Berichtsvorlage - 0450/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Seitens der Geschäftsführung der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH wurde in den Sitzungen der Gesellschafterversammlungen mehrfach deutlich gemacht, dass bedingt durch die Problematik der Verkehrssicherungspflicht  an der Staumauer sowie der Gewährleistung der Sicherheit der Badegäste am See der bisherige Gesellschafterzuschuss auf Dauer nicht ausreichen wird.

 

Im Jahr 2012 hat sich an der Glörtalsperre ein Badeunfall mit Todesfolge ereignet. Untersuchungen haben ergeben, dass die Gesellschaft  kein Verschulden an diesem Unfall trägt, da an dem Unfalltag Badeverbot bestand. Aufgrund dieses Unfalls hat die Geschäftsführung der FSG jedoch eine Ausweitung der Überwachung des Badetriebes durch die DLRG für dringend notwendig erachtet und dementsprechend gehandelt. Hierdurch entstehen erhöhte Kosten, die nach den notwendigen Einsätzen variieren.

 

Die zusätzlichen Gesamtkosten für diese beiden Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 25.000 €, so dass der jährliche Bedarf an Zuschüssen der Gesellschafter auf insgesamt 125.000 € steigt.

 

Zurzeit ist allerdings gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der jährliche Bedarf an Zuschüssen der Gesellschafter auf 200.000 DM = 102.258,38 €  begrenzt. Der Anteil des Zuschusses, der nach dieser Regelung von der Stadt Hagen zu tragen ist, entspricht dem Gesellschaftsanteil von 8 %   (=  8.180 €). Der Anteil des Zuschusses der Stadt Hagen erhöht sich durch die zusätzlichen Gesamtkosten um 1.820 € auf insgesamt 10.000 €.

 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 24.4.2015 hat die Mehrheit (92 %) der Gesellschafter der notwendigen Anpassung des § 7 des Gesellschaftsvertrages für die „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH“ zugestimmt. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen hat der Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung gegen die Änderung des Gesellschaftsvertrages und damit gegen die zusätzliche finanzielle Belastung gestimmt.
 

Hinweis:

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages für die „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbHbedarf die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen.

 

Als Anlage ist eine Synopse des Gesellschaftsvertrages für die „Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH beigefügt. Neben der Zuschusserhöhung ergeben sich die in der Gegenüberstellung kenntlich gemachten Änderungen, die im Wesentlichen aus ge-änderten gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW resultieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5511

Bezeichnung:

Kleingärten und Naherholungsgebiete

Produkt:

1.55.11.05

Bezeichnung:

Abwicklung Glörtalsperre

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

531300

10.000

10.000

10.000

10.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

gez.

 

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.05.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen