Anfrage - 0338/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,,

der Baudezernent Thomas Grothe hat laut Presseberichterstattung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2015 mitgeteilt, dass Hagen mit vier Flächen dem Flächenpool NRW beitreten kann. Ziel des Flächenpools sei es, Innenstädte lebenswerter zu gestalten und Brachflächen zu reaktivieren. Grundlage des Flächenrecyclings seien schriftliche Vereinbarungen zwischen Kommune und Eigentümer der Flächen, um eine verbindliche Mitwirkung zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

1.              Nach welchen Kriterien wird grundsätzlich beurteilt, ob eine Brachfläche in den Flächenpool NRW aufgenommen wird?

2.              Müssen die in Frage kommenden Flächen seitens der Stadtverwaltung beim Flächenpool NRW angemeldet werden? Wenn ja, ist auch die Brachfläche des ehemaligen Krupp-Werkes in der Obernahmer zur Aufnahme angemeldet worden? Wenn ja, woran scheiterte die Aufnahme in das Programm? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3.              In welchen zeitlichen Intervallen sind Anmeldungen in das Programm Flächenpool NRW möglich? Würde eine, evtl. erneute, Anmeldung allein deshalb zurück gewiesen werden können, weil Hagen nun bereits mit vier Flächen vertreten ist?

 

Um eine Beantwortung der Fragen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg wird gebeten.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.03.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen