Beschlussvorlage - 0061/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich, wie sie als Anlage 5 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Satzungen mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2015/2016 vorzunehmen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW hat die Stadt Hagen zur Erfüllung der Aufgaben spezielle Entgelte für die erbrachten Leistungen vor allen anderen Finanzmitteln (z.B. Steuern) zu erheben. Als pflichtige Stärkungspaktkommune gem. § 3 Stärkungspaktgesetz sind Beitrags-/Entgelterhöhungen für einen Haushaltsausgleich gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz unumgänglich.

 

Im Zuge der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes 2014 wurden die vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen 14_55.001 - Erhöhung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege bzw. 25 %-ige Heranziehung der Geschwisterkinder -  und 14_48.002 - Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS Betreuung - am 13.11.2014 unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 im Jugendhilfeausschuss beraten. Beide Maßnahmen wurden vom Jugendhilfeausschuss in der damaligen Sitzung abgelehnt.

 

In selber Sitzung wurde die Verwaltung mit Beschluss unter TOP 5 beauftragt, die aktuelle und künftige Einnahmeentwicklung in den Bereichen KiTas und OGS aufzuarbeiten und auf dieser Basis sozialverträgliche Vorschläge für eine Dynamisierung der Beitragstabellen zu unterbreiten. Diesem Auftrag folgend schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor:

 

  • Eine jährliche Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.
  • Änderung der Geschwisterkinder-Regelung dahingehend, dass eine systemübergreifende Befreiung lediglich zwischen den vorschulischen Betreuungsformen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege erfolgt. Die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich soll künftig separat betrachtet werden und eine eigene Geschwisterkinder-Regelung erhalten.

 

 

Begründung

 

Die Höhe der Elternbeiträge für die Bereiche Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und OGS sind seit 2008 unverändert. Gleichzeitig sind die Kosten für die Betreuungssysteme allein durch die jährlichen Tariferhöhungen erheblich gestiegen. Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird diese Kostensteigerung durch eine jährliche Steigerung der Kinderpauschalen um 1,5 % berücksichtigt. Aufgrund der Finanzierungssystematik des Kinderbildungsgesetzes führt diese jährliche Dynamisierung der Kinderpauschalen zwangsläufig auch zu einer entsprechenden Steigerung der kommunalen Aufwendungen. Von 2008 bis 2014 sind die Kinderpauschalen durch die im KiBiz verankerte Dynamisierung um 9,34 Prozentpunkte gestiegen. Betrachtet man die Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes für den gleichen Zeitraum, so ist hier sogar eine Steigerung von rd. 13 Prozentpunkten zu verbuchen.

 

Weiterhin wurde die jährliche Kostensteigerung jetzt auch durch eine Erlassänderung für Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich berücksichtigt (Grunderlass vom 12.02.2003 - BASS 11-02 Nr. 19). Ab dem 01.02.2015 sollen sowohl die Grundfestbeträge als auch die Pflichtanteile der Stadt Hagen jährlich um 1,5 % steigen. Ferner hat das Land den Höchstbeitrag für Eltern erstmalig von 150,00 € auf 170,00 € angehoben.

 

 

  1. Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Eltern sind über die Elternbeiträge an der Finanzierung der Betreuungssysteme beteiligt. Der Gesetzgeber legt zwar nicht fest mit welchem Anteil die Eltern an der Finanzierung beteiligt werden, geht jedoch traditionell von einem 19 %-igen Anteil an den Kinderpauschalen aus. Diese Quote wird allerdings in den wenigsten Kommunen in NRW erreicht. In Hagen wird derzeit eine Elternbeitragsquote von 11,3 % erzielt. Bei Berücksichtigung der Erstattung des Landes für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr erhöht sich der Anteil auf 14,8 %.

 

Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden auf der Grundlage des § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhoben. Hierbei ist eine soziale Staffelung vorzusehen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Betreuungszeit sind zu berücksichtigen. Die geltenden Beitragssatzungen mit ihren aktuellen Beitragstabellen erfüllen diese gesetzlichen Vorgaben. Alle Beitragstabellen sind nach Einkommen und Betreuungsumfang gestaffelt. Eine soziale Staffelung wird neben einer 14-stufigen Beitragsstaffel auch durch die bestehende Geschwisterkinderbefreiung gewährleistet.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Kostensteigerungen wird vorgeschlagen, auch die Eltern über die Beiträge an dieser Entwicklung zu beteiligen, zumal die vom Gesetzgeber unterstellte Kostenbeteiligungsquote der Eltern von 19 % bei weitem nicht erreicht wird. Dies soll analog der Regelungen des KiBiz durch eine Dynamisierung der Beitragstabellen erfolgen, in dem beginnend ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 eine jährliche Beitragserhöhung i.H.v. 2,5 v.H. festgeschrieben wird. Auch andere Kommunen wie z.B. Hattingen, Recklinghausen oder Dortmund haben bereits eine dynamisierte Beitragstabelle. Weitere Kommunen wie z.B. Bochum diskutieren ebenfalls über eine Dynamisierung.

 

Im Haushalt für 2015 sind für die Bereiche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Erträge durch Elternbeiträge i.H.v. 4.308.000 € eingeplant. Nach heutigem Stand werden jedoch lediglich Beiträge i.H.v. rd. 4.273.000 € erzielbar sein. Dies ist insbesondere dadurch zu begründen, dass der Gesetzgeber mit der zweiten KiBiz-Revision zum 01.08.2014 die Heranziehung der Geschwisterkinder der im letzten Kindergartenjahr beitragsfreien Kinder ausgeschlossen hat, soweit die Kommunen eine Geschwisterkinderbefreiung vorsehen. Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich eine jährliche Steigerung der Beiträge i.H.v. 2,5 v.H. in den nächsten Jahren auf die Erträge auswirkt.

 

 

 

 

Ertragsprognose

Elternbeiträge (Kita/TP) ohne Erhöhung

Mehrerträge durch Beitragserhöhung (kumuliert)

Elternbeiträge nach Beitragserhöhung

Ertrag 2015

             4.273.000 €

               44.510 €

           4.317.510 €

Ertrag 2016

             4.273.000 €

             152.448 €

           4.425.448 €

Ertrag 2017

             4.273.000 €

             263.084 €

           4.536.084 €

Ertrag 2018

             4.273.000 €

             376.486 €

           4.649.486 €

Ertrag 2019

             4.273.000 €

             492.723 €

           4.765.723 €

Ertrag 2020

             4.273.000 €

             611.866 €

           4.884.866 €

Ertrag 2021

4.273.000 €

733.988 €

5.006.988 €

 

 

  1. Anpassung der Elternbeiträge für die OGS-Betreuung

 

Aufgrund der oben beschriebenen Kostensteigerungen wird vorgeschlagen, die Eltern der OGS-Kinder über die Beiträge an dieser Entwicklung zu beteiligen. Dies soll, analog der Regelungen des KiBiz und des Beschlussvorschlags des Fachbereichs Jugend und Soziales, durch eine Dynamisierung der Beitragstabelle erfolgen. Beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016 wird eine jährliche Beitragserhöhung i.H.v. 2,5 v.H. festgeschrieben. Durch die gesetzliche Vorgabe des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ist jedoch der Höchstbeitrag in Höhe von 170,00 € zu beachten. Eine Dynamisierung darüber hinaus ist nicht möglich.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich eine jährliche Steigerung der Beiträge i.H.v. 2,5 v.H. und die Anpassung des Höchstbeitrages auf 170,00 € in den nächsten Jahren auf die Erträge auswirkt.

 

Ertragsprognose

Elternbeiträge (OGS) ohne Erhöhung

Mehrerträge durch Beitragserhöhung (kumuliert)

Elternbeiträge nach Beitragserhöhung

Ertrag 2015

1.008.180 €

29.596 €

1.037.776 €

Ertrag 2016

1.008.180 €

77.278

1.085.458

Ertrag 2017

1.008.180 €       

86.597

1.094.777

Ertrag 2018

1.008.180 €

93.817 €

1.101.997

Ertrag 2019

1.008.180 €

109.382 €

1.117.562 €

Ertrag 2020

1.008.180 €

125.336 €

1.133.516 €

Ertrag 2021

1.008.180 €

141.689 €

1.149.869 €

 

  1. Änderung der Geschwisterkinderregelung

 

Gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW hat die Stadt Hagen zur Erfüllung der Aufgaben spezielle Entgelte für die erbrachten Leistungen vor allen anderen Finanzmitteln (z.B. Steuern) zu erheben. Als pflichtige Stärkungspaktkommune gem. § 3 Stärkungspaktgesetz sind Beitrags-/Entgelterhöhungen für einen Haushaltsausgleich gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz unumgänglich.

 

Bereits mit Schreiben vom 12.01.2011 wies die Kommunalaufsicht die Stadt Hagen darauf hin, vorrangige Einnahmequellen zu nutzen. „Danach hat die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar aus speziellen Entgelten (Elternbeiträge) zu beschaffen.“

 

Auch in den vorläufigen Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2015 vom 05.01.2015 wird darauf verwiesen, dass äußerst kritisch zu prüfen ist, ob weitere Einnahmemöglichkeiten für die Stadt Hagen ausgeschöpft werden können. Neben der Dynamisierung der Beiträge wird daher vorgeschlagen die bisher bestehenden Geschwisterkinderbefreiungen neu zu regeln. Wie oben bereits ausgeführt, ist in § 23 KiBiz eine soziale Staffelung bei der Elternbeitragsgestaltung vorgesehen. Wie viele andere Kommunen hat auch die Stadt Hagen bisher folgende, sehr weitreichende systemübergreifende Geschwisterkinderregelung: „Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Offene Ganztagsschule oder eine geförderte Kindertagespflege, so entfallen derzeit die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich durch Umfang oder Art der Betreuung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist immer der höhere Beitrag zu zahlen.“

 

Das bedeutet, unabhängig davon in welchem Betreuungssystem das zweite oder weitere Kinder der Familie sind, die Beitragspflichtigen zahlen immer nur den Beitrag für ein Kind. Von den insgesamt 7.605 Kindern, die derzeit in den drei Betreuungssystemen betreut werden, sind aktuell 4.738 Kinder aufgrund diverser Tatbestände (geringes Einkommen, Sozialleistungsbezieher, letztes beitragsfreies Kindergartenjahr und Geschwisterkinderregelung) vom Beitrag befreit. Dies entspricht einer Befreiungsquote von 62%. Hierin enthalten sind 1.531 Geschwisterkinder.

 

Es wird vorgeschlagen, künftig eine systemübergreifende Befreiung lediglich zwischen den vorschulischen Betreuungsformen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege vorzunehmen. Die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich soll künftig separat betrachtet werden und eine eigene Geschwisterkinderregelung erhalten. Die Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege müssen hierfür in § 6 Abs. 1 wie folgt neu gefasst werden:

 

„Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine geförderte Kindertagespflegestelle, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich durch Umfang oder Art der Betreuung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist immer der höhere Beitrag zu zahlen.“

 

Die Elternbeitragsatzung für die Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich muss in § 4 Abs. 2 künftig wie folgt lauten:

 

„Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 5 Abs. 1 an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.“

 

Von der veränderten Geschwisterkinderregelung sind insgesamt 387 Kinder und deren Beitragspflichtige betroffen und würde sich auf der Ertragsseite der Stadt Hagen wie folgt auswirken:

 

 

 

 

 

Anzahl zusätz-liche Zahlkinder

Mehrertrag pro Monat

Mehrertrag pro Jahr

OGS

221

25.050 €

300.600 €

Kita/Tagespflege

166

28.961 €

347.532 €

Summe

387

54.011 €

648.132 €

 

Im Haushaltsjahr 2015 fallen für die Monate August bis Dezember 5/12 der Mehrerträge pro Jahr an. Ab 2016 werden diese Mehrerträge ebenfalls jährlich um 2,5% gesteigert.

 

Wegen der grundlegenden Neufassung der Geschwisterkindermäßigung ist bei einigen Eltern ein verändertes Nachfrageverhalten zu erwarten. Beispielweise kann es zu Kündigungen kommen, die zumindest im OGS-Bereich nicht vollständig durch nachrückende Kinder kompensiert werden können. Dem folgend, werden im OGS-Bereich von dem rechnerisch möglichen Mehrertrag nur 90% berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sind in den nächsten Jahren folgende Mehrerträge zu erwarten:

 

Ertagsprognose

Mehrertrag OGS, 90%

Mehrertrag Kita/TP

Summe Mehrerträge

Ertrag 2015

                112.725 €

             144.806 €

              257.531 €

Ertrag 2016

                277.304 €

             356.220 €

              633.524 €

Ertrag 2017

                284.236 €

             365.126 €

              649.362 €

Ertrag 2018

                291.342 €

             374.254 €

              665.596 €

Ertrag 2019

                298.626 €

             383.611 €

              682.236 €

Ertrag 2020

                306.091 €

             393.201 €

              699.292 €

Ertrag 2021

                313.743 €

             403.031 €

              716.775 €

 

Im interkommunalen Vergleich gibt es eine Reihe von Kommunen (z.B. Witten, Essen, Bochum und Herne), die ebenfalls die OGS-Betreuung aus der systemübergreifenden Geschwisterkinderbefreiung herausgelöst und diesbezüglich separate Regelungen getroffen haben. Der gesetzlichen Forderung nach einer  sozialen Staffelung der Elternbeiträge wird auch weiter durch die verbleibenden Geschwisterkinderregelungen sowie durch die 14-stufige Beitragsstaffel für die Betreuungsbereiche Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege Rechnung getragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.10

1.36.50

Bezeichnung:

Förderung von Kindern in Tageseinr.

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.10.01

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertagespflege

Kindertageseinrichtungen

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2016

2017

2018

Ertrag (-)

422100

432100

-9.466

-179.850

-25.433

-483.235

-31.410

-596.800

-37.537

-713.203

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

-189.316

-508.668

-628.210

-750.740

 

 

 

 

Teilplan:

1.21.11

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2016

2017

2018

Ertrag (-)

432100

-142.321

-354.582

-370.833

-385.159

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

-142.321

-354.582

-370.833

-385.159

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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24.03.2015 - Schulausschuss - vertagt

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29.04.2015 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen für Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen (Kita), Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) nach folgenden Kriterien zu überarbeiten und dem Rat der Stadt Hagen am 07.05.2015 zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

  • Die Elternbeiträge werden gem. der beiliegenden  Anlagen zum 01.08.2015 angepasst.

 

 

  • Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 erfolgt eine jährliche Beitragsanpassung um 2 %.

 

 

  • Die Geschwisterkinderregelung bleibt unverändert.   

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, entsprechend zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

2

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

 

 

 

in der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder

3

 

 

Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände

5

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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05.05.2015 - Schulausschuss

Erweitern

07.05.2015 - Rat der Stadt Hagen