Beschlussvorlage - 0328/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzgebiet "Mastberg und Weißenstein": Durchführung von 2 Exkursionen im April 2015 von der Universität Witten/Herdecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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17.03.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Universität Witten/Herdecke, Akademie für angewandte Vegetationskunde, bietet die Ausbildung zur Feldbotanikerin / zum Feldbotaniker an (s. Anlage 1). In diesem Zusammenhang soll jeweils am 15.04. und 26.04.2015 eine Exkursion in das Naturschutzgebiet 1.1.2.15 „Mastberg und Weißenstein“ mit maximal 30 Teilnehmern erfolgen. Es geht hierbei um das Kennenlernen der typischen Vegetation der Kalk-Buchenwälder. Die Exkursionen verlaufen auf dem gemäß Lageplan (s. Anlage 2) dargestellten Wegen, wobei sich die Teilnehmer maximal 10 m abseits der Wege im Naturschutzgebiet aufhalten. Es werden keine Pflanzen entnommen oder beschädigt, die zu den geschützten oder seltenen Arten gehören. Von den nicht geschützten häufigeren Arten werden zur Anschauung einzelne Pflanzenteile entnommen. Die Veranstaltungsreihe wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen begrüßt (s. Anlage 3).
Für die Durchführung der Exkursionen ist eine landschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von denn allgemeinen Verboten Nr. 1 und 29 für alle Naturschutzgebiete des Landschaftsplanes Hagen erforderlich.
Verbot Nr. 1: Bäume, Sträucher oder sonstige wildwachsende Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beschädigen.
Verbot Nr. 29: Das Naturschutzgebiet außerhalb der für die Befahrbarkeit oder Begehbarkeit hergerichteten oder gekennzeichneten Straßen und Wege, Park- und Stellplätze zu betreten und zu befahren sowie Hunde und andere Haustiere in ihm frei (unangeleint) laufen zu lassen.
Die landschaftsrechtliche Befreiung kann aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde in diesem Falle erteilt werden, da die Lehrveranstaltung der Umweltbildung dient und es sich somit hier um ein überwiegend öffentliches Interesse handelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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46,7 kB
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17.03.2015 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat fasst den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage mit folgendem Zusatz:
- Die jeweilige Gruppengröße für die Geländebegehung ist auf maximal 15 Personen zu beschränken. Sollte eine höhere Zahl von Anmeldungen vorliegen, ist eine weitere Gruppe zu bilden.
- Da die Exkursion laut Schreiben des LANUV vom 20.01.2015 der Schulung ehrenamtlicher Naturschützer dient, sollte von der Erhebung einer Teilnahmegebühr abgesehen werden.
- Die Exkursionstermine sind mit den von der Ruhr-Universität-Bochum (RUB) gemeldeten Terminen abzustimmen. Bei Terminüberschneidungen hat die Durchführung der Exkursionen der RUB Vorrang.
- Vor Durchführung der Exkursionen ist die Zustimmung der betroffenen Privatwaldbesitzer einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 8 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||