Beschlussvorlage - 0526/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Untersuchung von Trichinenproben durch den Kreis Siegen-Wittgenstein abzuschließen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser  Vorlage (Drucks. Nr. 0526/2015) ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

 

Begründung

 

Nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 vom 5.Dezember 2005 sind alle Schlachtkörper von Tieren, die Träger von Trichinen sein können (hierzu zählen insbesondere Schwein, Pferd und Wildschwein) systematisch auf Trichinen zu untersuchen.

Gemäß Art. 12 der Verordnung Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts dürfen die Trichinenproben ab dem 31.12.2013 nur noch von akkreditierten Laboratorien untersucht werden.

 

Diese Aufgabe wurde bis Dezember 2013 durch eine Mitarbeiterin im Bereich 53 durchgeführt.

Nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin wurden die Trichinenproben durch den Kreis Siegen-Wittgenstein in einem akkreditierten Labor untersucht.

Diese Vorgehensweise wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vorgenommen, um dadurch auch die Kosten für die Vorhaltung eines eigenen akkreditieren Trichinenlabors einzusparen.

Im Jahr 2014 wurden 165 Proben  im akkreditierten Trichinenlabor des Kreises Siegen-Wittgenstein untersucht. Die Stadt Hagen zahlt derzeit 3,40 Euro je Probe, somit ergeben sich 3,40 € x 165 = 561  € an Kosten jährlich.

Die Proben werden in der Regel im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt entgegengenommen und nach Entrichtung einer Gebühr durch den Jäger (zurzeit 9,80 €) von hier an das Labor weitergegeben.

Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgt durch das Siegener Labor  anhand der Untersuchungsnummer in anonymisierter Form.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bittet nun um den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Untersuchung von Trichinenproben, da  eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Rahmen der Akkreditierung notwendig ist.

Da der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz kein Labor für diese Aufgabe vorhalten muss und auch keine Personalkosten für die Untersuchungen in Hagen anfallen, sondern von hier nur die Annahme der Trichinenproben und der Transport ins Labor durch den Fachbereich durchgeführt werden muss, ist eine Erhöhung der Gebühr in Höhe von 9,80 € nicht erforderlich.

Der Abschluss der Vereinbarung hat daher keine finanziellen Auswirkungen auf die Gebühren und auf die organisatorische Abwicklung der Trichinenuntersuchung in Hagen.

Da die Vereinbarung mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein bereits seit dem 1.12.2013 von den Beteiligten einvernehmlich so praktiziert wird, ist vorgesehen, diese rückwirkend zum 1.12.2013 in Kraft zu setzen.

Der Vertragsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

in Vertretung: Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.05.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen