Beschlussvorlage - 0570/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen fanden umfangreiche Bürgerbeteiligungen in Wehringhausen statt, um Nutzungsansprüche, Wünsche und Gestaltungsvorstellungen der Menschen in Bezug auf ihren Freiraum zu ermitteln. Eines der Projekte, die eine Aufwertung erhalten sollen, ist der Kinderspielplatz Rehstrasse. Der hier vorgestellte Entwurf ist das Ergebnis der Zusammenarbeit  von Bürgern und Fachplanern und soll nach Bewilligung der Landesmittel im Frühjahr 2016 umgesetzt werden.

 

Begründung

 

Einleitung

Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen beschloss der Rat der Stadt mit Datum vom 06.03.2008 das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes. Bestandteil dieses Maßnahmenplanes war u. a. die Aufwertung bestehender Spiel- und Sportpunkte.

Nach Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen in das Förderprogramm Soziale Stadt wurde am 31.08.2011 die Förderung der ersten Maßnahmen beantragt. Dazu gehörte u. a. neben der Einrichtung eines Stadtteilbüros auch die Einsetzung eines Quartiersmanagements. Weiterhin erfolgte am 25.10.2013 die Beantragung der Förderung städtebaulicher Fachplanungen sowie eines Spiel- und Freiraumkonzeptes.

Diese Planungen wurden auf der Grundlage einer Förderzusage und nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibungen mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Oktober 2014 beauftragt. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse der sozialen und strukturellen Gegebenheiten nahm in der frühen Planungsphase die Beteiligung der Wehringhauser Bürger einen breiten Raum ein.

Im Rahmen des Spiel- und Freiraumkonzeptes fand Ende 2014 eine umfangreiche Bürgerbeteiligungen in Wehringhausen statt, um Nutzungsansprüche, Wünsche und Gestaltungsvorstellungen der Menschen in Bezug auf ihren Freiraum zu ermitteln. So gab es insgesamt elf (11) Streifzüge mit Kindergarten- und Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie eine Fragebogenaktion an einem der Markttage. Außerdem wurden ca. 200 Fragebögen von den Bürgern und ihren Kindern beantwortet. Die Ergebnisse bildeten die Basis für die Empfehlungen des und Spiel- und Freiraumkonzeptes, welche Freiflächen im Stadtteil eine Aufwertung erhalten sollten. Im Dezember 2014 wurde unter Einbeziehung dieser Empfehlungen in Abstimmung zwischen Quartiersmanagement und Verwaltung ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und eine Prioritätenliste für die Förderjahre 2015 – 2017 erstellt. Der Lenkungskreis Wehringhausen beschloss im Januar 2015 für das Förderjahr 2015/16 zunächst zehn (10) Einzelmaßnahmen, darunter auch die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Rehstraße. Um  die Ideen und Änderungswünsche der späteren Nutzer für ihre Spielplätze zu konkretisieren, fand am 21.02.2015 eine Planungswerkstatt für zunächst drei (3) Spielplätze mit reger Bürgerbeteiligung statt.

Das Büro wbp-Landschaftsarchitekten GmbH aus Bochum  wurde zeitgleich mit der Planung des Kinderspielplatzes Rehstr. beauftragt und nahm zu diesem Zweck an der Planungswerkstatt teil. Die Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden vom Büro wbp-Landschaftsarchitekten GmbH in ein Konzept gebrachten, dass im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Lenkungskreises am 26.03.2015 vorgestellt, diskutiert und konkretisiert wurde. Das Ergebnis ist im vorliegenden Entwurfsplan dargestellt.

 

Planung:

Der 1.650 m² große Spielplatz an der Rehstraße liegt am westlichen Rand des Stadtteils Wehringhausen im Übergang zwischen Wohn- und Gewerbenutzung und dem Landschaftsraum. Der Spielplatz ist günstig an der Fahrradstrecke Richtung Haspe, bzw. Innenstadt gelegen und soll ebenfalls als kurze Zwischenstation für  diese Nutzergruppe fungieren.

Die Zielgruppe der Fläche richtet sich vor allem an Familien aus der näheren Umgebung und ältere Jugendliche. Als Planungsvorgabe wurde die Aufwertung des Spielplatzes mit attraktiven Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen für diese Zielgruppe gemacht. Dabei sollten - neben dem Erhalt des grünen Rahmens wie Bäume und Sträucher-  auch alle beliebten und gut erhaltenen Spielinhalte bestehen bleiben.

Die gepflasterten Flächen am Eingang der Rehstraße, die Pergola, die Natursteinmauern, die sonstigen Ausstattungsgegenstände und das Spielgerät „Gurtsteg“ befinden sich in einem guten und erhaltenswerten Zustand und werden daher in die Umgestaltung integriert. Die Tischtennisplatte und der Pavillon werden abgebrochen. Der östliche 3,00 x 3,00 m breite Zugang wird durch Bestandspflaster aus den befestigten Flächen um den Pavillon neu angelegt. Ein 3,00 m breiter wassergebundener Weg verbindet die beiden Eingänge und führt über die Flächen. Die Flächen seitlich des Weges werden begrünt und dienen als Spiel- und Picknickfläche. Durch leicht modellierte Hügel wird die Fläche zusätzlich spannend ergänzt.

Auf der erhöhten, rechteckigen Fläche im Bereich des Pavillons werden zwei große Kletterfelsen mit einer Höhe von ca. 3 m, die durch ein Netz verbunden sind, angeordnet. Für den notwendigen umlaufenden Fallschutz wird der in der Unterhaltung kostengünstige Perlkies verwendet.

Östlich der großen Kletteranlage wird eine kleine Sandfläche mit umgesetzten Bestandsnatursteinblöcken (Findlinge) erstellt. Des Weiteren werden auf dem Spielplatz Flächen für drei Fitnessgeräte hergestellt. Ein Gerät, der Liegestütztrainer, wird im Zuge der Umgestaltung oberhalb des Spielgeräts „Gurtsteg“ eingebaut, die anderen beiden Geräte im Bereich der Kletteranlage.

Die bestehende Gehölzstruktur wird im Osten im Bereich der Treppe zur Straße ergänzt. Zusätzlich wird die leicht modellierte Landschaft durch Natursteinblöcke und  bis zu 1,5 m hohen Bambus komplettiert. Die Bambuspflanzen erhalten eine Wurzelsperre in Form von Betonringen, um die unkontrollierte Ausbreitung zu vermeiden. Der Spielplatz wird mit einem neuen, 1,20 m hohen Stabgitterzaun eingefasst. Die Zugänge werden mit  entsprechenden Wegesperren ausgestattet.

 

Bauablauf

Nach  voraussichtlicher Bewilligung des Förderbescheids im Spätsommer diesen Jahres wird die Ausführungsplanung beauftragt. Die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgt dann über den Jahreswechsel, so dass ab Frühjahr 2016 mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann.

 

Finanziellen Auswirkungen (siehe auch Tabelle)

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden ca. 118.500 € betragen. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten, dem Architektenhonorar sowie den Aufwendungen für die Oberbauleitung des WBH.

 

Gesamtmaßnahme KSP Rehstr.

 

Honorarkosten der Planung

26.000 €

Oberbauleitung WBH

2.500 €

Baukosten

 

-          Abbruch

5.000 €

-          Wegebau

4.000 €

-          Spielgeräte

61.500 €

-          Ausstattung

11.000 €

-          Vegetationsflächen

8.500 €

Gesamtaufwendung

118.500 €

 

Das Architektenhonorar sowie die Baukosten incl. der Abbruchmaßnahmen sind förderfähig.

 

Die Aufwendungen der Oberbauleitung WBH sind nicht förderfähig und müssen aus dem laufenden Haushalt 2016 aufgebracht werden. Die Aufwendungen der Oberbauleitung wurden wie folgt berechnet: 30 % des Netto -Honorars nach HOAI 2013, Freianlagen Objektplanung Leistungsphasen 6 bis 8.

 

Insgesamt werden 116.000 € zu 80 % aus der Zuwendung „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10 % aus der Sparkassenspende gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Hagen beträgt 10 %.

 

 

90.000 € Bausumme brutto

  26.000 € Honorar Architektenleistung brutto

116.000 € förderfähige Gesamtsumme davon

 

11.600 €  10 % Eigenanteil der Fördermaßnahme zuzüglich

2.500 € nicht förderfähiger Eigenanteil

 

Im laufenden Jahr werden die Honoraraufwendungen der Leistungsphase 1 – 3 sowie 5 in Höhe von 14.950 € fällig. Im Haushaltsjahr 2016 wird die Maßnahme gebaut und der Differenzbetrag in Höhe von 103.550 € benötigt.

 

Folgekosten

Erläuterungen zu

4. c.) Die laufenden Betriebskosten betragen z. Zt. ca. 6.600 €. Nach dem Umbau sind die Betriebskosten für die Pflege ähnlich, da die Größe und Funktion des Spielplatzes erhalten bleibt.

 

4. d.) Abschreibung

Die Ausstattungsgegenstände des vorhandenen  Spielplatzes sind bereits abgeschrieben. Nach dem Umbau des Kinderspielplatzes Rehstraße entstehen neue Abschreibungen.

 

Die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 


  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekte Soziale Stadt

 

5731

 

Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1.51.13.05

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

 

1.57.31.01

 

Abwicklung Sparkasse

 

 

Kostenart

2015

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

-6.416 €

 

414600

-802 €

 

 

 

Aufwand (+)

524104

8.020 €

Eigenanteil

 

802 €

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Projekte Soziale Stadt

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Stadtteil Wehringhausen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681100

- 86.384 €

-5.532

80.852

 

681600

-10.798 €

-1.383

9.415

 

 

Auszahlung (+)

785200

110.480 €

6.915

103.565

Eigenanteil

 

13.298 €

1.383

11.915

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Rehstraße in Höhe von 110.480,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die im Rahmen der Baumaßnahme angeschafften Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der für diese zugrunde zu legenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 9.199,00 €. Dieser ergibt sich wie folgt:

Umbau Spielgeräte                       6.240,00 € ./. 10 Jahre ND                = 624,00 € / Abschreibung p.a.

Wege:              5.110,00 € ./. 27 Jahre ND              = 189,00 € / Abschreibung p.a.

Spielgeräte:              74.990,00 € ./. 10 Jahre ND              = 7.499,00 € / Abschreibung p.a.

Sonst. Ausstattung:              13.305,00 € ./. 15 Jahre ND              = 887,00 €/ Abschreibung p.a.

Vegetationsflächen:               10835,00 € ./. 0 Jahre ND              = 0,00 €/ Abschreibung p.a.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Rehstraße werden zu 80% aus der Zuwendung  „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10% aus der Sparkassenspende finanziert und sind demnach als Sonderposten in der Bilanz abzubilden. Die ertragswirksame Auflösung der gebildeten Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite und führt somit zu Ertrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.140,00 €

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

635,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.199,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

0,00

Zwischensumme

9.834,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-8.140,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.694,00 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.Thomas Grothe

gez. Christoph Gerbersmann

(Technischer Beigeordneter)

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer))

 

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10.06.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen