Beschlussvorlage - 0460/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der  Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 (634) in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage 0460/2015 ist.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.9.12 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 10/11 /634). Dieser Beschluss wurde am 27.9.12 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den o.g. Bereich wurde vom Rat der Stadt am 15.5.14 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 13.6.14.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17 (2) BauGB die Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängern.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens:

Neuregelungen bzgl. der Festsetzungen von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen und Wettbüros.

 

Die Bearbeitung dauert z.Z. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit nochmals um ein Jahr zu verlängern.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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16.06.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen