Beschlussvorlage - 0626/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb einer Elektroumspannanlage auf dem Grundstück  In den Wiesen 52 wird erteilt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2050 etwa 80 Prozent des elektrischen Stromes in Deutschland aus regenerativen Quellen zu erzeugen. Zur Verteilung dieser rege­nerativen Energien, ist der Ausbau der Übertragungsnetze notwendig. Dazu wurde im Energieleitungs-Ausbaugesetz (EnLAG) festgelegt, welche Leitungsverbindungen die Übertragungsnetzbetreiber in den kommenden Jahren errichten müssen. Dazu gehört unter anderem auch die große Nord-Süd-Verbindung zwischen Dortmund und Frankfurt, die 2020 fertiggestellt sein soll.

Teil dieses Vorhabens ist der Bau bzw. die Erweiterung auf die 380 kV- Spannungsebene von insgesamt acht Umspannanlagen (UA). Eine dieser an den Netzausbau anzupassenden Umspannanlagen ist die bestehende Anlage im Stadtteil Garenfeld im Nordosten der Stadt Hagen (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1

Durch die Neuerrichtung der neuen Schalt- und Umspannanlage UA Garenfeld versorgt Amprion auch die Netzkunden Enervie Assetnetwork bzw. Westnetz und damit u.a. die Städte Hagen und Lüdenscheid sowie Netzgebiete im Sauerland.

 

 

Begründung

 

Die UA Garenfeld soll um die durch den Netzausbau erforderlich werdende 380 kV- Schaltanlage erweitert werden. Da die Fläche der vorhandenen Umspannanlage der ENERVIE AG dafür nicht ausreicht, ist eine räumliche Erweiterung außerhalb des bestehenden Anlagengeländes notwendig.

Die Schalt- und Umspannanlage umfasst insgesamt vier Leitungsfelder, fünf Transformatoren, einer Blindleistungskompensationsanlage (MSCDN), die Sammelschienenanlage mit den entsprechenden Schaltfeldern sowie mehrere Betriebsgebäude in 1,5-geschossiger Bauweise. Die Ausmaße der Anlage betragen ca. 300 m x 210 m Sie. wird aus Sicherheitsgründen vollständig von einem ca. 2 m hohen Stahlgitterzaun umgeben sein.

Elektroumspannanlagen mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr sind unter der Nr. 1.8 des Anhangs der Verordnung über die genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) aufgeführt und damit genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Das Genehmigungsverfahren ist gemäß der Einstufung im Anhang der 4. BImSchV als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Der entsprechende Genehmigungsantrag vom 17.04.2015 ist mit Datum vom 20.04.1015 bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen als Genehmigungsbehörde eingegangen.

 

Standort Beschreibung

Die bestehende Umspannanlage Garenfeld liegt in der Feldflur westlich der zur Stadt Hagen gehörenden Ortslage Garenfeld, oberhalb von Hagen-Kabel auf einem Terrassensporn zwischen der Lenne und der Ruhr sowie der Autobahnen A 1 und A 45. Westlich an die bestehende Anlage grenzt der bewaldete Lennesteilhang Garenfeld (NSG) an, dessen Wälder sich in einem Bogen nach Nordosten bis zur Bebauung von Garenfeld (Unterdorf) fortsetzen.

 

Alle anderen Seiten sind durch intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen (Acker, Einsaatgrünland, Fettweide) geprägt. Die weitere Umgebung umfaßt die teils naturnahen und geschützten Auen von Lenne und Ruhr sowie die benachbarten Industriestandorte in den Hagener Stadtteilen Kabel und Westhofen. Im Osten jenseits der A 45 liegt der bewaldete Höhenrücken der Berchumer Heide mit zahlrei­chen Quellen und Siepen (s. Abbildung 2).

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Abbildung 2


 

 

Abgrenzung zu anderen Vorhaben im Umfeld der UA Garenfeld

Im räumlichen Umfeld der UA Garenfeld finden andere Bauvorhaben der Amprion GmbH statt bzw. sind geplant, die ebenfalls mit dem Ausbau der Übertragungsnetze zusammenhängen.

Dabei handelt es sich um die Errichtung der 380 kV-Leitung Dortmund - Frankfurt (Abschnitt Kruckel - Garenfeld). Diese 380 kV-Leitung wird die bestehende 220 kV-Leitung Kruckel - Attendorn ersetzen, die den Raum Garenfeld bereits von Nordwest nach Südost überspannt. Sie wird in der bestehenden Trasse errichtet.

 

 

Von dieser 380 kV-Leitung erfolgt die Einführung zukünftig in die hier beschriebene Erweiterungsfläche der UA Garenfeld.

Dieses Vorhaben geht mit Mastneu- und Rückbauten, geänderten Schutzstreifen und teiweise neuen Leitungsführungen einher.

Für dieses Vorhaben wird ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.

 

Beteiligung und Information der Öffentlichkeit

2014 fand ein öffentlicher Mediationsprozeß statt mit dem Ziel, ergebnisoffen einen geeigneten Standort für die 380 kV-Anlagenerweiterung insbesondere in Hinblick auf die Belange der Bevölkerung sowie der Umwelt (Naturhaushalt, Landschaftsbild) zu ermitteln. Dabei galt der Grundsatz: "Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht hervorgerufen werden".

Insgesamt wurden in dem Verfahren 14 Standortvarianten untersucht, vier im Bereich Hagen-Garenfeld, acht im weiteren nordöstlichen Stadtgebiet Hagen sowie zwei im Märkischen Kreis (Bereich Altena / Werdohl). Die betrachteten Standortvarianten wurden hinsichtlich der technischen Belange, der Folgen des Standortes für das Freileitungsnetz, der planerischen Vorgaben und der Auswirkungen auf die Belange von Mensch und Wohnumfeld sowie Natur und Umwelt bewertet.

Diese Bewertungen wurden den Mediationsparteien zur Verfügung gestellt. Es kristallisierte sich auf den regelmäßigen Sitzungen nach und nach der jetzt gewählte Standort heraus und ist damit das Ergebnis dieses Mediationsprozesses.

Da die Anlage in der Landschaft und auch aus den Wohnquartieren in Garenfeld heraus weiträumig einsehbar sein kann, ist im Rahmen des Mediationsprozesses vereinbart worden, das Landschaftsbild auf der Garenfelder Terrassenfläche durch

 

 

Anpflanzungen im Sinne des § 15 (2) Bundes-Naturschutzgesetz (BnatSchG) neu zu gestalten und die Umspannanlage durch gliedernde und belebende Elemente landschaftlich einzubinden.

 

Planungsrechtliche Bewertung

Die Einbindung der Gemeinde in das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz über den § 36 BauGB dient dem Schutz ihrer gemeindlichen Planungshoheit, allerdings bedeutet dies gerade nicht, dass die Gemeinde insoweit über einen eigenen Ermessens- oder gar Abwägungsspielraum verfügen würde, wie sie ihn im Rahmen der Bauleitplanung besitzt. Vielmehr darf die Gemeinde ihr Einvernehmen nur aus Gründen versagen, die sich aus der jeweils anzuwendenden planungsrechtlichen Vorschrift ergeben. Über ein Ermessen verfügt sie nur dann, wenn es von der zu prüfenden Bestimmung des Planungsrechts selbst eingeräumt wird. Ein solches Ermessen fehlt bei allen Entscheidungen, die sich nach §§ 34 und 35 BauGB richten einschließlich der sonstigen Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Aber selbst dort, wo die planungsrechtliche Zulassungsvorschrift ein Ermessen einräumt, ist dieses nicht völlig ungebunden und darf nicht auf sachfremden Überlegungen beruhen.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

gemäß § 35 (1) Satz 4 BauGB, welches zu genehmigen ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Entgegenstehende öffentliche Belange sind derzeit nicht ersichtlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Thomas Grothe

 

Techn Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2015 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschafsbeirat empfiehlt dem STEA, den Beschluss gem. der Veraltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der LB regt an, dass nach Wegfall der 220 kV Hochspannungsleitungen die bestehende Altanlage durch ENERVIE zurückgebaut wird und der Bereich der Renaturierung zugeführt wird.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

     14

Dagegen:

       0

Enthaltungen:

       0

 

Erweitern

11.06.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.06.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.06.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen