Beschlussvorlage - 0308/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW

 

Herrn/Frau___________________________________

 

als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin in die Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19. März 2015 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, Herrn Uwe Storm, Energieanlagenelektroniker, wohnhaft in Altena, für den Rest der Amtszeit des verstorbenen Herrn Josef Cieniewicz in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG zu wählen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist an der ENERVIE AG mit 42,66% beteiligt.

 

In der Hauptversammlung der ENERVIE AG am 19. März 2015 steht die

 

  • Beschlussfassung zur Nachwahl in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser

 

auf der Tagesordnung.

 

Der von der Stadt Hagen entsandte stimmberechtigte Vertreter wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Nachwahl von Herrn Uwe Storm in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG zuzustimmen. 

 

In die letzte Hauptversammlung der ENERVIE AG  wurde Herr Peter Beyel entsandt.

 

Die Hauptversammlung der ENERVIE AG findet am 19. März 2015, und damit vor der nächsten Ratssitzung am 26. März 2015 statt, so dass die Regelung des § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW greift.

 

Es wird somit um Zustimmung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW gebeten.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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12.03.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen