Anfrage - 0500/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Fürstenhaus beabsichtigt umfängliche Nutzungsänderungen des Hohenlimburger Schlosses. Im Zuge dieser Nutzungsänderungen ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Werden von der Neukonzeption vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Hagen und dem Fürstenhaus berührt?

 

2. Steht die Neukonzeption im Einklang mit den Vereinbarungen, die das Fürstenhaus mit der Stadt Hagen oder der NRW-Stiftung im Zuge der Bewilligung von umfänglichen Fördermitteln eingegangen ist?

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.05.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen