Beschlussvorlage - 0461/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes Hier: Wahl der Delegierten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt
- Hans-Joachim Bihs _____________________
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als Delegierte in die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die konstituierende Sitzung der 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes, in die die Stadt Hagen aufgrund ihrer vollen Beitragseinheiten 8 Delegierte entsenden kann, findet am 04.12.2015 statt. Zur Meldung der Personen hat der Ruhrverband den Termin 26.06.2015 gesetzt.
Begründung
Gem. § 13 Abs. 4 RuhrVG und § 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt die Amtszeit der Delegierten der zurzeit laufenden 5. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit der Konstituierung der 6. Verbandsversammlung am 04.12.2015.
Der Ruhrverband teilte mit, dass die Meldung der einzelnen Delegierten bis spätestens 26.06.2015 erfolgen muss und diese Frist unbedingt einzuhalten ist.
Die einzelnen Mitglieder des Verbandes entsenden ihre Delegierten entweder unmittelbar (für volle Beitragseinheiten) oder sie wählen sie über den Zusammenschluss zu Stimmgruppen (für Beitragsteileinheiten).
Aufgrund der vollen Beitragseinheiten ist das Mitglied Stadt Hagen berechtigt, 8 Delegierte unmittelbar in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Bei der Auswahl der Delegierten weist der Ruhrverband auf folgende gesetzliche Vorgaben hin:
a) Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört (§ 13 Abs. 1 RuhrVG),
b) ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht (§13 Abs. 2 Satz 1 RuhrVG). Die Entsendung hat für 5 Jahre zu erfolgen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 RuhrVG),
c) gem. § 13 Abs. 5 Satz 2 RuhrVG dürfen nicht mehr Vertreter/Innen der Verwaltung als Mitglieder des Rates der Stadt Hagen entsandt werden. Mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Oberbürgermeister gem. § 62 f GO NRW i.V.m. Erlass des MURL vom 21.04.1995 als Vertreter der Verwaltung gilt.
Vom Ruhrverband wird außerdem darauf hingewiesen, dass es die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorsehen, dass sich die Delegierten in den Sitzungen der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechtes müssen sie daher persönlich erscheinen (§ 8 Abs. 4 der Satzung).
Gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter zu den Vertretern der Gemeinde gehören, wenn mehr als ein Vertreter zu wählen ist. Von der Verwaltung wird in Wiederwahl Herr Hans-Joachim Bihs vorgeschlagen.
Als Delegierte gehören der 5. Verbandsversammlung an:
Hans-Joachim Bihs,
Martin Erlmann,
Stephan Treß,
Muamer Andelija (als Nachfolger für Herrn Ulrich Häßner),
Sven Söhnchen (als Nachfolger für Frau Petra Priester-Büdenbender),
Christa Stiller-Ludwig,
Dr. Josef Bücker,
Katrin Helling-Plahr.
Unabhängig von dieser unmittelbaren Delegiertenwahl kann sich die Stadt Hagen mit ihren Jahresbeiträgen, die über die vollen Beitragseinheiten hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten) an einer Stimmgruppe beteiligen, die dann die auf sie entfallende Anzahl von Delegierten wählt.
Die volle Beitragseinheit beträgt laut Mitteilung des Ruhrverbandes 1.682.880,00 €; die Beitragsteileinheit der Stadt Hagen, die über die 8 vollen Einheiten hinausgeht, beträgt 300.449,00 €.
Mit dieser Beitragsteileinheit kann sich die Stadt Hagen einer der drei folgenden Stimmgruppen anschließen:
a) kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden (einschl. Eigenbetriebe),
b) rechtlich selbständige Wasserentnehmer, öffentliche und private,
c) gewerbliche Unternehmen und sonstige Anlagen.
Die Stadt Hagen hat sich wie in den vorherigen Verbandsversammlungen dem Vorschlag des Ruhrverbandes angeschlossen, der eine Zuordnung zur Stimmgruppe a) vorgenommen hat.
Dem Rat der Stadt wird von dieser Zuordnung Kenntnis gegeben.
Außerdem wird der Rat der Stadt gebeten, die 8 Delegierten für die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu wählen.
