Beschlussvorlage - 0235-1/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 311.500 € (=50,08% des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

2. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen sicher stellt, dass der HVG und den HVG-Gesellschaften durch die Eingliederung der HAGENagentur bzw. den Anteilskauf keine finanziellen/ wirtschaftlichen Verluste und Nachteile entstehen. Die Stadt Hagen wird daher zukünftig entsprechende Ausgleiche, z.B. in Form von Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichen/ Gesellschafterzahlungen, für die HVG vornehmen.

Der Rat stimmt daher zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der HAGENagentur die bisherige satzungsmäßige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der HAGENagentur durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt  und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

3. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der HAGENagentur dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

4. Der Rat stimmt zu, dass sich die Besetzung des Aufsichtsrats der HAGENagentur nach Anteilserwerb durch die HVG weiterhin nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag bestimmt, wonach die Stadt Hagen fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet.

5. Der Rat Stadt Hagen beschließt, Herrn Frau ______________________

als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung der HAGENagentur GmbH zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, bei  der Abstimmung für die Umsetzung der Ziffern 1 bis 4 zu votieren.

 

6. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss auf Seiten der HVG umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW durchzuführen.

7. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der agentur mark  GmbH (agentur mark) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 15.500 € (=50 % des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

8. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen sicher stellt, dass der HVG und den HVG-Gesellschaften durch die Eingliederung der agentur mark bzw. den Anteilskauf keine finanziellen/ wirtschaftlichen Verluste und Nachteile entstehen. Die Stadt Hagen wird daher zukünftig entsprechende Ausgleiche, z.B. in Form von Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichen/ Gesellschafterzahlungen, für die HVG vornehmen.

Der Rat stimmt daher zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der agentur mark die bisherige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der agentur mark durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt  und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

9. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der agentur mark dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

10. Nach Eintritt der HVG als Gesellschafterin sollen für die HVG durch die Stadt Hagen zu bestimmende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsendet werden. Die HVG soll daher nach Anteilserwerb die im Ratsbeschluss vom 03.07.2014 (0323/2014) bestimmten Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsenden. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG jeweils eine entsprechende Weisung in Form eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses erteilt, entsprechende Entsendungen vorzunehmen.

11. Der Rat Stadt Hagen beauftragt die gewählten städtischen Vertreter/ Vertreter-innen in der Gesellschafterversammlung der agentur mark, bei der Abstimmung entsprechend der Ziffern 7 bis 10 zu votieren.

 

12. Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 7 bis Ziff. 10 durch einen entsprechenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss auf Seiten der HVG umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse nach Ziff. 7 bis Ziff. 10 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Begründung

Der Aufsichtsrat der HVG hat in seiner Sitzung am 02. März 2015 in Abänderung seines ursprünglichen Beschlussvorschlages der Eingliederung von HAGENagentur und agentur mark nur unter der Bedingung zugestimmt, dass hierdurch keine finanziellen/wirtschaftlichen Verluste und Nachteile für die HVG und die HVG-Gesellschaften entstehen und die Stadt Hagen zukünftig entsprechende Ausgleiche, z.B. in Form von Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichen / Gesellschafterzahlungen, vornimmt. Aufgrund dieses veränderten Aufsichtsratsbeschlusses muss auch der Beschluss der ursprünglichen Ratsvorlage (vgl. DS 0235/2015) erweitert werden. Dies findet in der vorliegenden Ergänzungsvorlage seinen Niederschlag im jeweils ergänzten ersten Absatz der Ziffern 2 und 8.

 

Aufgrund einiger Rückfragen aus den Fraktionen hat die Verwaltung geprüft, ob der in der ursprünglichen Ratsvorlage (vgl. DS 0235/2015) avisierte schriftliche Gesellschafterbeschluss möglich bzw. opportun ist.

 

Eine Beschlussfassung im schriftlichen Weg bei der GmbH ist nur dann zulässig, wenn sämtliche Gesellschafter sich ausdrücklich damit einverstanden erklären. Bei der HAGENagentur erlaubt der Gesellschaftsvertrag die schriftliche Beschlussform; bei der agentur mark sieht der Gesellschaftsvertrag diese Möglichkeit nicht vor. Bei der HAGENagentur besteht, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, in der Gesellschafterversammlung noch Beratungsbedarf. Insofern sind die ursprünglichen Beschlussvorschläge der DS 0235/2015 dahin gehend geändert worden, dass entsandte Vertreter (HAGENagentur) bzw. ständige Vertreter (agentur mark) mit einem imperativen Mandat entsprechend der Beschlussvorschläge für die jeweilige Gesellschafterversammlung ausgestattet werden. 

 

In der Aufsichtsratssitzung der HAGENagentur am 05. März 2015 wurde keine Einigkeit hinsichtlich des Kaufpreises erzielt. Der Aufsichtsrat hat die Beschluss-fassung daher in eine außerordentliche Gesellschaftersammlung vertagt. Diesen Beschluss greift die Verwaltung mit dem Beschlussvorschlag der vorliegenden Ergänzungsvorlage auf, wonach in diese Gesellschafterversammlung ein städtischer Vertreter bzw. eine städtische Vertreterin mit dem Auftrag entsandt wird, ent-sprechend der Ziffern 1 bis 4 des Beschlussvorschlages abzustimmen. Die Entscheidung wird letztlich in dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung getroffen.

 

Zur letzten ordentlichen Gesellschafterversammlung der HAGENagentur am 18.12.2014 war Ramona Timm-Bergs entsandt worden.

 

Zu den unveränderten finanziellen Auswirkungen etc. vgl. DS 0235/2015.

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Auswirkungen

  gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen