Beschlussvorlage - 0527/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

1.              Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

 

2.              Die Korrekturmitteilungen aus den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird gem. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

Mit Verfügung vom 07.11.2014 weist die Bezirksregierung Arnsberg darauf hin, den Rat der Stadt Hagen über Ergebnisse aus der Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 in Kenntnis zu setzen.

 

 

Begründung

 

  1. Entwurf des Jahresabschlusses 2014

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 mit Datum vom 27.03.2015 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

 

  1. Gesamtergebnisrechnung - Teilergebnisrechnungen 2011

 

Die Gesamtergebnisrechnung stellt die Summe der Teilergebnisrechnungen dar. Im Jahresabschluss 2011 ist die Summe der Teilergebnisrechnungen jedoch infolge eines technischen Fehlers nicht mit dem in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis identisch.

 

In dem vom Rat der Stadt festgestellten Jahresabschluss weist die Summe der Teilergebnisrechnungen einen um 3.243.629,60geringeren Fehlbetrag gegenüber dem in der Gesamtergebnisrechnung dargestellten Jahresergebnis aus. Das in der Gesamtergebnisrechnung dargestellte Ergebnis ist korrekt.

 

Wegen des enormen Umfangs liegen die Teilergebnisrechnungen in Form einer CD-ROM vor.

 

 

  1. Korrektur der Eröffnungsbilanz 2011 und 2012

 

Die in den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 dargestellten Korrekturwerte zur Eröffnungsbilanz sowie des Anhangs weisen gegenüber der Korrekturbilanz in der jeweiligen Anlage 6 des Anhangs (Eröffnungsbilanzkorrekturen gemäß § 57 GemHVO NRW) Differenzen auf.

Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse ist ein Abgleich der tatsächlich gebuchten Korrekturwerte, die sowohl in der Bilanz als auch im Anhang dargestellt werden, mit den in der Anlage 6 des Anhangs abgebildeten Daten versehentlich unterblieben.

 

Die in den Bilanzen und Anhängen unter der Position "3.2.1 Eigenkapital" dargestellten Werte sind korrekt. Die Anlage 6 hätte diesbezüglich angepasst werden müssen um die korrekten Werte abzubilden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

(Erik O. Schulz)

Christoph Gerbersmann

 

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen