Beschlussvorlage - 0777/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Wertgrenzen für Vergaben aufgrund der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung (mittlerer Baukostenindex)Überarbeitete Fassung vom 17.10.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.10.2005
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Sachverhalt
Die Festlegungen der Wertgrenzen für VOB-Vergaben im Hochbaubereich
stammen aus dem Jahre 1978 (Ratsbeschluss vom 14.12.1978). Eine Anpassung
dieser Wertgrenzen an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung hat bisher
nicht stattgefunden.
Durch die Entwicklung des Baukostenindexes in den letzten 30 Jahren sind
die, durch einfache Umrechnung der DM in Euro Werte ermittelten Wertgrenzen
nicht mehr zeitgemäß (Baukostenindex, mittlerer: 1978 gleich 1.018,6 DM, 2002
gleich 1.031,0 €).
Das heißt DM gleich Euro
Daher wird eine entsprechende Anpassung der Wertgrenzen vorgeschlagen.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.1978
sind die Wertgrenzen für Vergaben wie folgt geregelt.
Grundsätzlich ist für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für Vergaben die VOB/A ohne Ausnahme verbindlich. Es gilt der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung, jedoch sind aufgrund dieses Beschlusses Ausnahmen festgelegt:
bis 3.000 DM (1.533,88 €) freihändige Vergaben
bis 5.000 DM (2.556,46 €) freihändige Vergabe unter Einholung von 3 Angeboten
über 5.000 DM (2.556,46 €)
bis 10.000 DM (5.112,92 €) freihändige Vergabe mit Angebotsbeiziehung
über 10.000 DM (5.112,92 €) freihändige Vergaben nur mit Genehmigung des
zuständigen Dezernates (“Kästchenformular”)
bis 75.000 DM (38.346,89 €) im Bauhauptgewerbe und
40.000 DM (20.451,68 €) im Baunebengewerbe beschränkte Ausschreibung eigenverantwortlich vom Bauleiter entscheiden und aktenkundig begründen
über 75.000 DM (38.346,89 €) im Bauhauptgewerbe und
40.000 DM (20.451,68 €) im Baunebengewerbe beschränkte Ausschreibung nur mit Genehmigung des zuständigen Dezernates “Kästchenformular”
Dieser Beschluss ist fast 30 Jahre alt. Zu dieser Zeit kostete eine Handwerkerstunde im Durchschnitt ca. 30 DM. Aufgrund der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung kostet die Handwerkerstunde heute im Durchschnitt 40 €. Die gleiche Entwicklung hat sich auch im allgemeinen Bausektor vollzogen. Baukostenindex (mittlerer) 1978 gleich 1.018,6 DM, 2002 gleich 1.031,0 €. Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Bauleistung aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung von 1978 bis heute ungefähr das zweifache beträgt. Das bedeutet faktisch, dass der vergleichbare Wert einer Bauleistung in Höhe von1.000 DM aus dem Jahre 1978 heute ca. 1.000 Euro kostet.
Da es jedoch bisher zu keiner wertgleichen Anpassung der Wertgrenzen gekommen ist, ergibt sich hier eine falsche Wertstellung. Grundsätzlich war und ist die Einhaltung von Wertgrenzen richtig. Die Durchführung des entsprechenden Verfahrens ist jedoch mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dies wirkt sich vor allem im unteren Bereich aus, wo der Aufwand für die Durchführung im Vergleich zum Wert der Bauleistung unverhältnismäßig hoch ist. Durchschnittlich werden für eine Ausschreibung in diesem Bereich ca. 5 Stunden benötigt. Nach GWH-Statistik werden im Mittel pro Jahr noch immer rund 1000 Aufträge zwischen 1.533,88 € und 2.556,46 € erteilt.
Trotz verstärkter Ausschreibung von Rahmen- und Jahresverträgen im Bereich der Klein und Kleinstaufträge kann dieses Problem dadurch nicht völlig gelöst werden. Hier kann eine Lösung nur durch eine Anpassung der Wertgrenzen erfolgen.
Bei einem geschätzten Aufwand von mindestens 5 Stunden für eine Ausschreibung ergibt sich ein Gesamtaufwand von ca. 5.000 Stunden . Bei einem Kostensatz von 40 €/Std. fallen hierfür Bearbeitungskosten von rund 200.000 € pro Jahr ohne Berücksichtigung von Kosten bei der Submissionsstelle allein bei GWH an, die durch eine Anpassung der Wertgrenzen produktiviert werden könnten.
Um die Bearbeitung der Ausschreibungen zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu reduzieren, möchte die GWH die Wertgrenzen wie folgt anpassen :
bis 3.000 € freihändige Vergaben
bis 5.000 € freihändige Vergabe unter Einholung von 3 Angeboten
über 5.000 €
bis 10.000 € freihändige Vergabe mit Angebotsbeiziehung
über 10.000 € freihändige Vergaben nur mit Genehmigung des zuständigen Dezernates (“Kästchenformular”)
bis 75.000
€ im Bauhauptgewerbe und
40.000 € im Baunebengewerbe beschränkte Ausschreibung eigenverantwortlich vom Bauleiter entscheiden und aktenkundig begründen
über 75.000 € im Bauhauptgewerbe und
40.000 € im Baunebengewerbe beschränkte Ausschreibung nur mit Genehmigung
des zuständigen Dezernates (“Kästchenformular”)
Weiterhin wird vorgeschlagen, die Anpassung der Wertgrenzen an die Entwicklung des Baukostenindexes zu koppeln.
