Beschlussvorlage - 0410/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage zu.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle rechtlich notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. durch die HVG einzuleiten.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verschmelzung der Eventpark Hagen GmbH auf die Stadthallenbetriebs GmbH (SHB) zu.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle rechtlich notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 3. durch die HVG einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. Zum geänderten Gesellschaftsvertrag:

 

Die Anlage 1 dieser Vorlage enthält einen von der Hagener Versorgungs- und Vertriebs GmbH (HVG) mit den übrigen Gesellschaftern der Stadthallenbetriebs GmbH bereits abgestimmte Fassung des geänderten Gesellschaftsvertrages.

 

Auf einige wesentliche Änderungen soll explizit hingewiesen werden:

 

  1. Entsprechend dem Ratsbeschluss zur Vorlage mit der Drucksachennummer 0236/2015 wird der Name geändert in              

 

“Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH“.

 

  1. Der bisherige Satzungstext entsprach nicht mehr den kommunalrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NW (GO NRW). Die Bezirksregierung Arnsberg hat für die Vorlage einer GO-konformen Satzung eine Frist bis zum 30.06.2015 gesetzt. Der Entwurf des Vertrages (Anlage 1) erfüllt die Anforderungen der GO NRW.

 

  1. Der Aufsichtsrat der HVG und die Kommission für Beteiligungen und Personal haben sich in ihren Sitzungen am 02.03.2015 bzw. 03.03.2015 für einen eigenen Aufsichtsrat als zusätzliche Steuerung und Überwachung der Gesellschaft ausgesprochen. Diesem Aufsichtsrat sollte nach dem Wunsch der beiden Gremien ausdrücklich auch die HVG angehören.

 

Der Aufsichtsrat soll nach § 8 Abs. 1 des Satzungsentwurfs neun Mitglieder umfassen. Sechs Mitglieder werden nach § 8 Abs. 2 des Entwurfs vom Rat der Stadt Hagen benannt, einen Vertreter stellt die HVG. Die Minderheitsgesellschafter erhalten insgesamt zwei Sitze im Aufsichtsrat.

 

  1. Zudem sind Regelungen hinsichtlich Einziehung, Teilung von Geschäftsanteilen, Kündigung etc. aufgenommen worden.

 

 

  1. Zur Verschmelzung mit der Eventpark Hagen GmbH auf die SHB

 

Es ist beabsichtigt, aus Kostengründen die Eventpark Hagen GmbH auf die SHB zu verschmelzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Eventpark GmbH hat kein operatives Geschäft, verursacht aber Kosten, z.B. Prüfungskosten für den Jahresabschluss.

 

Die SHB wird, wie oben schon dargelegt, kurzfristig umbenannt in ‘Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘. Der für das Marketing bedeutsame Name ‘Eventpark‘ bleibt demnach auch bei einer Verschmelzung erhalten.

 

Vorbehaltlich der zuvor hierzu einzuholenden Zustimmung der Gesellschafter der SHB ist eine Umsetzung bis spätestens 31.08.2015 geplant, da bis dahin eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen muss. Danach ist eine rückwirkende Regelung zum 01.01.2015 nicht mehr ohne kostenintensiven Zwischenabschluss möglich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Satzungsentwurf laut Anlage 1 aktuell zwar mit der HVG und dem Rechtsamt abgestimmt ist, die Bezirksregierung Arnsberg hat allerdings noch Anmerkungen. Diese Anmerkungen werden zeitnah mit der Bezirksregierung Arnsberg diskutiert. Von dort ist darauf hingewiesen worden, dass an einer Ratsentscheidung zum 18. Juni 2015 festzuhalten ist. Dementsprechend geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass zur Ratssitzung am 18. Juni 2015 ein auch mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmter Satzungsentwurf vorgelegt wird.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.05.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen