Beschlussvorlage - 0127/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Vorschlag zur Wahl von Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG und der Mark-E AG B) Vorschlag zur Wahl eines Vertreters/in in den Beirat der ENERVIE AG C) Benennung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung der ENERVIE AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.02.2015
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07.05.2015
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Beschlussvorschlag
A) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der ENERVIE AG sowie der Hauptversammlung der Mark-E AG die Wahl folgender Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Hagen in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG vor:
1.) Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz
(als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2.) Herrn Christoph Köther
(als Vertreter der HVG)
3.) Herrn Christof Purps
4.) Herrn Dr. Stephan Ramrath
5.) Herrn Joachim Riechel
6.) Herrn Timo Schisanowski
B) Der Rat der Stadt Hagen schlägt dem Aufsichtsrat der ENERVIE AG die Wahl folgendes Vertreters der Stadt Hagen für den Beirat der ENERVIE AG vor:
Herrn Horst Wisotzki
C.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _______________________
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die Jahreshauptversammlung der ENERVIE AG am 27.04.2015 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
- die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der ENERVIE AG vorzuschlagen,
- die unter Beschluss B) genannte Person als Vertreter/in für den Beirat der ENERVIE AG vorzuschlagen sowie
- Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz der Hauptversammlung der ENERVIE AG als Vertreter der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der ENERVIE AG vorzuschlagen und diesen zu wählen.
D) Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt bis zum 27.02.2015.
Sachverhalt
Kurzfassung
In den Jahreshauptversammlungen der ENERVIE AG und der Mark-E AG werden jeweils am 27.04.15 u.a. die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner neu gewählt. Ferner soll ein Mitglied in den Beirat der ENERVIE AG entsandt werden.
Begründung
Zu A):
Nach § 11 Abs. 1 der Satzung der ENERVIE AG sowie der Satzung der Mark-E AG besteht der Aufsichtsrat der ENERVIE AG sowie der Aufsichtsrat der Mark-E AG aus einundzwanzig Mitgliedern, von denen sechs auf Vorschlag der Stadt Hagen von der Hauptversammlung der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG gewählt werden. Die übrigen Mitglieder der Aufsichtsräte werden von den anderen Aktionären der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG gestellt.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 folgenden Beschluss gefasst: "Die Stadt Hagen wird zur rechtssicheren Umsetzung des bestehenden Treuhandverhältnisses mit der Neubildung des Aufsichtsrates nach der Kommunalwahl 2014 der HVG mindestens einen der ihr nach Maßgabe des Aktionärsvertrages zustehenden Aufsichtsratssitze mit einem von der HVG bestimmten Vertreter besetzen.". Daher wird Herr Geschäftsführer Christoph Köther in den Aufsichtsrat der ENERVIE AG und der Mark-E AG entsandt.
Nachrichtlich sei erwähnt, dass ein Drittel der Vertreter im Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter sind.
Nach § 11 Abs. 2 der Satzungen der ENERVIE AG und der Mark-E AG endet die Amtszeit der Mitglieder der Aufsichtsräte spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgezählt wird. Die Hauptversammlungen der ENERVIE AG und der Mark-E AG werden jeweils am 27.04.15 über Entlastung für das 4. volle Geschäftsjahr nach der Wahl entscheiden.
Die Verwaltung empfiehlt, die beiden Aufsichtsräte personenidentisch zu besetzen.
Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten.
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung der Mitglieder in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG bedeutet dies, dass durch den Rat der Stadt Hagen noch vier Mitglieder zu benennen sind.
Nach den Kommunalwahlen wurden in der Sitzung des Rates am 03.07.2014
Herr Christof Purps
Herr Dr. Stephan Ramrath,
Herr Joachim Riechel und
Herr Timo Schisanowski
für die Aufsichtsräte der ENERVIE AG und der Mark-E AG vorgeschlagen und anschließend auch gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Besetzung beizubehalten.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Zu B):
Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der ENERVIE AG wird zur Beratung der Gesellschaft in wichtigen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Energieversorgung, ein Beirat gebildet. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie aus je einem Vertreter der Aktionäre und derjenigen Konzessionsgemeinden, die nicht Aktionäre der Dachgesellschaft sind. Daher entsendet die Stadt Hagen neben dem Oberbürgermeister ein weiteres Beiratsmitglied. Für die Bestellung des Beirates ist der Aufsichtsrat zuständig.
Nach den Kommunalwahlen wurde in der Sitzung vom 03.07.14 Herr Horst Wisotzki vom Rat der Stadt Hagen in den Beirat entsendet. Die Verwaltung schlägt vor, diese Besetzung beizubehalten.
Zu C):
In die zu der Wahl der Aufsichtsmitglieder und des Beiratsmitgliedes erforderliche Hauptversammlung der ENERVIE AG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.
Die Jahreshauptversammlung der ENERVIE AG findet am 27.04.2015 statt.
Für die Hauptversammlung der Mark-E AG ist kein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden, da die Stadt Hagen nicht Aktionärin dieser Gesellschaft ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz
Oberbürgermeister
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | |||||||
| Ja | ||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | |||||||
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Stadtkämmerer |
| Stadtsyndikus |
| Beigeordnete/r | |||
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Amt/Eigenbetrieb: |
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FB OB |
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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FB OB |
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