Berichtsvorlage - 0371/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlagen 1 und 2) einzeln aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014 werden zur Kenntnis genommen.

Den in der Anlage 3 aufgeführten Jahresabschlussbuchungen 2014 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung

 

Durch die Bildung von Ämterbudgets erfolgt die unterjährige Bewirtschaftung weitgehend ohne Bereitstellung zusätzlicher Mittelbedarfe. Die Überwachung der Budgets wird durch das Berichtswesen sichergestellt und im Rahmen des Berichts zur Haushaltslage und der Berichtspflichten nach dem Stärkungspaktgesetz veröffentlicht.

Im laufenden Haushaltsjahr 2014 wurden die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nach der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt. Diese werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

Der über-/außerplanmäßige Bedarf (Anlagen 1 und 2) wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2014) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

Mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 wurden die in der Anlage 3 dargestellten Jahresabschlussbuchungen erforderlich. Dies führte zu über- und außerplanmäßigen Bedarfen und insgesamt zu einer Überschreitung der in der Haushaltssatzung 2014 festgelegten Aufwandsermächtigung. Dem Rat der Stadt werden diese Bereitstellungen bereits mit der Vorlage des bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.

 

Durch die Jahresabschlussbuchungen erhöht sich der geplante Fehlbedarf, da für die rechtlich vorgeschriebenen Buchungen keine ausreichende Deckung des Mehrbedarfs aufgrund der Haushaltssituation hergestellt werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.05.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen