Beschlussvorlage - 0373/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Hohenlimburg Auf dem Somborn 3. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.05.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.06.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.06.2015
|
Sachverhalt
Begründung:
Vorbemerkung:
Die Entscheidungen über die Bauvoranfragen Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscounters AZ: 4/63/A/0046/14 und eines Drogeriemarktes AZ.:4/63/0047/14 wurden mit Schreiben vom 20.8.14 bis zum 18.8.2015 ausgesetzt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.5.14 die Einleitung des 3. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplanes Nr .1 Hohenlimburg Auf dem Somborn gemäß § 13 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 6.6.14 im Amtsblatt ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Entwicklungsziel der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 Hohenlimburg Auf dem Somborn:
Der Rat der Stadt Hagen hat im Jahr 2009 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. Dieses definiert die Leitvorstellungen zur Entwicklung des Einzelhandels im Hagener Stadtgebiet. Ziel des Konzeptes ist die Erhaltung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche an integrierten Standorten. Sowohl die Novellierung des BauGB als auch des Landesentwicklungsprogramms sieht vor, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen bzw. in den dafür vorgesehenen Sondergebieten zulässig sind, sofern sie hauptsächlich zentrenrelevante Waren anbieten.
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird empfohlen, eine Überprüfung der Bebauungspläne im gesamten Bereich der Elseyer Straße im Sinne der Grundsätze und Ziele dieses Konzeptes durchzuführen. Dabei soll geprüft werden inwiefern ein Ausschluss des Einzelhandels zum Schutz vor allem zentraler Versorgungsbereiche in Hohenlimburg erforderlich ist.
Es soll keine weitere Ausdehnung der Einzelhandelsnutzungen, insbesondere nicht mit nahversorgungsrelevanten und zentrenschädlichen Sortimenten ermöglicht werden.
Mit der Änderung/Anpassung dieser Bebauungspläne auf die aktuelle BauNVO aus dem Jahr 1990, d.h., mit dem Ausschluss bzw. der Einschränkung von zentrenschädlichen Einzelhandelsnutzungen, sollen die Versorgungsbereiche Stadtbezirkszentrum Hohenlimburg und das Stadtteilzentrum Elsey gestärkt werden. Die wenigen vorhandenen Gewerbeflächen sollen für originär gewerbliche Nutzungen vorgehalten werden.
Zur Stärkung der zwei o.g. Zentren ist auch eine vergleichbare Regelung zum Umgang mit den Einzelhandelsflächen in Mischgebieten erforderlich.
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Hohenlimburg Auf dem Somborn 3. Änderung ist somit erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
6,8 kB
|
