Beschlussvorlage - 0550/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbau-grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/00 (523) Garenfeld-Gräweken mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

Realisierungszeitpunkt: Juli 2015

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) Garenfeld-Gräweken  in seiner Sitzung am 11.05.2006 beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von insgesamt  ca. 60 Einzel- und Doppelhäusern. Das westlich von der Straße „Gräweken“ gelegene Baugebiet ist inzwischen vollständig bebaut.

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt nun, auch  den östlichen gelegenen Teil der Grundstücke zu bebauen und die Erschließung durchzuführen. Aus diesem Grunde hat der Erschließungsträger den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage (Planstr. D) einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung, die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der 10jährigen Pflege und alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Der Erschließungsträger ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten betragen:

 

              für die Erschließungsanlage ca.                            141.000 €

              für die Ausgleichsmaßnahmen ca.                  3.000 €

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwi-schen dem Erschließungsträger  und dem WBH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, wird der Abschluss eines Er-schließungsvertrages mit der HEG vorgeschlagen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übernahme aller öffentlicher Erschließungsanlagen (Straße, Fußwege, Verkehrsgrün, Beleuchtung) (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben..

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten je Vermögensgegenstand zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauern finanziert.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (3 % der Herstellungskosten)

4.230

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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16.06.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbau-grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/00 (523) Garenfeld-Gräweken mit der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

mtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

Realisierungszeitpunkt: Juli 2015

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag erst dann wirksam werden zu lassen, wenn die Anmerkung zu § 3 des Vertrages rechtlich geklärt ist.

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Erweitern

17.06.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen