Mitteilung - 0543/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sh. Begründung

 

Begründung

 

Im Jahr 2050 sollen 80 % des elektrischen Stromes in Deutschland aus regenativen Energiequellen stammen. Das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Um den Ausbau der regenativen Energien einzubinden sowie den Ausstieg aus der Kernenergie und den stetig wachsenden Stromhandel in Europa weiterhin gewährleisten zu können, ist der Ausbau der Übertragungsnetze notwendig, insbesondere durch den gestiegenen Leistungsfluss in Nord-Süd-Richtung, bedingt u. a. durch den verstärkten Ausbau der (Offshore-) Windenergie in Norddeutschland.

 

Im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ist festgelegt worden, welche Leitungsverbindungen die Übertragungsnetzbetreiber in den kommenden Jahren zu errichten haben. Die Amprion GmbH ist daher verpflichtet in den nächsten Jahren rund 800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen bauen. Dazu gehört unter anderem die große Nord-Süd-Verbindung zwischen Dortmund und Frankfurt (Projekt „Kruckel – Dauersberg“), die 2020 fertiggestellt sein soll.

 

Durch die Neuerrichtung der neuen Schalt- und Umspannanlage UA Garenfeld versorgt Amprion auch die Netzkunden Enervie Assetnetwork bzw. Westnetz und damit u.a. die Städte Hagen und Lüdenscheid sowie Netzgebiete im Sauerland.

 

Die Schalt- und Umspannanlage umfasst insgesamt vier Leitungsfelder, fünf Transformatoren, einer Blindleistungskompensationsanlage (MSCDN), die Sammelschienenanlage mit den entsprechenden Schaltfeldern sowie die Betriebsgebäude in 1,5-geschossiger Bauweise. Die Ausmaße der Anlage betragen ca. 300 m x 210 m. Die Anlage ist von einem ca. 2 m hohen Stahlgitterzaun umgeben.

 

Elektroumspannanlagen mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr sind unter der Nr. 1.8 des Anhangs der Verordnung über die genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) aufgeführt und damit genehmigungspflichtig nach dem Bundes-Immissions-schutzgesetz (BImSchG).

Das Genehmigungsverfahren ist gemäß der Einstufung im Anhang der 4. BImSchV als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Der entsprechende Genehmigungsantrag vom 17.04.2015 ist mit Datum vom 20.04.1015 bei der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen als Genehmigungsbehörde eingegangen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete


 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.06.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen