Beschlussvorlage - 0127-1/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Vorschlag zur Wahl von Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG und der Mark-E AG B) Vorschlag zur Wahl eines Vertreters/in in den Beirat der ENERVIE AG C) Benennung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die außerordentliche Hauptversammlung der ENERVIE AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.05.2015
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Beschlussvorschlag
A1) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der ENERVIE AG die Wahl folgender Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der ENERVIE AG vor:
- Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz (Vertreter nach § 113 (2) GO NRW)
- Herrn Christoph Köther (Vertreter der HVG)
- Herrn/Frau __________________
- Herrn/Frau __________________
- Herrn/Frau __________________
- Herrn/Frau __________________
A2) Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der ENERVIE AG als Gesellschafterin der Mark-E AG zum Vorschlag in der Hauptversammlung der Mark-E AG die Wahl folgender Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Mark-E AG vor:
- Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz (Vertreter nach § 113 (2) GO NRW)
- Herrn Christoph Köther (Vertreter der HVG)
- Herrn/Frau ____________________
- Herrn/Frau ____________________
- Herrn/Frau ____________________
- Herrn/Frau ____________________
B) Der Rat der Stadt Hagen schlägt dem Aufsichtsrat der ENERVIE AG die Wahl folgenden Vertreters der Stadt Hagen für den Beirat der ENERVIE AG vor:
Herrn/Frau _______________
C) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau ________________________
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 25.06.2015 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
- die unter Beschluss A1) genannten Personen als Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der ENERVIE AG vorzuschlagen,
- der Hauptversammlung der ENERVIE AG zum Beschluss vorzuschlagen, die Vertreter der ENERVIE AG in der Hauptversammlung der Mark-E AG zu beauftragen, der Hauptversammlung der Mark-E AG die unter Beschluss A2) genannten Personen als Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der Mark-E AG vorzuschlagen und
- die unter Beschluss B) genannte Person als Vertreter/in für den Beirat der ENERVIE AG vorzuschlagen.
D) Die Umsetzung der Beschlüsse erfolgt bis zum 08.05.2015.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
a) Vor dem Hintergrund einiger Rückfragen an die Verwaltung wird in Ergänzung zu Vorlage 0127/2015 klargestellt, dass die Neuwahl erforderlich ist, auch wenn der Rat der Stadt Hagen noch im vergangenen Jahr nach den Kommunalwahlen die Mitglieder für die beiden Aufsichtsräte neu benannt hatte. Seinerzeit ist die Wahl im Gegensatz zur Wahl in einigen anderen Kommunen nicht ausdrücklich auch für die nach den beiden Satzungen bestimmte Wahlperiode der in 2015 neu zu bildenden Aufsichtsräte für gültig erklärt worden. Sie hatte somit Gültigkeit nur für die Nachwahl, nicht aber für die nach den Satzungen bestimmte, noch in 2015 beginnende Wahlperiode.
b) Hinsichtlich des Beschlusstextes und der Begründung zur formalen Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern in die Mark-E AG wird die Vorlage 0127/2015 abgeändert:
Das Vorschlagsrecht für den Aufsichtsrat der Mark-E AG haben nach § 8b des Aktionärsvertrages die Aktionäre der ENERVIE AG. Die Benennung der Aufsichtsratsmitglieder der Mark-E erfolgt nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Mark-E AG durch die Hauptversammlung der Mark-E AG. Die Stadt Hagen ist nicht Gesellschafterin der Mark-E AG und ist demzufolge auch nicht in der Hauptversammlung der Mark-E AG vertreten.
Der Rat kann daher nur den mit dieser Vorlage benannten städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der ENERVIE AG beauftragen, über die Hauptversammlung der ENERVIE AG die Vertreter der ENERVIE AG in der Hauptversammlung der Mark-E zu beauftragen, in der Hauptversammlung der Mark-E die unter A2) genannten Personen für den Aufsichtsrat der Mark-E vorzuschlagen.
Die Hauptversammlungen der ENERVIE AG und der Mark-E sind im Übrigen nach § 8b des Aktionärsvertrages an die Umsetzung der Wahlvorschläge gebunden.
c) Ferner ist in der Vorlage 0127/2015 versehentlich von einer Personenidentität bei den beiden Aufsichtsräten ausgegangen worden. Diese Personenidentität besteht nicht.
Nach den Kommunalwahlen wurden in der Sitzung des Rates am 03.07.2014 neben Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Herrn Christoph Köther als Vertreter der HVG
Herr Christof Purps
Herr Dr. Stephan Ramrath,
Herr Joachim Riechel und
Herr Timo Schisanowski
für den Aufsichtsrat der ENERVIE AG vorgeschlagen und anschließend auch gewählt.
Nach den Kommunalwahlen wurden in der Sitzung des Rates am 03.07.2014 neben Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Herrn Christoph Köther als Vertreter der HVG
Frau Nesrin Öcal
Herr Dr. Stephan Ramrath,
Herr Joachim Riechel und
Frau Ramona Timm-Bergs
für den Aufsichtsrat der Mark-E AG vorgeschlagen und anschließend auch gewählt.
Zur letzten Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19.03.2015 war Herr Dennis Schrötter entsandt worden.
