Beschlussvorlage - 0412/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Luft in Nordrhein-Westfalen wird besser, auch in Hagen. Das zeigen die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität 2014. Erstmals seit Beginn der Feinstaubmessungen im Jahr 2000 wurden die Grenzwerte für Feinstaub im Jahr 2014 landesweit eingehalten.

 

Begründung

 

Entwicklung der Feinstaubbelastung

Erfreulicher Weise wurden im letzten Jahr die Grenzwerte für  Feinstaub (Jahresmittelwert und auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage) am Graf-von-Galen Ring eingehalten. Der Feinstaub-Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ (bei erlaubten 35 Überschreitungstagen) wurde nur an 23 Tagen überschritten.

Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung

Auch bei der Komponente Stickstoffdioxid (NO2) gibt es Erfolge zu vermelden, so konnte der Grenzwert an der Messstation Enneper Straße erneut und an der die Messstation Wehringhauser Straße erstmalig seit Aufnahme der Messungen im Jahr 2008 der Grenzwert eingehalten werden. Es verbleiben somit die beiden Standorte „Graf-von-Galen-Ring“ und der „Märkischer-Ring“,  an denen noch der EU-Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m3) überschritten wurde. Das LANUV NRW geht davon aus, dass im Bereich der Enneper Straße durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und die Durchführung von Kontrollen eine Verflüssigung des Verkehrs eine Minderung der Emissionen erreicht werden konnte. Im Bereich Wehringhauser Straße wurde durch die Realisierung des 1. Bauabschnitts der Bahnhofshinterfahrung eine Minderung der Immissionen erreicht.

Allerdings wurde der Stickstoffdioxid-Grenzwert an den anderen beiden städtischen Messstationen Graf-von-Galen-Ring und Märkischer Ring teilweise immer noch sehr deutlich überschritten. Hieraus resultiert weiterer Handlungsbedarf, zumal die EU der Stadt keine Fristverlängerung zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes gewährt hat. Im Zuge der laufenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hagen 2008 sind deshalb weitergehende Maßnahmen zu entwickeln und gemeinsam mit der Bezirksregierung festzulegen.

 

Aufbau eines Feinstaubfrühwarnsystems

Im Zuge des zweiten Besprechungstermins zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, wurde mit der Bezirksregierung vereinbart ein Feinstaubfrühwarnsystem umzusetzen.

 

In der letzten Sitzung des UWA wurde angeregt, dass die Hagener Bürger automatisch über städtische Internetseiten sowie die örtliche Presse auf eine Feinstaubbelastung aufmerksam gemacht werden sollen.

 

Technisch ist ein automatisiertes Verfahren, die städtischen Internetseiten mit Informationen zu füllen, nicht möglich. Sehr wohl ist aber ein manuelles Einstellen von Hinweisen und Appellen auf den Internetseiten machbar und wurde auch bereits mit der Pressestelle (FB/OB) besprochen.

 

Bei sehr hohen Feinstaubbelastungen,  die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) jeweils aktuell bekannt gegeben werden, sollen die Bürger über die Homepage der Stadt Hagen und des Umweltamtes informiert werden.

 

Zusätzlich sollen die Bürger darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sie zur Verbesserung der Luftqualität beitragen können, indem Sie auf unnötigen Autofahrten sowie auf Ofen- und Kaminheizungen für diesen Zeitraum verzichten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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30.04.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen