Beschlussvorlage - 0473/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt WehringhausenMaßnahme Umgestaltung Kinderspielplatz Pelmkestr.Durchführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen fanden umfangreiche Bürgerbeteiligungen in Wehringhausen statt, um Nutzungsansprüche, Wünsche und Gestaltungsvorstellungen der Menschen in Bezug auf ihren Freiraum zu ermitteln. Eines der Projekte, die eine Aufwertung erhalten sollen, ist der Kinderspielplatz Pelmkestraße. Der hier vorgestellte Entwurf ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Bürgern und Fachplanern und soll nach Bewilligung der Landesmittel im Frühjahr 2016 umgesetzt werden.
Begründung
Einleitung
Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme Soziale Stadt Wehringhausen beschloss der Rat der Stadt mit Datum vom 06.03.2008 das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes. Bestandteil dieses Maßnahmenplanes war u. a. die Aufwertung bestehender Spiel- und Sportpunkte.
Nach Aufnahme des Stadtteils Wehringhausen in das Förderprogramm Soziale Stadt wurde am 31.08.2011 die Förderung der ersten Maßnahmen beantragt. Dazu gehörte u. a. neben der Einrichtung eines Stadtteilbüros auch die Einsetzung eines Quartiersmanagements. Weiterhin erfolgte am 25.10.2013 die Beantragung der Förderung städtebaulicher Fachplanungen sowie eines Spiel- und Freiraumkonzeptes.
Diese Planungen wurden auf der Grundlage einer Förderzusage und nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Oktober 2014 beauftragt. Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse der sozialen und strukturellen Gegebenheiten nahm in der frühen Planungsphase die Beteiligung der Wehringhauser Bürger einen breiten Raum ein.
Im Rahmen des Spiel- und Freiraumkonzeptes fanden Ende 2014 eine umfangreiche Bürgerbeteiligungen in Wehringhausen statt, um Nutzungsansprüche, Wünsche und Gestaltungsvorstellungen der Menschen in Bezug auf ihren Freiraum zu ermitteln. So gab es insgesamt elf (11) Streifzüge mit Kindergarten- und Schulkindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie eine Fragebogenaktion an einem der Markttage. Außerdem wurden ca. 200 Fragebögen von den Bürgern und ihren Kindern beantwortet. Die Ergebnisse bildeten die Basis für die Empfehlungen des und Spiel- und Freiraumkonzeptes, welche Freiflächen im Stadtteil eine Aufwertung erhalten sollten. Im Dezember 2014 wurde unter Einbeziehung dieser Empfehlungen in Abstimmung zwischen Quartiersmanagement und Verwaltung ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und eine Prioritätenliste für die Förderjahre 2015 – 2017 erstellt. Der Lenkungskreis Wehringhausen beschloss im Januar 2015 für das Förderjahr 2015/16 zunächst zehn (10) Einzelmaßnahmen, darunter auch die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Rehstraße. Um die Ideen und Änderungswünsche der späteren Nutzer für ihre Spielplätze zu konkretisieren, fand am 21.02.2015 eine Planungswerkstatt für zunächst drei (3) Spielplätze mit reger Bürgerbeteiligung statt.
Das Büro DTP aus Essen, wurde zeitgleich mit der weiteren Planung des Kinderspielplatzes Pelmkestraße beauftragt und gebeten, an der Planungswerkstatt teilzunehmen. Die vom Büro DTP in ein Konzept gebrachten Ergebnisse der Planungswerkstatt wurden im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Wehringhauser Lenkungskreises am 26.03.2015 vorgestellt, diskutiert und konkretisiert. Das Ergebnis ist im vorliegenden Entwurfsplan dargestellt.
Planung
Als Planungsvorgabe wurde die Aufwertung und Neuordnung des Spielplatzes mit attraktiven Spielelementen bei gleichzeitigem Erhalt des Baumbestandes, des Durchgangsweges und aller beliebten und gut erhaltenen Spielgeräte gesetzt.
Die Planung sieht eine Dreiteilung des Spielplatzes vor. Nördlich entsteht ein komplett neuer Spielbereich für Kleinkinder der Altersklasse 0-6 Jahre und für Kinder von 6-12 Jahren. Der südliche Bereich wird lediglich hinsichtlich einiger Spielanlässe ergänzt. Als dritter Bereich fungiert mittig die Ost-West-Achse als verbindende Platzfläche.
Die zentrale Ost-West-Achse ist als befestigte Platzfläche aus Betonsteinpflaster (Format 20/10/8 cm, Farbton grau) geplant. Von hier aus können alle Spielbereiche erreicht werden und zudem dient sie multifunktional als Spiel- und Lauffläche. Im Osten befindet sich als neuer Treff- und Spielpunkt eine Sitzecke mit vorhandener Tischtennisplatte und Bänken. Die vorhandene Böschung zwischen Tischtennisplatz und Trampolin wird durch eine neue L-Steinmauer und Bepflanzung mit Durchlaufschutz ersetzt. Funktional dient die Achse auch als Zufahrt für Pflegefahrzeuge. Die Zufahrt im Bereich der Pelmkestraße wird mit zwei neuen Wegesperren ausgestattet.
Nördlich der Platzfläche schließen zwei neue Spielbereiche an. Diese bestehen zum einen aus einer ca. 60 m² großen Sandspielfläche für kleine Kinder bis 6 Jahre mit einer neuen Sandbaustelle. Der andere Bereich ist ein ca. 210 m² großer Spielbereich mit einer Kletter-Balancier-Anlage und einer optionalen Rutsche. Diese Spielanlage bietet Kindern von 6-12 Jahren ein spannendes Klettererlebnis und integriert sich gut in die vorhandene Baumkulisse. Ggf. wird die vorhandene Wippe in diesem Bereich umgesetzt.
Die Spielbereiche sind umlaufend mit einem Kantenstein gefasst und werden durch eine 2,00 bis 3,00 m breite Wegeverbindung optisch und funktional getrennt. In den Randbereichen bieten vorhandene, aber neu positionierte Bänke neue Sitzbereiche für Jung und Alt. Die vorhandenen Betonkugeln werden in den Pflasterflächen als Spielelemente neu integriert. Der umlaufende, vorhandene Zaun wird in Teilbereichen zurück gebaut, in anderen Teilbereichen erneuert und auf die Außenkante der Pflanzflächen versetzt. In Abschnitten erfolgt eine robuste, pflegeextensive Strauchpflanzung unter den Bestandsbäumen.
Südlich der Ost-West-Achse werden die vorhandenen Spielelemente Trampolin und Drehscheibe erhalten bleiben. Ergänzt wird dieser Bereich durch die umzusetzende vorhandene Doppelschaukel und durch ein neues Spiel- und Sitzelement für Jugendliche, dem „Lümmelblatt“. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich miteinander verbundene Dreiecksnetze, die attraktive Sitz- und Liegeflächen bieten.
Die vorhandenen Strauchpflanzungen der südlichen Spielfläche werden in den Randbereichen ergänzt und etwas erweitert.
Bauablauf
Nach voraussichtlicher Bewilligung des Förderbescheids im Spätsommer diesen Jahres wird die Ausführungsplanung beauftragt. Die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgt dann über den Jahreswechsel, so dass ab Frühjahr 2016 mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden kann.
Finanziellen Auswirkungen: (siehe auch Tabelle)
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden ca. 145,000 € betragen. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten, dem Architektenhonorar sowie den Aufwendungen für die Oberbauleitung des WBH.
Gesamtmaßnahme KSP Pelmkestr. |
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Honorarkosten der Planung | 33.500 € |
Oberbauleitung WBH | 3.500 € |
Baukosten |
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- Abbruch | 12.000 € |
- Wegebau | 21.000 € |
- Spielgeräte | 60.000 € |
- Ausstattung | 7.500 € |
- Vegetationsflächen | 7.500 € |
Gesamtaufwendung | 145.000 € |
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen voraussichtlich 145.000 €. Die Baukosten betragen ca. 108.000 €. Das Architektenhonorar beträgt insgesamt 33.500 €. Das Architektenhonorar sowie die Abbruchmaßnahmen sind förderfähig.
Die Aufwendungen für die Oberbauleitung WBH in Höhe von 3.500 € sind nicht förderfähig und müssen aus dem laufenden Haushalt aufgebracht werden. Die Aufwendungen für die Oberbaubauleitung wurden wie folgt berechnet: 30 % des Netto-Honorars nach HOAI 2013 Freianlagen Objektplanung Leistungsphase 6 bis 8.
Insgesamt werden 141.500 € zu 80 % aus der Zuwendung „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10 % aus der Sparkassenspende gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Hagen beträgt 10 %.
108.000 € Bausumme brutto
33.500 € Honorar Architektenleistung brutto
141.500 € förderfähige Gesamtsumme davon
14.150 € 10 % Eigenanteil an der Fördermaßnahme zuzüglich
3.500 € nicht förderfähiger Eigenanteil.
Folgekosten
Erläuterungen zu
4. c.) Betriebskosten
Die laufenden Betriebskosten betragen z.Zt. ca. 10.300 €. Nach dem Umbau sind die Betriebskosten für die Pflege ähnlich, da die Größe und Funktion des Spielplatzes erhalten bleibt.
4. d.) Abschreibung
Der vorhandene Spielplatz ist bereits abgeschrieben. Für die investiven Spielgeräte und Ausstattungen entstehen neue Abschreibungen.
Die Durchführung der Maßnahme kann erst nach Bewilligung der Fördermittel erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5113 | Bezeichnung: | Projekte Soziale Stadt |
Produkt: | 5731 | Bezeichnung: | Sonstige wirtschaftliche Unternehmen. |
Kostenstelle: | 1.51.13.05 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen |
| 1.57.31.01 |
| Abwicklung Sparkasse |
| Kostenart | 2015 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | 9.380 € | € | € | € |
| 414600 | 1.172,50 € |
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Aufwand (+) | 524104 | 11.725 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 1.172,50 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5113 | Bezeichnung: | Projekte Soziale Stadt |
Finanzstelle: | 5000231 | Bezeichnung: | Stadtteil Wehringhausen KSP Pelmkestr. |
| Finanzpos. | Gesamt | 2015 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) | 681100 | - 103.820 € | -7.128 € | -96.692 € | € | € |
Einzahlung(-) | 681600 | - 12.978 € | -891 € | -12.087.€ |
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Auszahlung (+) | 785200 | 133.275 € | 8.910 € | 124.365 € | € | € |
Eigenanteil |
| 16.478 € | 891 € | 15.587 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Kosten für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Pelmkestraße in Höhe von 133.275 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die im Rahmen der Baumaßnahme angeschafften Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der für diese zugrunde zu legenden Nutzungsdauern abzuschreiben. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt 10.463 €. Dieser ergibt sich wie folgt: Umbau 14.805,00 € ./. 10 Jahre ND = 1.481 € / Abschreibung p. a. Wege: 25.915,00 € ./. 27 Jahre ND = 960 € / Abschreibung p.a. Spielgeräte: 74.045,00 € ./. 10 Jahre ND = 7.405 € / Abschreibung p.a. Sonst. Ausstattung: 9.255,00 € ./. 15 Jahre ND = 617 €/ Abschreibung p.a. Vegetationsflächen: 9.255,00 € ./. 0 Jahre ND = 0,00 €/ Abschreibung p.a. |
Passiva:
Die Kosten für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Pelmkestrasse werden zu 80 % aus der Zuwendung „Soziale Stadt Wehringhausen“ und zu 10 % aus der Sparkassenspende finanziert und sind demnach als Sonderposten in der Bilanz abzubilden. Die ertragswirksame Auflösung der gebildeten Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite und führt somit zu Ertrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.886 € |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 794 € |
b) Unterhaltsaufwand je Jahr | 0 € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | 0 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 10.463 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 11.257 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -8.886 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 2.371 € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. Thomas Grothe Techn. Beigeordneter | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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