Vorschlag zur Tagesordnung - 0408/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Hagen bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung.

 

Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.

 

Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.

 

Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie seiner alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.

 

Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,

 

 

 

 

 

 

 

Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Sanierungskurs eindeutig positioniert.

 

Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.

 

Deshalb beschließt der HFA

Bei den im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung anstehenden Entscheidungen ist neben der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalquote und der langfristigen Sicherung der Unternehmensgruppe die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit mindestens in der bisherigen Höhe mit dem Ergebnis für das Jahr 2015 als gleichwertiges Ziel zu erreichen.
 

  1. Die Stärkung der Eigenkapitalquote ist durch das Heben der „stillen Reserven“ der Werte der Netze zu erreichen.
    Eine Kapitalerhöhung wird ausgeschlossen.
    Regelungen / Vereinbarungen mit Banken, Geldinstituten, die beinhalten, dass die notwendigen Dividendenzahlungen in den nächsten Jahren ausgeschlossen sind, werden als ungeeignete Lösungsansätze abgelehnt.
     
  2. Darüber hinaus ist das durch die beabsichtigte Stilllegung der Kraftwerke erforderliche Abschreibungsvolumen durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks „E 4“ in Elverlingsen deutlich zu reduzieren mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den Personalabbau und den Sozialplan.
     
  3. Die Auseinandersetzung mit der Bundesnetzagentur über die Höhe des Netzentgeltes ist sowohl im Interesse der Energiekunden als auch im Interesse einer berechenbaren Planung für das Unternehmen durch eine einvernehmliche Reglung zu beenden.
     
  4. Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH vorzunehmen.
    Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen ( z. B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
    Auch die Gründung einer neuen Gesellschaft im Kraftwerksbereich (z. B. mit der STEAG) soll auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.

 

  1. Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat sozialverträglich ohne betriebsbedingte Kündigungen zu erfolgen. Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
    Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen. Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
     

6.     Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert vorzunehmen, das ständige Ändern der Strategie führt neben deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen auch zu erheblichen Verunsicherungen bei den Kunden, Mitarbeitern und Aktionären.
Es gilt die zukunftsfähigen Anlagen der Mark E

  • Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
  • Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
  • Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
  • Windkraftanlage in Schöneseiffen
  • Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied
     

dauerhaft zu erhalten und zu sichern.

Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen  angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen. Der Weiterbetrieb lässt sich im Vergleich zu den Kosten einer Stilllegung (Abschreibung, Auswirkungen auf den Sozialplan usw.) wirtschaftlich darstellen.


 

Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE / Mark E  werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

Siehe Anlage

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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07.05.2015 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag der Fraktionen SPD, Die Linke. und AfD
sowie der Einzelvertreter Piraten Hagen und Bürger für Hohenlimburg

Der Rat der  Stadt Hagen bekräftigt sein uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung

der Bevölkerung.

 

Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.

 

Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.

 

Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie ihrer  alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.

 

Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,

 

Zitat

Auszug VErfügung RPA Haushalt 2015 Enervie

 

Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Stabilisierungskurs eindeutig positioniert.

 

Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
 

Die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Enervie zur Weiterentwicklung des Unternehmens müssen von den Aktionären unterstützt und insbesondere an kommunal bestimmten Zielen ausgerichtet werden. Die Stabilisierung der ENERVIE in ihrer Rolle als Säule der kommunalen Daseinsvorsorge setzt aber auch voraus, dass sich alle maßgeblichen Gruppen, Management und aktive Belegschaft, Aktionäre und langfristig mit dem Unternehmen verbundene Geschäftspartner und Banken mit angemessenen Beiträgen an der Gesundung und Stärkung des Unternehmens beteiligen. Die Stadt Hagen ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst.

 

Deshalb beschließt der Rat:
 

1.     Oberstes Ziel bei den aktuellen Entscheidungen der Enervie über den Jahresabschluss 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung ist die langfristige Sicherung der Unternehmensgruppe. Dieses Ziel erfordert sowohl eine stabile Cash flow- und Liquiditätsentwicklung, als auch eine Stärkung der Eigenkapitalquote.
Daneben bleibt aus Sicht des kommunalen Aktionärs  und der gesamten Hagener Bürgerschaft die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit ein gleichwertiges Ziel. Zur Sicherung des städtischen Haushalts sind angemessene und mittelfristig steigende Dividenden unverzichtbar, die zeitnah schrittweise ab dem Jahr 2016 zu entwickeln sind.
 

2.     Die Stärkung der Eigenkapitalquote muss durch ein in sich konsistentes Bündel unternehmerischer Maßnahmen erreicht werden.
Hierzu gehört auch die Aufdeckung stiller Reserven des Anlagevermögens, soweit dies unter Wahrung einer geordneten Vermögensstruktur möglich ist. Steuerliche Belastungen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Eine Kapitalerhöhung zulasten der kommunalen Anteilseigner wird ausgeschlossen.
Ein Dividendenverzicht für einen mehrjährigen Zeitraum ist kein geeigneter Baustein und ist zu vermeiden.
Ein unter Führung der Banken bzw. deren Berater erstellter Sanierungsplan kann nicht allein den zukünftigen Handlungsrahmen für das Unternehmen sein.
Finanzierungsmodelle durch "Sale & lease back Finanzierung" sind zu prüfen. Dabei kommt einer möglichen Invest-Einbindung der WBH besondere Bedeutung zu.
 

3.     Durch den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks „E 4“ in Elverlingsen soll der sonst erforderlich werdende Stilllegungsaufwand deutlich reduziert werden mit entsprechend positiven Auswirkungen auf den Personalabbau.
Im Jahr 2017 soll über den längerfristigen , Weiterbetrieb des Kraftwerks E 4  auf der Basis der sich dann vorhersehbaren wirtschaftlichen Rahmendaten entschieden werden.
 

4.     Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH zu prüfen. Sofern ein solches Modell betriebswirtschaftlich vorteilhaft und steuerlich verträglich für die beteiligten Unternehmen gestaltet werden kann, ist es umzusetzen.
Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen (z B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
Auch die Gründung einer neuen Gesellschaft im Kraftwerksbereich (z. B. mit der STEAG) soll auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.

 

5.     Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat möglichst sozialverträglich zu erfolgen. Vereinbarungen über Abfindungsfälligkeiten zur Schonung der kurzfristigen Unternehmensliquidität sind in Betracht zu ziehen.
Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie  und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen.
Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
Angesichts des zumindest befristet vorgesehenen Weiterbetriebs des Kraftwerks E 4 in Elverlingsen tritt hinsichtlich des Umfangs des Sozialplanes eine deutliche Entspannung ein, die dazu genutzt werden soll, betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.

 

 

6.     Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert und nachhaltig vorzunehmen, um bei Kunden, Mitarbeitern und Aktionären eine neue und dauerhafte Vertrauensgrundlage zu bilden.
Hierzu gehört das weitere Engagement in der Erzeugung, soweit bestehende Erzeugungsanlagen perspektivisch ausgeglichene Ergebnisse erwarten lassen.

Es gilt die zukunftsfähigen Anlagen der Mark E

  • Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
  • Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
  • Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
  • Windkraftanlage in Schöneseiffen
  • Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied
     

dauerhaft und ggf. mit Partnern zu erhalten und zu sichern.

Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen. Der Weiterbetrieb lässt sich im Vergleich zu den Kosten einer Stilllegung (Abschreibung, Auswirkungen auf den Sozialplan usw.) mindestens für den Zeitraum bis 2018 wirtschaftlich darstellen.

 

7.     Die Neustrukturierung der Enervie muss auch in einer Neuordnung der Führungsstruktur Ausdruck finden. Dies schließt die Vorstandsebene ein. Perspektivisch ist von einem zweiköpfigen Vorstand auszugehen.

 

Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE/Mark E werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

16

 

 

CDU

 

19

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

3

 

 

AfD

3

 

 

FDP

 

3

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro NRW

-

 

 

Piratenpartei

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

24

Dagegen:

32

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

Gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP:

 

 

Der Rat der  Stadt Hagen bekräftigt sein uneingeschränktes Bekenntnis zum Unternehmen ENERVIE als wichtige Säule der Energie- und Wasserversorgung der Bevölkerung.

 

Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die ENERVIE aufgrund ihrer Wirtschaftskraft durch ihre Dividendenzahlungen einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schwimmbäder in Hagen geleistet.

 

Damit bildet die ENERVIE das Fundament der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hagen.

 

Eine zukunftsfähige ENERVIE ist daher sowohl für die betroffenen Mitarbeiter/-innen der ENERVIE als auch für die Stadt Hagen sowie ihrer  alltäglich von den Bürgern/-innen genutzten städtischen Infrastruktur unverzichtbar.

 

Die Bedeutung der Dividendenfähigkeit der Enervie für den HVG Konzern und den städtischen Haushalt hat der Regierungspräsident in seiner Genehmigung zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes vom 2. Februar 2015 deutlich gemacht,

 

 

Zitat

Auszug VErfügung RPA Haushalt 2015 Enervie

Angesichts dieser gesamtstädtischen Bedeutung des Unternehmens ist es erforderlich, dass der Hauptaktionär des Unternehmens, die Stadt Hagen, sich in dem notwendigen Stabilisierungskurs eindeutig positioniert.

 

Die Weiterentwicklung des Unternehmens kann und darf nicht allein den Entscheidungen des Vorstandes und / oder des Aufsichtsrates überlassen werden.
 

Die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Enervie

zur Weiterentwicklung des Unternehmens müssen von den Aktionären  unterstützt und insbesondere an kommunal bestimmten Zielen ausgerichtet werden. Die Stabilisierung der ENERVIE in ihrer Rolle als Säule der kommunalen Daseinsvorsorge setzt aber auch voraus, dass sich alle maßgeblichen Gruppen, Management und aktive Belegschaft, Aktionäre und langfristig mit dem Unternehmen verbundene Geschäftspartner und Banken mit angemessenen Beiträgen an der Gesundung und Stärkung des Unternehmens beteiligen. Die Stadt Hagen ist sich ihrer diesbezüglichen Verantwortung bewusst.

 

Deshalb beschließt der Rat
 

1.     Oberstes Ziel bei den aktuellen Entscheidungen der Enervie über den Jahresabschluss 2014 und die Mittelfristige Finanzplanung ist die langfristige Sicherung der Unternehmensgruppe. Dieses Ziel erfordert sowohl eine stabile Cash flow- und Liquiditätsentwicklung, als auch eine Stärkung der Eigenkapitalquote.
Daneben bleibt aus Sicht des kommunalen Aktionärs  und der gesamten Hagener Bürgerschaft die Wiederherstellung der Dividendenfähigkeit ein gleichwertiges Ziel.
 

2.     Die Stärkung der Eigenkapitalquote muss durch ein in sich konsistentes Bündel unternehmerischer Maßnahmen erreicht werden.
Hierzu gehört auch die Aufdeckung stiller Reserven des Anlagevermögens, soweit dies unter Wahrung einer geordneten Vermögensstruktur möglich ist. Steuerliche Belastungen sind soweit wie möglich zu vermeiden
Eine Anteilsverschiebung im Rahmen einer Kapitalerhöhung zu Lasten der kommunalen Aktionäre ist zu vermeiden. Finanzierungsmodelle durch "Sale & lease back Finanzierung" wie eine mögliche Invest-Einbindung der WBH sind zu prüfen.
 

3.     Durch den Weiterbetrieb des Kraftwerks „E 4“ in Elverlingsen soll der sonst erforderlich werdende Stilllegungsaufwand deutlich reduziert werden mit entsprechend positiven Auswirkungen auf den Personalabbau.
Im Jahr 2017 soll über den längerfristigen Weiterbetrieb des Kraftwerks E 4  auf der Basis der sich dann vorhersehbaren wirtschaftlichen Rahmendaten entschieden werden.
 

4.     Zur Steigerung der Liquidität des Unternehmens ist die eigentumsrechtliche Übertragung der Wassererzeugungsanlagen und des Wassernetzes zumindest für das Stadtgebiet Hagen nach dem Alternativmodell der WBH zu prüfen. Ein solches Modelll steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass es betriebswirtschaftlich vorteilhaft und steuerlich verträglich für die beteiligten Unternehmen gestaltet werden kann.

 

Außerdem sollten Möglichkeiten der Beteiligung kommunaler Unternehmen (z B. Energieunternehmen aus der Region) an der künftigen Netzgesellschaft geprüft werden.
Auch die Gründung gemeinsamer Kraftwerksgesellschaften sollen auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden.
 

5.     Der durch die evtl. vorgesehenen Schließungen der Kraftwerke erforderliche Arbeitsplatzabbau hat möglichst sozialverträglich zu erfolgen. Vereinbarungen über Abfindungsfälligkeiten zur Schonung der kurzfristigen Unternehmensliquidität sind in ein Betracht zu ziehen.
Der noch auszuhandelnde Sozialplan hat diese Vorgabe zu berücksichtigen.
Alle Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmensverbundes Enervie  und des Konzerns Stadt sind auszuschöpfen.
Der notwendige Personalabbau hat alle Hierarchieebenen zu erfassen.
 

Angesichts des zumindest befristet vorgesehenen Weiterbetriebs des Kraftwerks E 4 in Elverlingsen findet hinsichtlich des Umfangs des Sozialplanes eine Entlastung statt, die möglichst dazu genutzt werden soll, betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden.

 

6.     Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist zukunftsorientiert und nachhaltig vorzunehmen, um bei Kunden, Mitarbeitern und Aktionären eine neue und dauerhafte Vertrauensgrundlage zu bilden.
Hierzu gehört das weitere Engagement in der Erzeugung, soweit bestehende Erzeugungsanlagen perspektivisch ausgeglichene Ergebnisse erwarten lassen.

7.                 Es gilt die auch im Sinne der Energiewende zukunftsfähigen Erzeugungsanlagen der Mark E dauerhaft und ggf. mit Partnern zu erhalten und zu sichern.

Dazu braucht es eine detaillierte Betrachtung der Anlagen

 

  • Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Herdecke,
  • Pumpspeicherwerk in Rönkhausen,
  • Laufwasserkraftwerke an der Lenne,
  • Windkraftanlage in Schöneseiffen
  • Windpark Klosterkumbd Windpark Rayerschied.
     

Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Stilllegung des Steinkohleblocks E4 (Leistung 310 MW) des Kraftwerks Elverlingsen angesichts des sowohl derzeit als auch zukünftig benötigten Potentials an konventionellen Kraftwerken zurückzustellen.

 

8.     Die Neustrukturierung der Enervie muss auch in einer Neuordnung der Führungsstruktur Ausdruck finden. Dies schließt die Vorstandsebene ein. Perspektivisch ist von einem zweiköpfigen Vorstand auszugehen.

 

Die städtischen Vertreter in den Entscheidungsgremien von ENERVIE / Mark E  werden aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu initiieren und durchzusetzen, dabei ist ein Einvernehmen mit den anderen kommunalen Aktionären (insbesondere Stadt Lüdenscheid) anzustreben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

 

16

CDU

19

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

 

3

AfD

 

 

3

FDP

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

1

 

Pro NRW

 

 

 

Piratenpartei

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

32

Dagegen:

2

Enthaltungen:

22

 

 

Herr Claus Rudel hat sich nach § 43 in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung NRW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.