Berichtsvorlage - 0301/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines ökologischen Grünflächenmanagements:Erste Erprobungsphase 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Begründung
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.02.2014 an den WBH die Empfehlung ausgesprochen “ein Konzept mit der Fachverwaltung zu entwickeln, um auf einzelnen Flächen insektenfreundliche Blumen, Kräuter und Gräser einzusäen und der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Das können u. a. Straßenrandbereiche oder Verkehrsinseln sein.“ In der Sitzung vom 06.11.2014 wird per Beschluss die Verwaltung “ hier die Abteilung Grünplanung“ beauftragt gemeinsam mit dem WBH ein Konzept zur Einführung eines Ökologischen Grünflächenmanagement auf Hagener Stadtgebiet zu entwickeln. „Dabei werden konkrete Maßnahmen benannt, die der WBH spätestens zum nächsten Frühjahr umgesetzt werden.“
Ökologisches Grünflächenmanagement
Ein ökologisches Grünflächenmanagement unterscheidet sich vom bisherigen Grünflächenmanagement u.a. in der naturnahen, extensiven Pflege der öffentlichen Grünflächen. Zum Beispiel benötigt eine sog. Gebrauchsrasenflächen 12 bis 15 Mähgänge in der Vegetationsperiode! Das Mähgut verbleibt als Mulch auf der Fläche! Die Kosten belaufen sich im Mittelwert inkl. aller Arbeiten auf ca. 0,65€ /m².
Das Konzept dieser extensiven Pflege dient in erster Linie der Förderung der Artenvielfalt auf öffentlichen Grünflächen! Extensive gepflegte Grünflächen bleiben am artenreichsten, wenn diese ein bis max. drei Mal im Jahr gemäht werden. Wird weniger gemäht, geht Vielfalt ebenso verloren, wie durch Düngung und höhere Schnitthäufigkeit. Wiesen mit ursprünglich 40-50 Arten können z. B. durch zu häufigen Schnitt, innerhalb weniger Jahre auf nur 10-20 Arten reduziert werden. Das Mähgut muss anders als beim Gebauchsrasen aufgenommen, abgefahren und z. B. kompostiert werden!
Im Vergleich zum Gebrauchsrasen entlasten die extensiven Blühflächen die Arbeitsspitzen in der Zeit von Mai bis Oktober! Die tatsächlichen Kosten für die ökologische Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen muss zum Vergleich an Hand von Versuchsflächen ermittelt werden!
Der Preis für das Saatgut liegt zwischen 0,15 bis 0,50 €/m² für Blühmischungen, für Saatgut von heimischen Wildblumensaaten liegt der Preis mit 0,24 bis 0,60€/m² etwas höher. Der beste Zeitpunkt für die Aussaat liegt je nach Witterungsverlauf im April.
Für die Umstellung von bisher intensiv gemähten Gebrauchsrasenflächen sind die Flächen zunächst im Frühjahr in zwei Arbeitsgängen mit der Umkehrfräse zu bearbeitet und zu planiert. D.h. die Grasnarbe muss nicht zwingend abgeschält und entfernt werden, auch wenn dies von den Saatgutherstellern empfohlen wird.! Anschließen wird eine Einsaat von 3-5 Gramm / m² Saatgut vorgenommen, Empfehlungen sehen auch 5-10 g/m² vor. Die Flächen werden im Verlauf des Jahres je nach Witterung gewässert aber nicht gedüngt und ansonsten sich selbst überlassen.
Je nach Qualität des Auflaufens der Saat kann ein sog. Schröpfschnitt Ende Mai/ Anfang Juni sinnvoll sein. Dieser 1. Schnitt wird je nach Wetterlage Mitte Mai ggf. etwas früher oder später, aber nie später als Mitte Juni vorgenommen. Ein früher Schnitt ist umso wichtiger, je nährstoffreicher der Standort ist. Gräserbetonte Wiesen auf nährstoffreichen Standorten (Fettwiesen) bilden - mit den Wasser- und Nährstoffvorräten des Winters - im Frühsommer einen enormen Massenwuchs. Ein früher Schnitt Ende Mai bis Mitte Juni und die Abfuhr des Mahdguts, nehmen den Gräsern viel von ihrem Wuchs und sorgen für ausreichend Licht und Luft auch für konkurrenzschwächere Blumen in der Wiese.
Werden sie Anfang Juni gemäht, haben viele Arten ihren Auftrag - die Samenproduktion - noch nicht erfüllt und bilden in kurzer Zeit einen neuen, etwas kleineren Blütenstand, der im Spätsommer Samen bilden kann. Diese Samenmenge reicht bei ausdauernde Gräser- und Staudengesellschaften in der Regel zur Regeneration aus. Diese brauchen sich nicht jedes Jahr grundsätzlich erneuern. Ein 2. Schnitt kann nur auf besonders nährstoffreichen Böden im August oder Anfang September erforderlich sein. Im Herbst erfolgt eine weitere Mahd mit Abräumen des Mähguts.
Flächenauswahl
Im Frühjahr 2015 sollen ca. 2.000 m² Gebrauchsrasen in öffentlichen Grünanlagen und als Straßenbegleitgrün versuchsweise mit Saatmischungen heimischer Sommerblumen oder Staudenpflanzen pflegeextensiv begrünt werden. Gerade öffentliche Grünanlagen halten oft weitläufige Rasenflächen vor, die nicht alles zum Spielen, Lagern und Sonnenbaden genutzt werden. Insbesondere topografisch eher ungünstige Flächen können aus der Intensivpflege in die ökologische Grünflächenpflege überführt werden und bieten mit ihrem sommerlichen Blühaspekt einen visuell reizvollen Anblick für alle Nutzer der Anlagen.
Ca. 500m² große Teilflächen im Ennepepark, Hameckepark, an der Lortzingstraße sowie in den Grünzügen Helfe und Randstreifen entlang der Dortmunder Straße und des Autobahnzubringer A46 sowie die neuangelegten Baumscheiben in der Christian-Rohlfs-Straße werden mit unterschiedlichen Saatgutmischungen mit niedrigen ein- und mehrjährigen Kräutern und Stauden, die von Mai bis November vorwiegend in den Farben gelb, weiß und rot blühen sollen, eingesät werden. Bei den an die in der Bayerische Landeanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim entwickelten angelehnten Saatgutmischungen wurde bei der Zusammenstellung für die Baumscheiben und Verkehrsgrünflächen auf insbesondere auf salzverträgliche Arten geachtet, die sich auch am Straßenrand langfristig halten.
Die Kosten für die Umstellung der ca. 2.000m² Versuchsflächen wird aus dem für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen bereit gestellten Budget beglichen, so dass keine zusätzlichen Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.
Die Versuchsflächen werden einer Evaluation unterzogen und gegen Ende des Jahres eine Bilanz aus diesem Versuch gezogen, das weitere Vorgehen festgelegt und in einer weiteren Vorlage darüber berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
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