Anfrage - 0502/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der 2013 erfolgten Neuregelung in § 8 Abs. 3 PBefG (Personenbeförderungs-gesetz) wird vorgeschrieben, dass der ÖPNV in der Regel barrierefrei zu sein hat. Von dieser Regel kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Umsetzung hat bis 2022 zu erfolgen.

 

Aktuell werden im Hagener Stadtgebiet insoweit Umbauarbeiten an verschiedenen Haltestellen vorgenommen. So bekommen beispielsweise die Haltestellen Emster Straße und Eppenhauser Brunnen ein Blindenleitsystem. Gleichzeitig wird die Fahrbahn vor den Haltestellen saniert. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

 

1.              Wieweit ist die Umsetzung der Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs im Bezirk Hohenlimburg gediehen? An welchen Haltestellen wurden bislang welche Arbeiten ausgeführt?

 

2.              Sollte mit der Umsetzung noch nicht begonnen worden sein: Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen? Gibt es einen konkreten Zeit- und oder Projektplan diesbezüglich?

 

Die Verwaltung wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. Je nach Beantwortung bleibt vorbehalten, einen Beschlussvorschlag zu formulieren.

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen