Beschlussvorlage - 0775/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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18.10.2005
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Sachverhalt
Die Nachfrage nach qualifizierter Schuldnerberatung ist in den letzten
Jahren stetig angestiegen. Die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
1999 mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung führte zu einer Erweiterung
des Aufgabenspektrums der Beratungsstellen und weiteren Nachfragen. Eine
kostenfreie Inanspruchnahme dieser Dienstleistung wird in Hagen nur durch die
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Diakonischen Werks und der Stadt
angeboten.
1.
Auftrag und Ausgangslage
Kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung wird in Hagen nur durch die entsprechenden Beratungsstellen des Diakonischen Werks und der Stadt angeboten. Beide Beratungsstellen sind auch als sogenannte “geeignete Stellen” im privaten Insolvenzverfahren anerkannt. Daneben gibt es in Hagen noch weitere kostenpflichtige Angebote von Rechtsanwälten und vom Verbraucherinsolvenzbüro.
In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Schuldner- und Insolvenzberatung stetig angestiegen und hat bei den beiden genannten Einrichtungen zu langen Wartelisten geführt. Mit Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Jahr 1999 wurden die Wartelisten trotz Ausweitung der personellen Kapazitäten zunehmend länger.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2005 die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht die aktuelle Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung darzustellen. Zur weitergehenden Information wird auf die vorliegenden Geschäftsberichte 2004 der Verbände und des Fachbereichs Jugend und Soziales hingewiesen.
2.
Beratungsstelle des Diakonischen Werks
Das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/ Hagen bietet Schuldner-/Insolvenzberatung
in Wetter, Schwelm, Witten, Hattingen und Hagen an. Die Hagener Schuldnerberatung (auch zuständig für Breckerfeld/ 8 Std. pro Woche) ist besetzt mit einer Vollzeitkraft (Dipl. Sozialarbeiterin) u. einer Teilzeitkraft (Bürokraft/ 6 Std. pro Woche). Das ergibt insgesamt 44,5 Std. pro Woche. Für die Hagener Bürger ist somit ein Stundenkontingent (Fachkraft u. Schreibkraft) von 36,5 Std./ wöchtl.. vorhanden. Hiervon stehen den Teilnehmern von Arbeitsgelegenheiten beim “Werkhof” 9 Std. zur Verfügung.
Die Bearbeitung eines Falles in der Schuldnerberatung kann sich über einen durchschnittlichen Zeitraum von 6 Monaten bis 5 Jahre erstrecken und ist im Verlauf unterschiedlich zeitaufwändig. Ein Fall in der Insolvenzberatung ist im Zeitraum von 5 bis 12 Monaten sehr arbeitsaufwändig. In der Phase “Begleitung während des gerichtlichen Verfahren” ist der Zeitaufwand hingegen wesentlich geringer.
Zu den 56 Altfällen aus dem Jahr 2004 kamen 47 Neuaufnahmen im Jahr 2005 hinzu. Hiervon wurden allerdings auch schon 49 Fälle abgeschlossen. Z. Z befinden sich somit 54 Haushalte in der laufenden intensiveren Beratung/ inkl. Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren (Hagener Bürger einschl. Werkhofmitarbeiter). Die Wartezeiten bei einen Termin für Schuldnerberatung betrug im letzten Jahr mindestens 4-5 Monate. Bei immer weiter ansteigendem Beratungsbedarf ist eine zeitnahe Beratung nicht mehr möglich.
Je nach Gläubigeranzahl und Schuldsumme kommt bei vielen ALG II- Empfängern keine Regulierung im Rahmen der traditionellen Schuldnerberatung (Vereinbarung von Raten etc.) mehr in Frage. Die ALG II-Leistungen müssen komplett zur Deckung des Lebensbedarfes eingesetzt werden. Hier kann nur noch ein Insolvenzverfahren angeraten werden. Die Vormerkliste für eine Beratung im Insolvenzverfahren war im Jahr 2004 so lang, dass keine Anmeldungen mehr angenommen werden konnten. Die Abarbeitung der bestehenden Liste würde ca. 4 Jahre in Anspruch nehmen.
Ein beträchtlicher Stundenanteil entfällt derzeit auf das Angebot der offenen Sprechstunde/ Kurzberatungen. Die offene Sprechstunde wurde als Notlösung eingerichtet. Es sollte den Hagener Bürgern zumindest die Möglichkeit gegeben werden, ein persönliches Gespräch führen zu können und Hilfestellung anhand von Informationen und Musterschreiben zu erhalten. In vielen Fällen ist diese Sprechstunde aber für eine Stabilisierung bzw. Zielerreichung nicht ausreichend. Außerdem erzielen die Verhandlungen, die durch die Beratungsstelle geführt werden, oft bessere Ergebnisse. 30 % aller Personen werden im Rahmen der offenen Sprechstunde ein drittes oder viertes Mal vorstellig. Hier wird deutlich, dass die Ratsuchenden intensivere Hilfestellung benötigen. Auch die eingeräumte Zeit für die offenen Sprechstunden ist nicht mehr ausreichend. Ratsuchende müssen teilweise “wieder” abgewiesen werden.
3.
Beratungsstelle der Stadt
Das Beratungsteam der städtischen Schuldnerberatung setzt sich aus 3 Mitabeitern/innen zusammen, die interdisziplinär zusammenarbeiten. Neben einem Bankkaufmann (1,0 Stelle) stehen eine Verwaltungsfachkraft des gehobenen Dienstes und eine Dipl.-Sozialarbeiterin (je 0,5 Stellen) zur Verfügung. Die langjährige Erfahrung im Arbeitsfeld der Schuldnerberatung und entsprechende Fortbildung ermöglicht ein qualifiziertes Hilfeangebot.
Der Zugang erfolgt in der Regel durch ein offenes telefonisches Beratungsangebot. Im Rahmen dieser telefonischen Kurzberatung werden erste Hinweise zur Aufarbeitung der persönlichen und finanziellen Situation der Ratsuchenden gegeben. Ziel dieser Kurzberatung ist u.a., die möglichen Selbsthilfepotentiale der Betroffenen zu aktivieren. Dieses Angebot ist aber auch eine Reaktion auf die stetig steigende Nachfrage nach Beratung bei Überschuldung, die durch individuelle Langzeitberatung allein nicht abgedeckt werden kann. Neben der Kurzberatung werden auch von Zeit zu Zeit Informationsveranstaltungen durchgeführt, um eine größere Zahl von Ratsuchenden zu erreichen.
Im Laufe dieses Jahres ist ein erheblicher Anstieg bei den Nachfragen zu registrieren. Waren zu Beginn des Jahres noch 170 Personen auf der Warteliste erfasst, so stieg die Zahl bis September auf 320 Personen an.
Die personellen Kapazitäten der städtischen Beratungsstelle reichen in keiner Weise aus, um allen Ratsuchenden das notwendige Maß an individueller Langzeitbetreuung, die besonders in der Anfangsphase, aber auch im weiteren Verlauf bei der Begleitung im Insolvenzverfahren erforderlich wäre, anzubieten. Insoweit ist eine Auswahl erforderlich, wer letztlich von der Warteliste für eine arbeits- und zeitintensive Langzeitbetreuung in Frage kommt. Bei der Auswahl werden u.a. Kriterien wie Wartezeit, Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und mögliche Erfolgsaussichten berücksichtigt.
4.
Schuldnerberatung als Teil der
Eingliederungshilfe nach SGB II
Im Rahmen der Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben nach dem SGB II kann u.a. auch Schuldnerberatung erforderlich sein. Träger dieser Leistung ist nach § 6 Abs. 1 Abs. 2 SGB II die Stadt. Daraus ergibt sich die kommunale Verpflichtung, ein entsprechendes Angebot bereit zu halten.
Die Inanspruchnahme von qualifizierter Schuldnerberatung kann beispielsweise bei Eingliederungsvereinbarungen, die durch das vorgesehene Fallmanagement initiiert werden, zum Tragen kommen. Bis heute spielt dieses Instrument der Wiedereingliederung ins Erwerbsleben jedoch noch eine untergeordnete Rolle. Bei der städtischen Schuldnerberatung sind bisher lediglich 2 Fälle bekannt, in denen Schuldnerberatung als Teil einer Wiedereingliederungsmaßnahme von der ARGE eingefordert wurde.
Andererseits ist der Hilfebedarf gerade bei ALG II-Empfängern außerordentlich hoch. So beträgt der Anteil der Leistungsempfänger nach dem SGB II am Klientel der städtischen Beratungsstelle ca. 57 %. Beim Diakonischen Werk liegt dieser Wert knapp unter 50 %.
5.
Möglichkeiten zur Ausweitung der Kapazität
Ausgehend vom dargestellten Hilfebedarf ist eine Ausweitung des Angebotes an Schuldner- und Insolvenzberatung unbedingt erforderlich, um qualifizierte und nachhaltige Hilfeangebote zu gewährleisten. Nach den Erfahrungen der beiden Beratungsstellen kann davon ausgegangen werden, dass ein Schuldnerberater maximal ca. 70 – 75 Fälle (Alt- und Neufälle) pro Jahr bei einer Langzeitbeetreuung bearbeiten kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Leistung erst nach vollständiger Einarbeitung und bei entsprechender Fortbildung erreicht werden kann. Eine effektive und sofort wirksame Ausweitung des Beratungsangebotes könnte jedoch durch eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit bei den vorhandenen Teilzeitkräften des Diakonischen Werks wie auch bei der Stadt erreicht werden.
