Beschlussvorlage - 0189/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmietung eines Gebäudeteils des Helmut-Turck-Zentrums zur Nutzung als Kindertageseinrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.03.2015
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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11.03.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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25.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Sicherstellung der kommunalen Verpflichtung bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und zur Vermeidung, dass Eltern ihren Rechtsanspruch finanziell einklagen, ist die dauerhafte Nutzung eines Gebäudeteils des Helmut-Turck-Zentrums als Kindertageseinrichtung für die Sozialräume Boele und Helfe bedarfsdeckend. Das vorher als Provisorium genutzte Gebäude kann aus Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes (Konnex-Mittel) für eine dauerhafte Nutzung hergerichtet werden. Dadurch entfällt auch die bestehende Rückbauverpflichtung.
Begründung
Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung „Am Bügel“ am selben Standort wurde es erforderlich die fest angemeldeten Kinder der Kindertageseinrichtung in einem Provisorium unterzubringen. Dieses Provisorium konnte in einem Gebäudeteil des Helmut-Turck-Zentrums der AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, ca. 100 Meter von der Kindertageseinrichtung Eschenweg entfernt, kurzfristig realisiert werden. Allerdings waren in dem vorher als Beratungsstelle genutzten Gebäude einige, für den Betrieb einer provisorischen Kindertageseinrichtung notwendige Umbauarbeiten erforderlich. Für die Herrichtung der Räumlichkeiten, Mietzahlungen an den Eigentümer und den vertraglich vereinbarten Rückbau der kindgerechten Einbauten wurden aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes 161.000 € eingeplant. Von diesen Mitteln wurden ca. 70.000 € nicht verausgabt, die nach Fertigstellung der Kindertageseinrichtung „Am Bügel“ im November 2014 für den vereinbarten Rückbau der Räumlichkeiten zu verausgaben waren.
Aufgrund einer Anfrage im Jugendhilfeausschuss zur Versorgung von Flüchtlings-/Asylbewerberkindern mit Kinderbetreuungsplätzen, wurde im Oktober/November 2014 eine diesbezügliche Bedarfsanalyse durchgeführt. Diese ergab, dass allein bei den zentralen Unterkünften in der Posener Straße und am Loxbaum, ungeachtet der unterjährigen Zuzüge, bereits jetzt ein Bedarf von circa einer Betreuungsgruppe besteht. In einer kurzfristig einberufenen Besprechung mit den in diesen Sozialräumen tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen erklärte sich die evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen zum Ausbau der Kindertageseinrichtung Loxbaum um eine halbe Gruppe zur Aufnahme von Flüchtlings-/Asylbewerberkindern bereit. Für die zentrale Unterkunft in der Posener Straße stellt die evangelische Melanchthon- Kirchengemeinde in der Kindertageseinrichtung Krambergstraße eine halbe Betreuungsgruppe für diese Zielgruppe zur Verfügung.
Durch diese Maßnahmen entfallen in der Folge Betreuungsplätze, die zur normalen Bedarfssicherung im Sozialraum vorgesehen waren und auch benötigt werden.
Vor dem Hintergrund, dass für den provisorisch zur Kinderbetreuung hergerichteten Gebäudeteil des Helmut-Turck-Zentrums keine unmittelbare Anschlussnutzung bestand, wurde mit der AWO die Möglichkeit einer weiteren Nutzung der Räumlichkeiten als dauerhafte Kindertageseinrichtung erörtert.
Im Ergebnis ist die AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis bereit, mit der Stadt Hagen einen Zehn-Jahres-Vertrag zur weiteren Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertageseinrichtung abzuschließen. Bei Vertragsabschluss entfällt die Rückbauverpflichtung aus dem vorherigen Vertrag der provisorischen Unterbringung. Das Gebäude soll für die Unterbringung von zwei Betreuungsgruppen, davon eine Gruppe mit Kindern unter drei Jahren, hergerichtet und als Dependance der Kindertageseinrichtung Eschenweg betrieben werden. Hierfür sind folgende, auf der Grundlage der bindenden KiBiz-Personalvereinbarung, personellen Ressourcen erforderlich:
1 Gruppe vom Typ I (20 Kinder von 2 – 6 Jahren) | 2 Erzieher (S 6 TvöD-SuE)
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1 Gruppe vom Typ III 25 Kinder von 3 – 6 Jahren) | 1 Erzieher (S 6 TvöD-SuE) 1 Kinderpfleger (S 4 TvöD-SuE) |
Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Gruppen sind im Budget des Doppelhaushalts 2014/2015 enthalten. Die für die Gruppen im Helmut-Turck-Zentrum anfallenden Mietkosten werden zukünftig zu 30% vom Land refinanziert.
Da im Vergleich zu einer provisorischen Nutzung für einen dauerhaften Betrieb als Kindertageseinrichtung zusätzliche Anforderungen des Landesjugendamtes und des Brandschutzes zu erfüllen sind, sind im Vorfeld, insbesondere in Bezug auf die Küche, das Außengelände und den Brandschutz (Türen und Fluchtwege) weitere Herrichtungsmaßnahmen durchzuführen.
Die zurzeit bestehende Kostenschätzung beziffert einen Betrag in Höhe von 165.554,55 €. Hierin enthalten sind alle notwendigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Einrichtung mit zwei Gruppen vollständig und langfristig betreiben zu können. Einzelne Posten könnten noch variabel sein (z.B. Eingangstür). Hier wird derzeit verhandelt, ob der Vermieter ganz oder anteilig Kosten übernimmt.
Zur Verfügung stehen aktuell aus den nichtverbrauchten Mitteln bezüglich der Nutzung als Provisorium noch ca. 70.000 €. Zusätzlich werden Fördermittel nach dem U-3 Ausbauprogramm 2015 – 2018 in Höhe von 45.900 € beantragt. Somit stehen zunächst 115.900 € bereit. Aktuell ergibt sich eine Differenz von 49.654,55 €, die aus dem Etat des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnex-Mittel) gedeckt werden kann.
Nach Ablauf der zunächst vereinbarten Mietzeit besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages, eine Rückbauverpflichtung wird nicht mehr Vertragsbestandteil sein.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist zeitnah eine entsprechende Nutzungsänderung zu beantragen.
Zur Sicherstellung der kommunalen Verpflichtung bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und zur Vermeidung, dass Eltern ihren Rechtsanspruch finanziell einklagen, ist die dauerhafte Nutzung des Helmut-Turck-Zentrums, insbesondere auch vor dem Hintergrund der dadurch entfallenden Rückbauverpflichtung, eine zielführende Option.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.50.01.01 | Bezeichnung: | Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: | 11222 230603 | Bezeichnung: | Eschenweg 36 MA Eschenweg 36 |
| Kostenart | Lfd. Jahr | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 414200 | -175.206 € | -74.818 € | -75.941 € | -77.080 € |
Aufwand (+) | 501200 523500 524102 524105 542202 | 69.625 € 144.225 € 1.750 € 15.240 € 12.138 € | 167.100 € 0 € 4.200 € 36.575 € 29.131 € | 167.100 € 0 € 4.200 € 36.575 € 29.131 € | 167.100 € 0 € 4.200 € 36.575 € 29.131 € |
Eigenanteil |
| 67.772 € | 162.188 € | 161.065 € | 159.926 € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtung für Kinder |
Finanzstelle: | 5000169 | Bezeichnung: | Baukosten Neu- und Anbau KITAs |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | 2016 | 2017 | 2018 |
Einzahlung(-) | 681200 | € | -21.330 € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 783100 | € | 21.330 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | 0 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Laut Kostenberechnung in Anlehnung an die DIN 276, erstellt durch die GWH, entfallen von den Gesamtausgaben circa 21.330,00 € auf Einrichtungsgegenstände wie eine Küchenzeile und diverse Kleingeräte wie Waschmaschine und Trockner. Diese sind anhand ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hierdurch ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 2.133,00 € |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 21.330,00 € wird über Fördermitteln für den U3-Ausbau in voller Höhe sichergestellt. Somit ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der parallel zur Nutzungsdauer der einzeln aktivierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird. Der jährlicher Ertrag durch Auflösung des Sonderpostens beträgt somit 2.133,00 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 2.133,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 2.133,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
1 | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | S4 TvöD-SuE | sind im Stellenplan | 2016 | einzurichten. |
3 | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | S6 TvöD-SuE | sind im Stellenplan | 2016 | einzurichten. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
