Beschlussvorlage - 0308/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung einer stimmberechtigen Vertreterin/eines stimmberechtigten Vertreters des Aktionärs Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19.03.2015. Hier: Bestellung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW
Herrn/Frau___________________________________
als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin in die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19. März 2015 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt, Herrn Uwe Storm, Energieanlagenelektroniker, wohnhaft in Altena, für den Rest der Amtszeit des verstorbenen Herrn Josef Cieniewicz in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG zu wählen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen ist an der ENERVIE AG mit 42,66% beteiligt.
In der Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19. März 2015 steht die
- Beschlussfassung zur Nachwahl in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser
auf der Tagesordnung.
Der von der Stadt Hagen entsandte stimmberechtigte Vertreter wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Nachwahl von Herrn Uwe Storm in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG zuzustimmen.
In die letzte Hauptversammlung der ENERVIE AG wurde Herr Peter Beyel entsandt.
Die Hauptversammlung der ENERVIE AG findet am 19. März 2015, und damit vor der nächsten Ratssitzung am 26. März 2015 statt, so dass die Regelung des § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW greift.
Es wird somit um Zustimmung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW gebeten.
Der Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
