Beschlussvorlage - 0236/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthallenbetriebs GmbH (SHB) hier: Änderung der Firmierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kommission für Beteiligungen und Personal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.03.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.03.2015
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Umfirmierung der ‘Stadthallenbetriebs GmbH Hagen‘ in ‘Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG), vertreten durch Herrn Christoph Köther, als Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung der SHB der Umfirmierung der ‘Stadthallenbetriebs GmbH Hagen‘ in ‘Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘ zuzustimmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Geschäftsführung der SHB beabsichtigt, im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung die SHB marketingtechnisch unter einer anderen Firmierung zu präsentieren. Sie will mit dieser Maßnahme bei den Kunden andere Assoziationen hervorzurufen als mit der derzeitigen Firma ‘Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen‘ verbunden sind. Die Geschäftsführung der SHB beabsichtigt die Firma zu ändern in:
‘Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH‘.
Die HVG ist Mehrheits-Gesellschafter der SHB. Die HVG ist zu 100 % eine städtische Gesellschaft. Die Entscheidung über die Änderung der Firmierung fällt letztlich in einer Gesellschafterversammlung der SHB, die allerdings noch nicht terminiert ist. Die Firmenänderung wird rechtlich wirksam mit Eintragung in das Handelsregister nach Beurkundung der Änderung im Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag bedarf allerdings nicht nur wegen der Umfirmierung einer Änderung. Es ist beabsichtigt, alle Änderungen zusammen in der ersten Jahreshälfte 2015 vorzunehmen. Allerdings will sich die SHB im Hinblick darauf, dass für eine Änderung der Firma auf betrieblicher Ebene ein ausreichender zeitlicher Vorlauf erforderlich ist (z.B. Änderung des Firmenauftritts, Geschäftsbriefe, Veranstaltungskalender), bereits jetzt die Zustimmung im Aufsichtsrat der HVG und im Rat der Stadt Hagen einholen.
Die Verwaltung bittet den Rat um Zustimmung.
