Beschlussvorlage - 0418/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau ___________________________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die

ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 10.06.2015 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

  1. die Erläuterungen der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden Geschäftsentwicklung zur Kenntnis zu nehmen,
  2. den Sachstandsbericht „ARCADEON recreated“ zur Kenntnis zu nehmen und
  3. dem Beschluss über die Finanzierungszusage der Märkischen Bank zuzustimmen.“

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

An der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, deren Geschäftszweck das Betreiben von Bildungszentren und Akademien für Aus-/Fort und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und freien Berufen ist, ist die Stadt Hagen mit 16,50% unmittelbar beteiligt.

An der HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Geschäftszweck der Erwerb eines Erbbaurechts für das in Hagen-Halden gelegene und im Grundbuch von Hagen Blatt 6607, Flur 7, Flurstück 305 vorgetragene Grundstück, dessen Baureifmachung sowie Bebauung mit einem Tagungs- und Seminarzentrum (und ggf. einer Tiefgarage) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte ist, ist die Stadt Hagen mit 10% mittelbar über die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH beteiligt.

Die ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und die HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG halten am 10.06.2015 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

 

In die letzte Gesellschafterversammlung wurde Herr Detlef Reinke entsandt.

 

Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte:

TOP1:              Erläuterung der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden Geschäftsentwicklung

TOP2:               Bericht Diskussion zum Sachstand der Planungen „ARCADEON recreated“

TOP3:               Beschlussfassung über die Finanzierungszusage der Märkischen Bank

TOP4:               Verschiedenes

 

Die Termin der Gesellschafterversammlung liegt vor der nächsten Ratssitzung am 18. Juni 2015, so dass die Regelung des § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW greift. Es wird somit um Zustimmung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW gebeten. Der Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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28.05.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen