Beschlussvorlage - 0386/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Schuldenmanagement - Erweiterung des Handlungsrahmens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Uwe Perkams
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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23.04.2015
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Emission von Anleihen als weiteres Instrument des Schuldenmanagements zu nutzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Anleihen als Finanzinstrument in den „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement“ wie in der Vorlage beschrieben aufzunehmen und beauftragt die Verwaltung, den Handlungsrahmen entsprechend redaktionell anzupassen und ihn dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen benötigt zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit Liquiditätskredite. Aufgrund der zunehmenden Zurückhaltung einiger Banken bei der Vergabe von Liquiditätskrediten an Kommunen ist bereits 2013 die Möglichkeit des Abschlusses von Schuldscheindarlehen in den „Handlungsrahmen für ein aktives Schuldenmanagement“ aufgenommen worden, um einen erweiterten Kreditgeberkreis zu erschließen. Mit der Emission von Anleihen kann dieser Kreis nochmal erweitert werden. Daher soll diese Möglichkeit der Liquiditätssicherung ergänzend zum Schuldscheindarlehen in den Handlungsrahmen aufgenommen werden.
Begründung
Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise befindet sich die Kommunalfinanzierung in einer Umbruchphase. Auf Bankenseite sind diverse Marktteilnehmer im Laufe der letzten Jahre ausgeschieden oder haben ihre Kreditvergabebereitschaft begrenzt. Durch verschärfte Eigenkapitalregelungen im Rahmen der Einführung von Basel III ist zudem in den nächsten Jahren zu erwarten, dass der Kommunalkredit für einige Banken aus Renditegründen weniger attraktiv wird und die margenträchtigere Kreditvergabe an private Kunden oder Unternehmen bevorzugt wird. Dies könnte zu einem weiteren Rückzug von Kreditinstituten aus dem Kommunalkreditgeschäft bzw. zu einer deutlichen Erhöhung der Margen bei den Kommunalkrediten führen.
Infolgedessen ist die Suche nach alternativen Finanzierungsquellen zwingend notwendig, um auch zukünftig die Liquidität der Stadt Hagen sicherzustellen. Das aktuelle Volumen an Liquiditätskrediten der Stadt beträgt rd. 1.124 Mio. €.
Eine Alternative zum klassischen Kommunalkredit stellen Schuldscheindarlehen und Anleihen dar. Mit diesen Finanzierungsformen können außer Banken und Sparkassen auch Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen, Versorgungswerke oder Fonds / Asset Manager gewonnen werden.
Die Begebung von Schuldscheindarlehen wurde nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 17.10.2013 in den Handlungsrahmen aufgenommen. Seit dem werden Schuldscheindarlehen ergänzend zu den üblichen Kassenkrediten abgeschlossen. Die die Stadt Hagen beratende NRW.BANK empfiehlt nunmehr, auch Anleihen als Finanzierungsinstrument zu nutzen und in den Handlungsrahmen aufzunehmen.
Anleihe
Bei der Anleihe handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier, dass der Bund und die Länder bereits seit Jahrzehnten als übliches Finanzierungsinstrument nutzen.
Mit der Emission einer Anleihe werden abschließend das (Kredit-)Volumen, die Laufzeit, die Verzinsung und die Zinszahlungstermine festgelegt. Die Anleihe verbrieft den Anspruch des Gläubigers auf Rückzahlung des geliehenen Betrages sowie der Zinsen.
Die Anleihe eröffnet als börsengehandeltes Wertpapier den Zugang zum Kapitalmarkt und damit zu einer breiteren Gläubigerbasis, als sie beim Schuldscheindarlehen erreicht werden kann.
Die Emission von Anleihen wurde in den letzten Jahren auch von einigen Kommunen erfolgreich eingesetzt. Mit der sogenannten „NRW Städteanleihe“ haben zuletzt die Städte Bochum, Essen, Herne, Remscheid, Solingen und Wuppertal eine gemeinsame Anleihe platziert. Die Stadt Hagen könnte sich zukünftig ebenfalls durch die Platzierung von Anleihen, ggf. im Rahmen einer Gemeinschaftsanleihe mit weiteren Kommunen, eine breitere Gläubigerstruktur erschließen und somit unabhängiger vom Kreditangebot der Banken werden.
Emission
Bei der Emission von Anleihen werden Kommunen in der Regel durch ein Bankenkonsortium begleitet. Das Bankenkonsortium verpflichtet sich mit der Mandatierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, um geeignete Investoren zu finden und die Anleihe erfolgreich am Markt zu platzieren. Im Vergleich zum Schuldscheindarlehen ist der Emissionsprozess für eine Anleihe aufwändiger und langwieriger. Von den Vorgesprächen mit Banken und ggf. Partnerkommunen, der Mandatierung der Emissionsbanken, der Konsultation ggf. externer Anwälte über die Vorbereitung und Prüfung der Dokumentationen und Verträge bis zur Fertigstellung der Emissionsunterlagen und dem offiziellen Markteintritt vergehen in der Regel ca. 10 – 12 Wochen.
Da der Aufwand beim Geschäftsabschluss und die damit verbundenen Kosten im Vergleich zum Schuldscheindarlehen deutlich höher sind, werden Anleihen in der Regel ab einem Volumen von ca. 100 Mio. € an den Markt gebracht. Die Bildung von Gemeinschaftsanaleihen ermöglicht es Kommunen dabei, sich auch mit geringeren Beträgen anteilig an einer Emission zu beteiligen.
Verzinsung
Ein bestimmtes Anleihevolumen oder eine bestimmte Verzinsung kann bei der Emission von Anleihen nicht von vorneherein zugesichert werden, da es wie beim Schuldscheindarlehen üblich ist, mit einer Emissionsspanne an die Investoren heranzutreten. Die endgültigen Konditionen hängen daher von der Lage und der daraus folgenden Aufnahme der Anleihe am Kapitalmarkt im Zeitpunkt des Marktganges ab.
Nach den Erfahrungen aus den zuletzt begebenen kommunalen Anleihen bestehen derzeit grundsätzlich gute Platzierungsmöglichkeiten, da aufgrund des Marktumfeldes sowie den regulatorischen Anforderungen auf Seite der Investoren Anlageprodukte mit einer hohen Liquidität, vorzugsweise in Form der Anleihe als Inhaberschuldverschreibung mit Börsennotierung, gesucht werden. Die Preisfindung für die Anleihe orientiert sich an der Preisfindung des Landes NRW zzgl. eines Aufschlages, so dass aus heutiger Sicht der Kommunen eine attraktive Finanzierungskondition möglich ist. Der Zinssatz bewegt sich erfahrungsgemäß ebenso wie beim Schuldscheindarlehen je nach Laufzeit etwa 0,10 bis 0,25 Prozentpunkte über dem Zinssatz einer vergleichbaren Bankenfinanzierung. Daher sollte ebenso wie bei den Schuldscheindarlehen auch bei der Emission von Anleihen aufgrund der strategisch gewünschten Diversifikation der Gläubigerstruktur ein Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten zu einem vergleichbaren Kassenkredit akzeptiert werden.
Anpassung Handlungsrahmen
Der aktuelle Handlungsrahmen berücksichtigt die Anleihe bisher nicht als Instrument des Schuldenmanagements. Um zukünftig auch diese Form der Liquiditätsbeschaffung nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung des Handlungsrahmens erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen, die Anleihe als weiteres Instrument in den Handlungsrahmen aufzunehmen und entsprechend der Regelung zum Schuldscheindarlehen eine Aufschlagspanne von bis zu 0,25 Prozentpunkten für strategische Vergabeentscheidungen einzuräumen.
Die wesentlichen Änderungen des Handlungsrahmens sind im Folgenden dargestellt:
Zulässige Finanzinstrumente
Schuldscheindarlehen und Anleihen
Das Schuldenmanagement ist ermächtigt, Schuldscheindarlehen und Anleihen zu begeben. Sie dienen ebenso der Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Hagen. Ziel des Schuldscheindarlehens und der Anleihe ist es, eine größere Diversifikation des Schuldenportfolios zu erreichen und eine neue Gläubigerstruktur zu erschließen.
Strategische Vergabeentscheidung
Bei Schuldscheindarlehen und Anleihen ist es marktüblich, mit einer Emissionsspanne an die Investoren heranzutreten. Daher ist eine Erweiterung des strategischen Aufschlags an den Bestbieter geboten. Der Zinssatz eines Schuldscheindarlehens bzw. einer Anleihe darf maximal 25 Basispunkte (= 0,25 % - Punkte) über dem Zinssatz eines Liquiditätskredites mit entsprechender Laufzeit liegen.
Liegen keine vergleichbaren Angebote für Bankkredite vor, ist das Schuldscheindarlehen bzw. ist die Anleihe mit Blick auf die gewünschte Portfoliodiversifizierung zu wählen.
Nach Beschlussfassung wird der Handlungsrahmen insgesamt redaktionell angepasst und dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Über die Emission von Anleihen wird die Verwaltung den HFA in den nichtöffentlichen Sitzungen informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Bei finanziellen Auswirkungen: |
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