Beschlussvorlage - 0529/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, __________________________  als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 22.06.2015 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

 

  1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
  2. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
  3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
  4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund zu wählen.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG

 

  1. den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
  2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
  3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
  4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die                                    

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund zu wählen.

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 22.06.2015.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 22.06.2015 um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.

 

Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.

 

Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.

 

Zu den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist. Des Weiteren wird zu der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH mit der Tochtergesellschaft Eventpark Hagen GmbH durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Mehrheitsgesellschafterin ist.

 

    Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.

    Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2014 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.

 

Die Details zu den Jahresabschlüssen 2014 können der Vorlage ‘DS 0519/2015‘ entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 16.06.2014 wurde Frau Sybille Klos-Eckermann als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen