Beschlussvorlage - 0171/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung HSP-Maßnahme 14_VB4.001 "Kürzung des Zuschussbedarfes im Produktbereich Kultur um 10%"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Michael Fischer
- Beteiligt:
- FB48 - Bildung und Kultur; FB49 - Museen und Archive; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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19.02.2015
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19.03.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.03.2015
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Beschlussvorschlag
Die Fachbereiche Bildung und Kultur mit ihren jeweiligen Fachdiensten sowie die Theater gGmbH unterbreiten einen Vorschlag, wie 10% ihres Zuschussbedarfes ab dem Jahr 2018 eingespart werden können, damit der Rat in seiner Sitzung am 26.11.2015 abschließend über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme entscheiden kann.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat hat am 28.11.2013 den Haushalt 2014/2015 und den Haushaltssanierungsplan 2014/2015 beschlossen. U. a. ist vorgesehen, 10% des Kulturetats, etwa 2,25 Mio. €, ab dem Haushaltsjahr 2018 einzusparen. In der Genehmigung des HSP durch die Bezirksregierung Arnsberg am 24.04.2014, hat diese die Stadt Hagen aufgefordert, ein entsprechendes Konzept spätestens bis zum 01.12.2015 vorzulegen. Hierauf weist die Bezirksregierung in ihrer Genehmigung des HSP 2015 vom 02.02.2015 auf Seite 10 nochmals ausdrücklich hin (s. Anlage). Da die Veränderungen im Kulturangebot, insbesondere beim Theater, einen längeren Vorlauf benötigen, ist es wichtig, bereits heute die notwendigen strukturellen Entscheidungen für 2018 zu treffen.
Die genaue Verteilung der Summen auf die kulturellen Sparten sowie deren konkrete Umsetzung ab dem Jahr 2018 soll in einem umfassenden Konzept bis zum 01.12.2015 dargestellt werden. Hierbei ist eine ausgewogene Gestaltung der Kultur in ihren Bereichen unter Berücksichtigung der gesamten Hagener Kulturlandschaft anzustreben.
Die Konsolidierung soll im Produktbereich Kultur erbracht werden.
Aus dem Vorstandsbereich 3 ist der Fachbereich Bildung mit den Fachdiensten
- Volkshochschule / Max-Reger-Musikschule sowie der
- Stadtbücherei
betroffen.
Aus dem Vorstandsbereich 4 der Fachbereich Kultur mit den Fachdiensten
- Osthaus-Museum
- Historisches Centrum sowie dem
- Kulturbüro.
Darüber hinaus ist auch die Theater gGmbH in die Konsolidierung einzubeziehen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass jeder der oben aufgezählten Fachbereiche einen Vorschlag unterbreitet, wie in seinem Bereich 10% des Zuschusses eingespart werden kann. Sie sieht eine gleichmäßige Verteilung einer 10%-igen Kürzung als die praktikabelste Lösung an, da eine Abweichung von der gleichmäßigen 10%-igen Kürzung zwangsläufig zu einer überproportionalen Belastung der anderen Fachbereiche führen würde. Dies kann unter Umständen den Bestand eines Bereiches in seiner Gesamtheit gefährden.
Eine 10%-ige Kürzung des Zuschussbedarfes stellt sich auf der Basis des aktuellen Haushalts 2015 für die einzelnen Bereiche wie folgt dar:
Bereich | Zuschussbedarf HH 2015 | davon 10 % Kürzung |
Fachbereich Bildung | 4.535.139 € | 453.514 € |
Max-Reger Musikschule | 1.042.513 € | 104.251 € |
Volkshochschule | 564.433 € | 56.443 € |
Stadtbücherei | 2.928.193 € | 292.819 € |
Fachbereich Kultur | 4.114.137 € | 411.414 € |
Osthaus-Museum | 3.052.763 € | 305.276 € |
Historisches Centrum | 749.881 € | 74.988 € |
Kulturbüro | 311.493 € | 31.149 € |
Theater gGmbH | 14.988.051 € | 1.498.805 € |
Summe | 23.637.327 € | 2.363.732 € |
Reduziert man z. B. die Kürzung beim Theater nur um 1%, wäre ein Betrag von 149.880 € wiederum von den anderen betroffenen Bereichen zusätzlich zu erbringen.
Die Bezirksregierung hat ebenfalls verfügt, dass für den Fall, dass einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht in der vorgesehenen Höhe umgesetzt werden können, eine unverzügliche Regelung zur Kompensation des nicht erbrachten Konsolidierungspotenzials zu treffen ist.
Auswirkungen
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
(Oberbürgermeister) | (Beigeordneter) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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