Beschlussvorlage - 0419/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt den folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.05.2015 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

Herrn Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach

 

als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 10.06.2015 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

1. die Erläuterungen der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden

Geschäftsentwicklung zur Kenntnis zu nehmen,

2. den Sachstandsbericht „ARCADEON recreated“ zur Kenntnis zu nehmen und

3. dem Beschluss über die Finanzierungszusage der Märkischen Bank

zuzustimmen.“

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss vom 28.05.2015 wurde der stimmberechtigte Vertreter im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW bestellt.

 

Der Rat wird um Genehmigung gebeten.

 

Begründung

 

Zur Begründung wird auf die Dringlichkeitsvorlage, DS 0418/2015, verwiesen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen