Beschlussvorlage - 0436/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Konferenz Alter und Pflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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19.05.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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09.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Konferenz Alter und Pflege nach den Bestimmungen des APG NRW einzurichten.
Ständige Mitglieder in der Konferenz sind die in der Vorlage unter dem Punkt „Zusammensetzung in Hagen“ genannten Personen und Organisationen.
Die Geschäfts- und Schriftführung liegt beim Fachbereich Jugend und Soziales. Die Konferenz Alter und Pflege gibt sich selbst eine Geschäftsordnung.
Sachverhalt
Begründung
Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, Pflegebedürftige und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) ist am 16.10.2014 in Kraft getreten. § 8 APG NRW schreibt die Einrichtung einer Konferenz Alter und Pflege vor. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich und ersetzt die bisherige Pflegekonferenz.
Aufgaben der Konferenz sind insbesondere:
- Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
- Mitwirkung bei der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
- Beratung stadtübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
- Mitwirkung beim Aufbau von Strukturen zur Unterstützung, Entlastung und Vernetzung pflegender Angehöriger
- Beteiligung anderer Gruppen und Träger an Fragen der künftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
(Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Träger und Trägerinnen der Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Freie Wohlfahrtspflege, Anbieter sozialer Dienstleistungen, Verbraucherzentrale, Seniorenvertretung, Vertreter der pflegenden Angehörigen, Vertreter der Menschen mit Behinderung, Vertreter chronisch Kranker und Angehöriger, zuständige Landesbehörden) - Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
- Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und eine diesbezügliche Bedarfseinschätzung, wenn die Stadt nicht von der Möglichkeit des § 11 Abs. 7 APG NRW Gebrauch macht.
Mitglieder der Konferenz sind:
- die jeweils einrichtende Kommune
- Ombudspersonen nach § 16 WTG
sowie Vertreterinnen und Vertreter
- der vor Ort tätigen ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw. -dienste
- der entsprechenden Interessensvertretungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen (Beiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen)
- der Trägerinnen und Träger der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
- des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
- der kommunalen Seniorenvertretung
- des kommunalen Integrationsrates
- der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronisch kranken Menschen, Angehörigen und Alten-Wohngemeinschaften
- der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.
Andere Institutionen und Organisationen, die an der Versorgung beteiligt sind, können hinzugezogen werden (z.B. die Wohnungswirtschaft).
Die Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht, die alle zwei Jahre zu fertigen sind, werden regelmäßig in die Beratungen einbezogen.
Über die Ergebnisse der Beratungen der kommunalen Konferenzen Alter und Pflege ist dem zuständigen Ministerium zum 31. Dezember eines jeden Jahres zu berichten. Den Trägerinnen und Trägern ist zu ihrem Investitionsvorhaben das etwaige Ergebnis der Beratung mitzuteilen.
Nach dem Inkrafttreten des APG NRW ist in Hagen die Zusammensetzung der Konferenz Alter und Pflege zu regeln. Dabei wird als oberstes Ziel ins Auge gefasst, ein arbeitsfähiges und überschaubares Gremium zu schaffen.
Von daher wird vorgeschlagen, dass für die privaten ambulanten Dienste und für die ambulanten Dienste der Wohlfahrtspflege je nur eine Vertreterin / ein Vertreter in die Konferenz Alter und Pflege entsandt wird.
Für den stationären Bereich sollten insgesamt ebenfalls nur zwei Vertreter benannt werden. In anderen Kreisen und Städten wird dies ebenso gehandhabt, wie z.B. in Herne und im Ennepe-Ruhr-Kreis. Die jeweiligen Dienste und Einrichtungen sollen sich untereinander verständigen, wer namentlich als Vertreter in die Konferenz entsandt werden soll.
Die Zusammensetzung in Hagen
Die Zusammensetzung sollte wie folgt aussehen:
- für die einrichtende Kommune:
- je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
- die zuständige Sozialdezernentin / der zuständige Sozialdezernent und
- die / der Vorsitzende des Sozialausschusses
- für die vor Ort tätigen ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw. Dienste je eine Vertreterin / ein Vertreter
- für die privaten ambulanten Dienste
- für ambulante Dienste der Wohlfahrtspflege
- für den stationären und teilstationären Bereich der privaten Anbieter
- für den stationären und teilstationären Bereich der Wohlfahrtspflege
- zwei Vertreterinnen / Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
sowie je eine Vertreterin / ein Vertreter
- eines Heimbeirates
(als Interessensvertretung zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen) - der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
- der Träger der privaten Pflegeversicherung
- der kommunalen Seniorenvertretung
- des kommunalen Integrationsrates
- der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung und chronisch kranken Menschen
- der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen für pflegebedürftige Menschen und für ihre Angehörigen
- der Interessenvertretungen für Alten-Wohngemeinschaften
- der örtlichen Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege
- der städtischen Pflege- und Wohnberatung
- des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz
- der Krankenhaussozialdienste
- der gesetzlichen Betreuer
- der Wohnungswirtschaft.
Andere Institutionen und Organisationen können bei Bedarf beteiligt werden.
Insgesamt wären somit 29 Personen ständige Mitglieder in der Pflegekonferenz. Die vorgenannten Gruppen und Organisationen benennen namentlich die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter. Für jedes ordentliche Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen.
Ombudspersonen nach § 16 WTG wurden bislang für Hagen nicht benannt.
Es wird vorgeschlagen, dass die Geschäfts- und Schriftführung beim Fachbereich Jugend und Soziales liegen soll. Weiter wird von hier aus vorgeschlagen, dass die Konferenz Alter und Pflege sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Hier könnten dann auch Regelungen über den Vorsitz getroffen werden.
