Beschlussvorlage - 0358/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von Asylbewerbern in Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2015
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Die BV Hohenlimburg hat in der Sitzung am 26.2.2015 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg fordert Rat und Verwaltung auf, eine weitere Unterbringung von Asylbewerbern in der Nahmer unter Berücksichtigung der neuen Sachlage zu überdenken. Neben den bereits angemieteten Objekten Wilhelmstraße 2 und Unternahmerstraße 25 sollen keine weiteren Immobilien in diesem Bereich zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Zunächst sollten andere Angebote einer alternativen Unterbringung, z.B. des Hohenlimburger Bauvereins und/oder AWO-Trappenweg, eingehend geprüft und möglichst realisiert werden. Sollte der Standort Regenbogenschule von der Landesregierung aufgelöst werden, muss über die Nachfolgenutzung politisch neu entschieden werden.
2. Im Hohenlimburger Rathaus wird ein Büro geschaffen, in dem hauptamtliche Kräfte, ggf. unterstützt durch ehrenamtliche Kräfte, mit festen Sprechzeiten koordiniert Anfragen und mögliche Beschwerden entgegen nehmen bzw. Hilfestellung anbieten. Die Dolmetscherfrage ist in den Einrichtungen ohnehin zu lösen. Über die Presse soll die Verwaltung Ansprechpartner von Hilfsorganisationen und städtischen Ämtern auch für die Bevölkerung und Anwohner bekannt geben.
3. Die qualifizierte und ausreichende Betreuung in der Hohenlimburger Einrichtung durch entsprechendes Personal ist sicherzustellen. Es empfehlen sich die qualitätssichernden Kriterien aus der Anfrage zu TOP 5.1 in Übernahme der Kriterien der Stadt Essen, die allgemein anerkennende Beachtung finden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu Punkt 1:
Weitere Objekte (mit Ausnahme einer Nutzung der Regenbogenschule) werden derzeit nicht mehr verfolgt. Eine kommunale Nutzung der Regenbogenschule wird hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit weiter bearbeitet. Bei einer evtl. Nutzung nach Aufgabe des Objektes durch die Bezirksregierung wird die BV rechtzeitig konsultiert.
Wohnungen des Hohenlimburger Bauvereins werden derzeit angemietet. Bezüglich der Einrichtung am Trappenweg erfolgt derzeit eine Kostenermittlung sowie eine konkrete Verhandlung mit der AWO, Bezirk Westliches Westfalen.
zu Punkt 2:
Nach der Besetzung der Sozialarbeiterstellen bei der Stadt sowie der tatsächlichen Nutzung der Unterkünfte in Hohenlimburg wird insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligenarbeit eine regelmäßige Beratungszeit in Hohenlimburg angeboten werden können.
Zu Punkt 3:
Die qualifizierte Betreuung wird sichergestellt.
Die Umsetzung des Beschlusses der BV Hohenlimburg kann von der Verwaltung sichergestellt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
|
|
|
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
