Beschlussvorlage - 0389/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Konsortialabrede ‘Große Netzgesellschaft‘ in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage zu.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konsortialabrede zu unterzeichnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung notwendigen oder hilfreichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 23.04.2015 wie folgt beschlossen:

 

“Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Konsortialabrede ‘Große Netzgesellschaft‘ in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage zu.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konsortialabrede zu unterzeichnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung notwendigen oder hilfreichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

 

Der Rat wird um Genehmigung dieses Dringlichkeitsbeschlusses gebeten. Zur Begründung wird auf die Dringlichkeitsvorlage ‘DS 0388/2015‘ verwiesen, wie sie in der Anlage beigefügt ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen