Beschlussvorlage - 0567/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Vorbemerkung

 

Das geplante Vorhaben liegt im Hagener Stadtteil Wehringhausen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ wurde für Hagen-Wehringhausen bereits im Jahre 2008 ein integriertes Handlungskonzept von der Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH, Köln erarbeitet mit Angaben zu zielorientierten, integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten, geplanten Maßnahmen. Darauf aufbauend wurden im Dialog mit der Bevölkerung Masterpläne für Freiraum und Verkehr sowie ein Spielraumkonzept erarbeitet. Anhand dieser Ergebnisse wurden erste Projekte definiert, Entwurfsplanungen erarbeitet und die Projekte Ende März zur Förderung angemeldet. Eines dieser Projekte ist der erste Bauabschnitt „Lange Straße“.

 

 

Derzeitige Situation

 

Die Lange Straße ist die zentrale „Einkaufsstaße“ von Wehringhausen. In diesem Zusammenhang sind bei der Umgestaltung die verschiedenen Anforderungen von Anwohnern, Geschäftsleuten und Kunden zu beachten, die sich wiederum in Gruppen von Fußgängern, Radfahrern, Autofahrern, Lieferverkehr und ÖPNV aufteilen. Im Dialog mit Händlern und Anwohnern ist man zu dem Schluss gekommen, dass an der grundsätzlichen Aufteilung des Straßenraums (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege) festgehalten werden soll, auch im Hinblick auf die intakte Asphaltdecke. Da in Wehringhausen der Bevölkerungsanteil von älteren Menschen sehr hoch ist und zudem im beschriebenen Bauabschnitt ein Seniorenheim ansässig ist, soll die Lange Straße  barrierefrei umgebaut werden.

 

 

Ausbau- und Gestaltungsplanung

 

Der erste Bauabschnitt der Lange Straße erstreckt sich vom Bergischen Ring bis zur Bachstraße, ausgenommen der gepflasterte Bereich vor dem Wilhelmsplatz (Moltkestraße/Roonstraße).

Es ist geplant die Einmündungsbereiche der Querstraßen (Södingstraße, Sternstraße, Mauerstraße, Christian-Rohlfs-Straße, Bleichstraße, Bachstraße) mit taktilen Elementen zu überplanen. Zudem sollen die vorhandenen Bordsteinabsenkungen so angepasst werden, dass sie sowohl den Bedürfnissen von seh- als auch mobilitätseingeschränkten Menschen  entsprechen (siehe Plan).

In Höhe Bachstraße, sowie Höhe Sternstraße werden neue Fußgängerüberwege FGÜ („Zebra-Streifen“) installiert. Dies soll zum einen das Überqueren der Lange Straße erleichtern, als auch geschwindigkeitsreduzierend wirken. Zudem wird zu diesem Zweck an der Sternstraße, als auch auf der Höhe des Seniorenheims (Haus Nr.11) der Fahrbahnquerschnitt auf eine Breite von 4,75m verengt.

 

Die Bushaltestellen vor den Häusern Lange Straße Nr.10/17 werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut, wobei die Haltestelle vor dem Haus Nr. 11 dabei zu einer Kaphaltestelle umgebaut wird. Hierzu rückt der Hochbord (Buskapstein) an den Fahrbahnrand, d.h. er wird um die Breite des vorhandenen Parkstreifens nach vorne gezogen.

Zur besseren Akzeptanz und Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30km/h) werden sogenannte Dialogdisplays  an mehreren Standorten installiert. Ein vielerorts bewährtes Gestaltungselement sind Anzeigen mit „Smileys“ und „Frownys“. Wird die Geschwindigkeit vom vorbeifahrenden Kfz eingehalten, wird ein „Smiley“ angezeigt. Überschreitet der Fahrer die Höchstgeschwindigkeit, blinkt ein „Frowny“ („trauriger Smiley“) auf.

Das derzeitige Halteverbot auf der südlichen Fahrbahnseite, zwischen Bachstraße und Roonstraße wird durch ein eingeschränktes Halteverbot ersetzt. Um den Parkdruck abzumindern soll dann in gekennzeichneten Bereichen, in der Zeit von 19:00 – 08:00 Uhr, das Parken auf der Fahrbahn ermöglicht werden. Zudem wird die auf der nördlichen Seite das Parken mit Parkscheibe, werktags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr, um eine Stunde auf dann zwei Stunden verlängert.

An den Einmündungsbereichen der Querstraßen soll eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden, um die Atmosphäre ansprechender zu gestalten.

 

 

Finanzielle Situation

 

Für die o.g. einzelnen Maßnahmen muss mit folgenden Kosten gerechnet werden, die im Programm „soziale Stadt Wehringhausen“ auch so eingeplant sind:

 

Maßnahme

Kosten

 

 

Planungskosten HOAI 1 - 4

8.000,- €

Fahrbahneinengungen (2 Stück)

14.000,- €

Fußgängerüberwege (2 Stück)

30.000,- €

Bushaltestellen (aus Stellplatzablöse)

35.000,- €

Barrierefreie Einmündungen

30.000,- €

Markierung und Beschilderung

5.000,- €

Dialogdisplays (4 Stück)

14.000,- €

Beleuchtungsanpassung

16.000,- €

Planungs- u. Bauleitungskosten

26.000,- €

Gesamtsumme, brutto

178.000,-

 

Damit ergeben sich 178.000,- € Gesamtkosten, von denen 35.000,- € aus der Stellplatzablöse beglichen werden. 8.000,- € sind als Planungskosten HOAI 1 – 4 konsumtiv anzusetzen. Damit ergeben sich förderfähige Gesamtkosten von 143.000,- €.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1.51.13.05

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

HOAI 1 - 4

-6.400,-

Ertrag (-)

 

-800,-

Aufwand (+)

 

8.000,-

Eigenanteil

 

800,- €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überpl.mäßige Bereitst. mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2a.              Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5113

 

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

 

Finanzstelle:

5000231

 

Bezeichnung:

Soziale Stadt Wehringhausen

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 2016

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

681100

-114.400 €

-40.000 €

-74.400,-

Einzahlung(-)

 

-14.300 €

-5.000 €

-9.300,-

 

 

Aufwand (+)

785.300

143.000 €

50.000

93.000,-

Eigenanteil

 

14.300 €

5.000

9.300,-

 

 

 

2b.              Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5460

 

Bezeichnung:

Stellplatzablöse

 

Finanzstelle:

5000062

 

Bezeichnung:

Stellplatzablöse

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 2016

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

688.300

-35.000,-

-10.000,-

-25.000,-

Aufwand (+)

785.300

35.000,-

10.000,-

25.000,-

Eigenanteil

 

0,-

0,-

0,-

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

680,-

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.091,-

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.600,-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.171,- €

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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