Beschlussvorlage - 0454/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag zur Verwendung der zwei Kontingente wie in der Vorlage dargestellt zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die erforderliche Meldung bis zum 15.06.2015 beim Ministerium einzureichen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Anlage zum Erlass vom 05.01.2015 stellt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Hagen ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zwei weitere Kontingente für Hagen zur Verfügung.

Die Kontingente sollen in den Sozialräumen Eilpe/Delstern/Selbecke und Haspe-Mitte eingesetzt werden.

 

 

 

Begründung

In der Anlage zum Erlass vom 05.01.2015 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die neuen Familienzentren nach § 21 Abs. 5 und 6 KiBiz für das kommende Kindergartenjahr ist der 15. Juni 2015.

 

Laut Prioritätenliste ist der Ausbau der Familienzentren in Hagen im letzten Jahr abgeschlossen worden. Aktuell bestehen 22 Familienzentren, die größtenteils als Verbünde mehrerer Kindertageseinrichtungen geführt werden. Eine Übersicht der bestehenden Familienzentren ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund einer erneuten Betrachtung der Sozialraumkriterien wird vorgeschlagen dem Sozialraum Eile/Delstern/Selbecke ein weiteres Kontingent zur Verfügung zu stellen.

Gespräche mit den Verbundteilnehmern des bereits bestehenden Familienzentrums im Sozialraum führten zu dem Ergebnis, dass es nicht für sinnvoll erachtet wird ein zweites Familienzentrum im Sozialraum einzurichten. Die Befürchtung ist, dass dies, vor dem Hintergrund, dass das neue Familienzentrum einen anderen Namen, eine andere Homepage, etc., haben muss, zu Irritationen im Sozialraum führt. Vielmehr wird von den Beteiligten vorgeschlagen, das bestehende Familienzentrum um die Kindertageseinrichtung in der Franzstraße und die Jugendeinrichtung in Eilpe aufgrund der bereits bestehenden guten Zusammenarbeit auszuweiten. Da die Kindertageseinrichtung in der Franzstraße jedoch erst zum 01.08.2016 in neuer Form an den Start gehen wird, ist eine Vergabe des Kontingents zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Mit Schreiben vom 31.03.2015 wurde daher beim Ministerium die Verschiebung der Vergabe des Kontingents auf das nächste Kindergartenjahr beantragt. Eine Antwort des Ministeriums lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.

 

Das zweite Kontingent soll im Zentrum von Haspe weitere Impulse setzen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte ist in den letzten Jahren im Zentrum von Haspe auf 70% angestiegen. Jedes vierte Kind/Jugendliche(r) im Hasper Zentrum lebt von SGBII-Leistungen. Mit der neuen Kindertageseinrichtung am Hüttenplatz besteht nunmehr erstmals ein Standort direkt im Zentrum. Perspektivisch ist an eine Erweiterung des Familienzentrums durch die kommunale Kindertageseinrichtung Am Gosekolk gedacht. Durch konzeptionelle Veränderungen in der Einrichtung zum nächsten Kindergartenjahr ist es jedoch aktuell nicht möglich als Verbund zu starten.

 

Weitere Überlegungen die zugewiesenen Kontingente an bereits bestehende Familienzentren in Sozialräumen mit besonderem Handlungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik, zu vergeben, scheitern an den engen Zuweisungsbedingungen zur Verwendung der Kontingente und konnten auch in mehreren Gesprächen mit dem Landesjugendamt und dem Ministerium nicht ausgeräumt werden.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII hat den Vorschlägen zur Vergabe der neuen Kontingente in der Sitzung am 16.04.2015 einstimmig zugestimmt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen