Beschlussvorlage - 0388/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsortialabrede 'Große Netzgesellschaft' hier: Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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23.04.2015
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Konsortialabrede ‘Große Netzgesellschaft‘ in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage zu.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konsortialabrede zu unterzeichnen.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung notwendigen oder hilfreichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 11.12.2014 hat der Rat der Stadt Hagen zur Bildung einer großen Netzgesell-schaft als Tochter der Enervie AG wie folgt beschlossen (vgl. DS 1178/2014):
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat befürwortet die Weiterentwicklung des Projektes “Große Netzgesell-schaft“ bei der ENERVIE AG.
3. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Interessen der Stadt Hagen durch eine fortlaufende Beteiligung der Gremien des Rates gewahrt werden.
Im Begründungsteil der DS 1178/2014 werden die mit der Gründung der großen Netzgesellschaft verbundenen Vorteile eingehend geschildert. Auf diese Ausführungen wird an dieser Stelle verwiesen. Das Vorgehen zur Errichtung der großen Netzgesellschaft wurde in der Vorlage ebenfalls dargelegt. Der jetzt anstehende Schritt ist die Unterzeichnung einer Konsortialabrede.
Nach dem Gremiendurchlauf und dem Beschluss zu DS 1178/2014 hat in Hagen die Abstimmung zur Konsortialabrede mit der Politik insbesondere stattgefunden am
- 15.12.2014 in der großen Informationsveranstaltung für Ratsmitglieder im Rathaus an der Volme,
- 09.02.2015 in der Sondersitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal und am
- 03.03.2015 in der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal.
Die Fassung der Hagener Position zur Konsortialabrede nach der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal am 03.03.2015 war das Ergebnis der Diskussion innerhalb der Politik und zwischen Politik und Verwaltung in Hagen. Die Verwaltung hat auf Basis dieses Arbeitsergebnisses und der Abstimmung in der Kommission mit der Verwaltung der Stadt Lüdenscheid hinsichtlich der Konsortial-abrede verhandelt.
Die Hagener Position ist von der Lüdenscheider Seite weitgehend akzeptiert worden. Lediglich zu
- dem ergänzten Punkt 1.6 (innerer Zusammenhang zwischen allen Dokumenten),
- dem textlich angepassten Punkt 3.1 (Mitwirkungsrechte) und
- der veränderten Fristenregelung unter 4.4 (Optionsrecht zur Rückabwicklung)
gab es noch einen intensiven Austausch zwischen den Verwaltungen in Lüdenscheid und Hagen; der in Anlage 1 dokumentierte Kompromiss ist nach Ansicht beider Verwaltungen gangbar. Um die hiermit verbundenen Veränderungen im Vergleich zu der Fassung nach der Sitzung der Kommission für Beteiligungen und Personal vom 03.03.2015 zu dokumentieren, sind diese in der Anlage 1 unterstrichen.
Damit die ENERVIE AG den angestrebten finanziellen Vorteil in 2015 und in den Folgejahren realisieren kann, muss der Gründungsprozess der großen Netzgesell-schaft einschließlich der Verfahren zu steuerlich verbindlichen Auskünften bei der Finanzbehörde bis zum 31.08.2015 abgeschlossen sein. Dieser Zeitrahmen ist an-gesichts des erforderlichen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung, der Einbe-ziehung der kleinen Aktionärskommunen, der notwendigen Anpassung der Gesell-schaftsverträge und der übrigen gesellschaftsrechtlichen und umwandlungsrecht-lichen Schritte sehr eng.
Die Verwaltung hält es zur fristgerechten Einhaltung des Zeitplans für zwingend erforderlich, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.04.2015 über die Konsortialabrede 'Große Netzgesellschaft' einen Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NW herbei zu führen. Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses durch den Rat der Stadt Hagen ist für die Sitzung am 07.05.2015 vorgesehen.
In Lüdenscheid beschließt der Rat voraussichtlich am 20.04.2015 über die Konsortialabrede. Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH (SWL) hat der Konsortialabrede in der Fassung der Anlage 1 bereits zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,8 kB
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