Beschlussvorlage - 0390/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschläge der Kulturverwaltung zur Umsetzung zur HSP- Maßnahme 14_VB4.001 - hier 10% Kürzung des Zuschussbedarfes im Produktbereich Kultur um 10%
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Sonja Schwarzbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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30.04.2015
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Begründung
EINSPARPOTENTIALE im FACHBEREICH KULTUR ab dem Haushaltsjahr 2018
Ia
In der Anlage zur Vorlage ist die Planung der Erträge, der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und die Zuschussentwicklung im Fachbereich Kultur mit den Museen, dem Kulturbüro und dem Archiv für 2015 dargestellt. Die Systematik der Haushaltsplanung wurde übernommen. Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die 10% Zuschusskürzung für den Kulturbereich –Fachbereich Kultur- in Höhe von insgesamt 411.413 € umzusetzen. In der vierten Spalte der Tabelle ist die mögliche Einsparsumme ab dem Haushaltsjahr 2018 aufgeführt. Als Summe aller vorgeschlagenen Maßnahmen kann ein Einsparvolumen in Höhe von 392.500 € in der Planung für das Haushaltsjahr 2018 erreicht werden. Zu Grunde gelegt wurde der Zuschussbedarf der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015. Durch die wesentliche Verringerung von Leistungen des Fachbereichs muss das noch offenstehende Delta am Ende der Tabelle durch weitergehende Personaleinsparungen erreicht werden.
Ib
Allgemeine Erläuterungen
Der Fachbereich Kultur mit Osthaus Museum, Historischem Centrum und Kulturbüro stellt im Rahmen der von ihm erwarteten Sparvorschläge ab 2018 seine möglichen Maßnahmen in dieser Vorlage zur weiteren Beratung im Fachausschuss und zur späteren Entscheidung im Rat dar. Prinzipiell beziehen sich die Vorschläge auf Reduzierung von Etats sowie von Öffnungszeiten der Museen wie auch die Kürzung des Sach- und Personalaufwandes. Erhebliche Sparmaßnahmen sind in den letzten Jahren bereits erfolgt. Weitere Maßnahmen (z.B. Erhalt des Hohenhofs, Verlagerung des Stadtmuseums) müssen noch zusätzlich umgesetzt werden.
Mit den vorgestellten Maßnahmen wird sich die kulturelle Ausrichtung der Stadt Hagen im Bereich Museen und Kulturbüro radikal verändern. In den Sparrunden der Vergangenheit seit 2008 sind Personal wie auch die spezifischen Etats immer wieder abgebaut bzw. gekürzt worden, so dass mit den hier vorgestellten Maßnahmen ein substantieller Einbruch in das Wesen der städtischen Kultureinrichtungen zu verzeichnen sein wird – wenn die Maßnahmen beschlossen würden. Weniger einschneidende Maßnahmen als die vorgestellten sind nicht mehr umnsetzbar.
Zunächst ist die Leitung des FB Kultur von einer Reduzierung von 50% der Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen ausgegangen. Dieses Prinzip lässt sich allerdings nicht durchgehend realisieren, beispielsweise im bereits sehr kargen Etat des Kulturbüros – siehe vorgeschlagene Maßnahme: 49.005
Bei den Museen:
- Osthaus Museum
- Hohenhof
- Stadtmuseum (im Souterrain des Osthaus Museums)
- Wasserschloss Werdringen
wurde eine paritätische Reduzierung der Öffnungszeiten zugrunde gelegt. Diese drei Museen würden ihre Tore nur noch am Samstag und am Sonntag öffnen – der Hohenhof wird bereits seit 2010 so betrieben (mit Sonderöffnungen für Schulklassen und Gruppen).
Eine Ausnahme bildet das Emil Schumacher Museum (ESM), welches seitens der Stadt Hagen vertraglich seit 2005 die Garantiezusage einer Öffnungszeit von 42 Stunden hat. Eine Kasse im Kunstquartier würde für den Betrieb dieses Museums in der Woche von dienstags bis freitags ausreichen. Das Stadtmuseum wird ab Herbst 2015 seine Pforten für die nächsten 2-3 Jahre schließen, um ab 1.1.2018 im Souterrain des Osthaus Museums sowie dem Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes des FB Kultur in veränderter Form wiedereröffnet zu werden.
Die gravierenden Konsequenzen dieser Radikalmaßnahmen, die zu einer echten Ersparnis führen würden, sind wie folgt darzulegen:
- Verabschiedung von der heutigen Ausstellungsphilosophie des FB Kultur, gemeinsame bedeutende Ausstellungen aller drei Institute (OMH, HCH, KB) zu realisieren wie „Weltenbrand“ 2014, „Hundertwasser“ 2015, die zum Renommee der Stadt Hagen beitragen.
- Keine Einbindung mehr in wissenschaftlich bedeutende Tournee-Ausstellungen mit anderen Museen.
- Überregionaler wissenschaftlicher Verlust des in den letzten Jahren mühsam aufgebauten Images der städtischen Institute.
- Es besteht die Gefahr, dass Sammler ihre bedeutenden Kunstwerke (Dauerleihgaben) und Objekte abziehen.
- Keine öffentliche Förderung durch Stiftungen etc.
- Einnahmeverluste bei den Eintrittsgeldern.
- Gesichts- und Geschichtsverlust für die Stadt Hagen.
- Verfehlung des Bildungszieles der Museen.
Die städt. Kultureinrichtungen können nur so lange Impulse für ein Kulturleben geben, wie sie in der Lage sind, den sehr lebendigen kulturellen Wandel in Gesellschaft und Politik durch entsprechende Projekte darzustellen und einer breiten Öffentlichkeit anzubieten. „Eingefrorene“ Kulturinstitute, die lediglich die Aufgabe hätten, Aspekte ihrer vergangenen Tätigkeiten aufrecht zu erhalten, werden kein Publikum anziehen und haben kaum Existenzberechtigung.
Maßnahme 49.001
a) Reduzierung der Wechselausstellungen:
von 100.000 € auf 20.0000 €: Einsparsumme 80.000 €
Wechselausstellungen sind für das kunstinteressierte Publikum ein Anziehungsmagnet (aktuelles Beispiel: die Hundertwasser-Ausstellung). Sowohl in wissenschaftlicher Hinsicht wie auch aus Gründen des Renommees sind Wechselausstellungen bedeutende Ereignisse in jedem Jahr eines Instituts. Aufgrund des schmalen Etats der städt. Museen wurden in den vergangenen Jahren für alle Wechselausstellungen Sponsoren gefunden, mit deren Hilfe eine größere Präsentation stattfinden konnte. Die Reduzierung des Wechselausstellungsetats des Osthaus Museums von 100.000 € auf 20.000€ bedeutet, das bestenfalls 1/3 der heutigen Ausstellungen stattfinden wird. Das Ausstellungsprogramm wird daher deutlich reduziert bzw. die Ausstellungen werden länger gezeigt (bis zu 6 Monaten), falls die Leihgeber damit einverstanden sind. Die Erfahrung im Osthaus Museum zeigt, dass je weniger Eigenanteil wirksam werden kann, umso weniger Sponsoren bereit sind, großzügig eine Ausstellung wie im bisherigen Umfang zu fördern.
Eine Kompensation durch (gesteigerte) Drittmittel wird unumgänglich, will man ein einigermaßen attraktives Ausstellungsprogramm auch in Zukunft realisieren. Es gilt zu betonen, dass bisher bei allen Ausstellungsprojekten bereits Drittmittel eingesetzt werden.
b) Reduzierung der Sachkosten:
Hier erfolgte eine Addition aus verschiedenen Einzelpositionen der Sachaufwende für unterschiedliche Aufgaben aus dem Fachbereich
Einsparsumme: 24.500 €
Der Etat für die Unterhaltung der Kunst im öffentlichen Raum wird auf Null reduziert.
Bei 49 FB Kultur / Osthaus Museum Hagen sind laut Datenbank 20 Kunstwerke im öffentlichen Raum inventarisiert. Sämtliche weiteren Kunstwerke im öffentlichen Raum wurden seitens des früheren Hochbauamtes unter anderem im Rahmen von „Kunst-am-Bau“ in Auftrag gegebenen, dort wurden entsprechende Listen geführt. Für diese, im öffentlichen Raum befindlichen Kunstwerke, die nicht bei 49 inventarisiert sind, existiert derzeit keine Zuständigkeits-Regelung.
Neu-Inventarisierungen bzw. Nach-Inventarisierungen bisher nicht beim Museum erfasster Kunstwerke im öffentlichen Raum werden nicht durchgeführt. Eine regelmäßige Zustandskontrolle wird nicht durchgeführt, da hierfür keine Personal und keine Mittel zur Verfügung stehen. Mittel und Personal zur Erstellung einer Beschilderung stehen nicht zur Verfügung. Die Unterhaltung, Inventarisierung und Übernahme der Zuständigkeit von Kunstwerken im öffentlichen Raum seitens 49 setzt voraus, dass das Museum dies sowohl personell wie auch finanziell leisten kann. Die geforderten Aufgaben beziehen sich auf eine wissenschaftliche Tätigkeit. Um die Aufgaben – Bewerten von Objekten, Inventarisierungen, Führen einer Bestandliste nach musealen Kriterien, kontinuierliche Pflege etc. – zu erledigen würde das Osthaus Museum eine zusätzliche wissenschaftliche Stelle mit entsprechender Ausstattung benötigen, wie dies beispielsweise in Dortmund der Fall ist.
Bei einer Reduktion des Sachkostenetat für Kunst im öffentlichen Raum auf Null stehen weder Mittel für die Unterhaltung von Kunst im öffentlichen Raum noch für Leistungen in Schadensfällen zur Verfügung. Ein Versicherungsschutz für die Kunstwerke im öffentlichen Raum besteht nicht. Seit 2000 fielen wiederholt Kosten an im Zusammenhang mit Schadensfällen, vor allem bei der wiederholten Zerstörung des „Mädchens mit Zöpfen“ und zuletzt beim „Eselreiter“. Die Kosten für die Betreuung oder für Schadensregulierung über Drittmittel, Sponsoren bzw. Patenschaften zu decken stellt sich in der jetzigen Rezession lediglich als eine theoretische Möglichkeit dar.
Konsequenz ist der mögliche Verfall der Kunst im öffentlichen Raum. Dies führt zu einer unter Umständen massiven Beeinträchtigung des Hagener Stadtbildes.
Eine Kompensation durch Drittmitteln von den Bezirksvertretungen wird notwendig.
Die Sachkosten für die Bibliothek des Osthaus Museums werden von 2.000 € auf 1.000 € reduziert.
Die Materialbeschaffung für das Einsignieren der Bücher sowie die Ordnung der Bibliothek wird reduziert. Zuwachs für die Bibliothek erfolgt fast ausschließlich via Schriftentausch mit anderen Museen. Gezielte Beschaffung von Literatur im Zusammenhang mit geplanten Ausstellungen und Projekten ist nicht mehr möglich. Es fallen daher höhere Gebühren für Beschaffung notwendiger Publikationen für wissenschaftliche Arbeit via Fernleihe an oder die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen müssen andere Bibliotheken aufsuchen, wofür Dienstreisekosten anfallen. Wenn dies aufgrund von Einsparungen in den entsprechenden Bereichen nicht möglich sein sollte, können u.U. keine wissenschaftlichen Publikationen mehr erstellt werden, welche üblicherweise die Ausstellungen begleiten.
Eine Kompensation ist durch einen Beitrag eines Fördervereins denkbar.
Der Ausstellungsetat des Jungen Museums wird auf 2.000 € reduziert
Neben einem festen Angebot für Schulklassen, die eine der wichtigsten Zielgruppen des Kunstquartiers Hagen bilden, werden am außerschulischen Lernort im Zusammenhang mit Wechselausstellungen sowohl im Kunstquartier als auch im „Jungen Museum“ Vermittlungsangebote an die Schulen mit kreativem Teil kommuniziert.
Im Erdgeschoss des Osthaus Museum befindet sich neben der Werkstatt ein museumspädagogisches Atelier mit rd. 48 qm. Neben den benötigten Materialien, die in Regalen gelagert werden, und räumlichen Standards wie Wasseranschluss mit Waschbecken, können max. 15 Kinder/Erwachsene in dem Raum kreativ arbeiten. Da Schulklassen selten weniger als 25 Schüler umfassen, ist zur adäquaten und effizienten Vermittlungsarbeit ein weiterer Arbeitsbereich erforderlich.
In den Ausstellungsraum des „Jungen Museums“ mit rd. 250 qm konnte ein zweiter Arbeitsbereich eingerichtet werden, der Schulklassen die Möglichkeit erschließt, sich kreativ mit den Dauer- und Wechselausstellungen zu beschäftigen. Im „Jungen Museum“ befindet sich ein abschließbarer Lagerraum, der zudem mit einem Wasseranschluss und Waschbecken ausgestattet ist.
Das Kunstquartier Hagen kommt somit den ICOM (International Council of Museums)-Standards für Museen nach: Die pädagogischen Angebote und andere Veranstaltungen ergänzen die Dauer- und Wechselausstellungen sinnvoll und machen ein Thema auf unterschiedliche Arten zugänglich. Die ethischen Richtlinien für Museen von ICOM definieren: „1.3.Räumlichkeiten: Der Träger soll sowohl angemessene Räumlichkeiten, als auch ein geeignetes Umfeld für das Museum gewährleisten, sodass es die seinem Auftrag entsprechenden Grundfunktionen erfüllen kann.“
Die „Qualitätskriterien für Museen: Bildungs- und Vermittlungsarbeit“ des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. benennen die Rahmenbedingungen für Bildungs- und Vermittlungsarbeit in Museen wie folgt: „Museumspädagogische Räume: Da die Arbeit mit den Besuchern/innen nicht nur in den öffentlichen Ausstellungsräumen erfolgt, bedarf es eigener Räumlichkeiten, zum Beispiel Werkstätten, Ateliers oder Besucherlabore mit Material- und Lagerräumen, Seminar-, Vortrags- und Präsentationsräume.“
Im Zusammenhang mit der geplanten Verlagerung des Stadtmuseums in das Souterrain des Gebäudes Museumsplatz 1 muss das Junge Museum innerhalb des Osthaus Museums umziehen. Für Ausstellungsprojekte des Jungen Museums soll zukünftig der sog. Rohlfs-Saal im OG genutzt werden. Da dieser Raum auch für andere Ausstellungen genutzt wird, muss die Zahl der Ausstellungen des Jungen Museum reduziert werden. Darüber hinaus werden, wie bisher, auch für Projekte des Jungen Museums Drittmittel eingeworben, um Defizite im Etat auszugleichen.
Eine Reduktion des Angebotes von Ausstellungen speziell für junge Zielgruppen würde jedoch bedeuten, dass diese weniger angesprochen und ins Museum gelockt werden können. Dies betrifft vor allem auch die Angebote für Schulen und Kooperationsprojekte mit anderen Trägern.
Die Konsequenz wäre eine Verringerung der Besucherzahlen, vor allem jüngerer Museumsbesucher. Der kulturelle Bildungsauftrag, der ja u.a. auch dazu dient, zukünftige Museumsbesucher zu generieren, könnte nicht in ausreichendem Masse erfüllt werden.
Die Standards von ICOM und Bundesverband könnten nicht ausreichend erfüllt werden.
Es sind entsprechende Einnahmeverluste zu erwarten.
Eine Kompensation ist durch einen Beitrag der beiden Fördervereine im Kunstquartier denkbar.
Der Etat des Schaufenstermuseums wird auf Null reduziert.
Das Schaufenstermuseum als eine Abteilung des damaligen Karl Ernst Osthaus-Museums bestand von 1999 bis 2007. Es war als ein Schaumagazin gestaltet, das in drei Kabinetten im Gebäude Museumsplatz 3 einen Einblick in das über 80.000 Bild- und Textdokumente umfassende Archiv gewährte. Im Jahr 2000 wurde ein Etat für dieses Museumsprojekt beschlossen. Die Entwicklung zu einem Museum konnte allerdings nie umgesetzt werden.
- Reduzierung des Etats für Marketing auf 10.000 €
Museumsmarketing ist, neben den Aspekten Ausstellungs- und Projektplanung und -Organisation, Haushalt und Personalplanung, eine der wesentlichen Säulen für den erfolgreichen Betrieb aller Museen des FB 49 sowie des Kunstquartiers. Marketing bezieht sich, entsprechend der ICOM-Standards, zum einen auf die Corporate Identitiy, welche die strategische Positionierung und das entsprechende Corporate Design festlegt, zum anderen darauf, die Leistungen und Angebote des Museums bekannt zu machen und die Nachfrage, d.h. die Besucherzahlen zu erhöhen. Vor allem sollen neue Besucherkreise erschlossen und an das Museum gebunden werden. Die umfassende Kommunikation des Museums mit den entsprechenden Angeboten und Produkten gehören in diesen – auch personalintensiven - Bereich. Hierzu gehören: Sonderveranstaltungen, Werbekampagnen, Tourismusförderung, Netzwerkpflege, Lobbyarbeit, Betreuung der Fördervereine, Kontakt zu allen Mediensparten. Alle diese Maßnahmen müssen sowohl kontinuierlich wie auch projektbezogen durchgeführt werden.
Eine Reduzierung des Etats im Bereich Marketing führt dazu, dass zahlreiche Maßnahmen nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt werden können. Plakatierung und Anzeigenschaltung beispielsweise könnte nur noch sporadisch erfolgen, wahrscheinlich ausschließlich mit Hilfe von Drittmitteln.
Eine Reduktion der Marketing-Maßnahmen hat absehbar eine Reduzierung der Besucherzahlen und somit Einnahmeverluste zur Folge.
Eine Kompensation ist denkbar unter der Voraussetzung eines gemeinsamen Marketings mit dem Emil Schumacher Museum sowie unter Einbezug von Drittmitteln. Das Produkt Kunstquartier Hagen steht allerdings aufgrund der desolaten Klimasituation immer wieder in der Kritik.
Maßnahme 49.002
Reduzierung der Öffnungszeiten des OMH auf Wochenenden (Samstag und Sonntag) und Feiertrage
Hier erfolgte eine Addition von Einzelpositionen z. B. Aufsichts- und Kassendienst, Energieleistung und Reinigung
Einsparsumme 140.000 €
Die Reduzierung von Öffnungszeiten eines Museums ist eine kritische Maßnahme, bringt allerdings eine relativ große Ersparnis bei geleichzeitigem Ausfall von Einnahmen. Der FB Kultur prognostiziert eine Ersparnis von 140.000 € zu erzielen sind, falls das Osthaus Museum nur an den beiden Wochenendtagen (und Feiertagen) geöffnet bleibt. Eine derartige Reduzierung bedeutet, dass das Museum mehr geschlossen als geöffnet ist. Es wird noch einmal betont, dass die Öffnungszeiten des Schumacher Museums hiervon nicht betroffen sind, das die Stadt Hagen im Vertrag aus dem Jahr 2005 eine Mindestöffnungszeit von 42 Stunden verbindlich vereinbart hat.
Die Konsequenzen sind:
- Große Ausstellungsprojekte können nicht mehr durchgeführt werden. Sie sind zu teuer und eine Förderung durch Sponsoren setzt immer die international übliche Öffnungszeit voraus – vgl. die Öffnungszeiten der Museen in der Metropole Ruhr.
- Kleinere Ausstellungen mit Künstlern aus der Region sind möglich so wie auch Ausstellungen zu Sammlungsbeständen realisiert werden können. Die Sammlungsbestände repräsentieren in aller Regel die Sammlungstätigkeit der Vergangenheit.
- Die Einbindung in wissenschaftlich bedeutende und publikumswirksame Tournee-Ausstellungen mit anderen Museen ist nicht mehr möglich
- Das in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Image des Osthaus Museums wird zerstört.
- Sammler ziehen ihre bedeutenden Dauerleihgaben zurück
- Das Renommee der Stadt Hagen als Kulturstadt wird stark beschädigt.
Eine Kompensation anlässlich dieser einschneidenden Maßnahmen ist denkbar, wenn es gelänge nur für die Wochenenden Events durch Drittmittel stattfinden zu lassen.
Maßnahme 49.003
Reduzierung von Ausstellungen und Projekten
Von 48.600 € auf 18.600 €
Einsparsumme: 30.000 Euro
Das Stadtmuseum Hagen und das Museum Wasserschloss Werdringen verfügen über bedeutende und überregional bekannte Sammlungen. Darunter befinden sich auch Exponate aus empfindlichen Materialien und wichtiges Kulturgut, beispielsweise Objekte aus jüdischem Besitz, die eine besondere historisch-politische Bedeutung besitzen. Im Bestand des Museums Wasserschloss Werdringen werden auch zahlreiche gesetzlich geschützte Bodendenkmäler verwahrt, zu deren Erhalt und Präsentation die Stadt verpflichtet ist. Die überregionale Bedeutung dieser Sammlungen zeigt sich nicht zuletzt auch an den alljährlichen Leihgaben an z. T. internationalen Ausstellungen, wie aktuell für die Ausstellung „Werdendes Ruhrgebiet“ (Ruhr Museum, Zollverein Essen), „200 Jahre Westfalen“ (Museum für Kunst- und Kulturgeschichte, Dortmund) und „Revolution Jungsteinzeit / Archäologische Landesausstellung NRW“ (Rheinisches Landesmuseum Bonn).
Die Kürzung der Aufwendungen für Ausstellungen und Projekte wird zu reduzierten archiv- und museumspädagogischen Angeboten im Stadtmuseum, Museum Wasserschloss Werdringen und im Stadtarchiv führen. Diese Reduktion wirkt sich z. B. auf die historische und politische Bildungsarbeit in den Museen und im Stadtarchiv aus. Der politisch geforderte und institutionell verankerte Bildungsauftrag dieser Institutionen ist dadurch in Frage gestellt bzw. kaum mehr möglich.
Bei einer Reduzierung stehen keine Mittel mehr für die regelmäßige Erneuerung, den Ausbau und die Pflege der Dauerausstellungen zur Verfügung. Das wirkt sich unmittelbar auf die inhaltliche Qualität der Dauer- und Wechselausstellungen sowie auf den Zustand der Exponate und Ausstellungsmittel aus. Die Museen verlieren dadurch an Attraktivität, so dass sich eine Wechselwirkung mit den als Resultat sinkenden Einnahmen aus Eintritts- und Führungsgeldern sowie auch Shop-Verkäufen ergibt.
Die Kürzung der im Kostenposten enthaltenden Ausgaben für den Unterhalt und die Erhaltung von Beständen schränkt die im Vergleich zur Zusammensetzung, Bedeutung und Ausstrahlung der Sammlungen ohnehin schon knapp bemessenen Mittel nochmals ein. Dies wird unter Umständen kurz- und mittelfristig auch die Zerstörung von Kulturgut zur Folge haben, in ihrer Gesamtheit gefährdet die Reduzierung den Erhalt der Sammlungen, weil der bislang notwendige Aufwand nicht mehr betrieben werden kann.
Eine Kompensation durch Drittmittel eines zu gründenden Fördervereins ist denkbar.
Maßnahme 49.004
Reduzierung von Öffnungszeiten
Hier erfolgte eine Addition von Einzelpositionen z. B. Aufsichts- und Kassendienst, Energieleistung und Reinigung
Einsparsumme: 60.000 Euro
Das Museum Wasserschloss Werdringen mit den überregional bedeutenden Sammlungen zur Geologie und Archäologie des nordwestlichen Sauerlandes blickt auf eine mehr als 200-jährige Sammlungs- und Forschungstradition in Hagen zurück. Es handelt sich folglich um eine historisch gewachsene Sammlung, die von ihrer Bedeutung in Westfalen nur vom LWL-Landesmuseum für Archäologie übertroffen wird. Das Wasserschloss Werdringen liegt im Mittelpunkt einer einzigartigen Geschichtslandschaft, die nach dem Urteil ausgewiesener Fachleute in Nordrhein-Westfalen ihresgleichen sucht.
Das städtische Museum befindet sich in einem beliebten Naherholungs- und Freizeitgebiet am Rand des bevölkerungsreichen Ruhrgebiets an der Schwelle zum touristisch frequentierten Sauerland auf der Seenplatte im Norden von Hagen. Die Lage, der Standort in einer Wasserburg aus dem 13. Jahrhundert und die Qualität der dort präsentierten Sammlung machen das Museum zu einem einzigartigen Ensemble.
Die Reduzierung der Öffnungszeiten auf die Wochenenden und Feiertage ist auch im Hinblick auf die zukünftig erwünschte Besucherfrequentierung im Wasserschloss Werdringen kritisch zu hinterfragen. Zwar soll das Museum gegen Erstattung der anfallenden Sonderkosten, Eintritt und Führungsentgelt für Schulklassen und Gruppen auch an den Wochentagen zugänglich bleiben. Doch spontane Museumsbesuche an den Wochentagen, wie sie in einem Naherholungs- und Freizeitgebiet üblich sind, fallen bei einer Reduzierung der Öffnungszeiten auf die Wochenenden und Feiertage fort. Das wird zwangsläufig zu Einnahmeverlusten im Bereich der Eintrittsgelder, Verkaufserlöse im Shop und Führungsentgelte führen, die auf mindestens 20.000 Euro verifiziert werden.
Ein weiterer Aspekt, der gegen die Reduzierung der Öffnungszeiten spricht, ist die geplante Neuausrichtung und der Angebotsausbau im Wasserschloss Werdringen, von dem das Museum nicht nur profitieren soll, sondern im Kern auch eine gewichtige Rolle spielen muss. Die Reduzierung der Öffnungszeiten verhält sich diesen notwendigen Planungen völlig gegensätzlich und konterkariert alle positiven Entwicklungstendenzen, die am Standort im Wasserschloss Werdringen zu erwarten sind.
Eine Kompensation durch Drittmittel eines zu gründenden Fördervereins bzw. durch die ehrenamtliche Tätigkeit des sich zurzeit neu strukturierenden Schlossvereins ist denkbar.
Maßnahme 49.005
Kürzung der Zuschüsse für die freien Kulturzentren und die Schloss gGmbH um 50 % ab 2020
Hier erfolgte eine Addition aus den Zuschüssen der vier freien Kulturzentren und der Schloss gGmbH
Einsparsumme: 100.000 €
Die Aufwendungen des Kulturbüros sind bei den Kürzungen der letzten Jahre so gekürzt worden, dass nur noch wenige Projekte weiter durchgeführt werden. Dazu gehören aktuell Muschelsalat (größtenteils durch Drittmittel finanziert), Mord am Hellweg und SCHWARZWEISSBUNT (ein neues Format). Weitere Kürzungen würden in der Konsequenz eine Auflösung des Kulturbüros und damit verbunden die Aufgabe der Projekte nach sich ziehen.
Der Großteil der Aufwendungen des Kulturbüros sind Transferleistungen. Dazu gehören die Finanzierungsbeiträge für die Kulturzentren und die Schloss Hohenlimburg gGmbH.
Die vier Kulturzentren AllerWeltHaus, Hasper Hammer, Pelmke und Werkhof Hohenlimburg erhalten nach einem 1990 beschlossenen Förderkonzept zur Professionalisierung und Sicherung eines qualifizierten Kulturangebots einen jährlichen städtischen Zuschuss.
In 2008 betrug der Ansatz 274.567 € und wurde in den Folgejahren in mehreren Stufen reduziert, sodass sich der Ansatz 2015 und 2016 auf 197.615 € beläuft.
Seit 2003 leistet die Stadt Hagen der Schloss gGmbH einen Finanzierungsbeitrag , mit dem die öffentliche Zugänglichkeit des Schlosses und seiner Anlagen gesichert und der Ausstellungs- und Veranstaltungsbetrieb sowie die attraktivitätssteigernde Weiterentwicklung gefördert werden sollen. Der Finanzierungsbeitrag wurde von 30.000 € in 2010 auf 10.000 € ab 2012 reduziert.
Laut Ratsbeschluss vom 11.12.2014 sind die Zuschussverträge mit der Schloss Hohenlimburg gGmbH und den freien Kulturzentren hinsichtlich der Zuschusshöhe bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Der Vertrag mit der Schloss gGmbH wurde bereits geschlossen, die Verträge mit den freien Kulturzentren werden zeitnah geschlossen.
Konsequenzen:
Eine Mittelkürzung um 50 % hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Quantität der Kulturarbeit und ist aus der kulturpolitischen Sicht sehr kritisch zu beurteilen.
In den Kulturzentren wird die bisher vertraglich gewünschte Beschäftigung mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft (BAT IVa) nicht mehr einforderbar sein und zu der Entwicklung führen, dass fachlich weniger versiertes Personal das Management übernimmt. Darüber hinaus werden ein Ausstieg aus der kulturpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit und ein Ausstieg aus den Kooperationen im Bereich interkultureller und generationsübergreifender Projekte die Folge sein. Das von zehntausenden Bürgern wahrgenommene Veranstaltungs- und Workshopprogramm wird sich deutlich verschlechtern und die Stadtteilarbeit beeinträchtigen.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass als Folge einer Kürzung von Zuschüssen und einer evtl. damit einhergehenden finanziellen Schieflage oder gar Schließung eines Zentrums an anderer Stelle Mittel zurückgezahlt werden müssen. Für die Kulturzentren sind in VB 5 Städtebaufördermittel mit Zweckbindung geflossen.
Im Schloss werden die Öffnungszeiten reduziert oder der Ausstellungsbetrieb steht der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Stadt Hagen, den Schlossspiele-Verein, die Durchführung von Ambiente-Trauungen wird sich reduzieren oder nicht mehr möglich sein. Die Stadt erleidet einen Imageverlust.
Schlussbetrachtung:
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wurde eine Einsparsumme für die Zeit ab 2018 von 292.500 € erreicht. Ab 2020 könnten durch eine Reduzierung der Zuschüsse für das Schloss Hohenlimburg plus der Freien Kulturzentren weitere 100.000 € hinzukommen. Dann wäre man (mit 392.500 €) dem Sparziel im Fachbereich Kultur sehr nahe.
Der Rat hat den Genannten eine Zusicherung von Zuschüssen von 200.000 € bis zum 31.12.2019 gewährt. Falls der Rat diesen Beschluss nicht aufhebt, entsteht im Fachbereich Kultur für die Jahre 2018 und 2019 ein Delta von ca. 100.000 €. Eine Deckung kann dann nur erfolgen, in dem man zu äußerst kritischen Maßnahmen greift: Abbau von Personal und/oder Verkauf von Bildern und Objekten.
Letztere Maßnahme ist nicht nur unpopulär, sondern trüge zu einem großen Imageschaden der Stadt Hagen bei. Seit dem Verkauf des Gerhard Richter-Bildes „Seestück“ (1971) im Jahr 1998 hat sich dieser Verkauf in das Gedächtnis der Kunstöffentlichkeit als Skandal aus Hagen eingeprägt. Die 2011 und 2012 geführte Diskussion um eine mögliche Veräußerung des Bildes von Ferdinand Hodler „Der Auserwählte“ (1903) aus dem Hohenhof hat die gesamte deutsche Kulturpresse bewegt und zu starken Reaktionen geführt.
Allerdings gibt es Beispiele – wie in Bonn im Jahr 2000 -, als ein Werk aus der Sammlung des Kunstmuseums Bonn von der dortigen Sparkasse gekauft wurde, um sie dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme ist eine Einzelmaßnahme und keine strukturelle.
Anlagen
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(wie Dokument)
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