Beschlussvorlage - 0185/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des  aufzustellenden Bebauungsplanes  Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes

Nr. 4/12 (641) Vergnügungsstätten Altenhagener Straße beschlossen.

Der Beschluss wurde am 31.05.2013 ortsüblich bekanntgemacht.

 

Nach § 4 der Satzung tritt die Veränderungssperre am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Nach § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre

nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens u.a.:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 das Vergnügungsstättenkonzept als übergeordnetes städtebauliches Konzept im Sinne

des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Dieses Konzept soll als Grundlage zur

zukünftigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Steuerung von

Vergnügungsstätten dienen. Es sollen sowohl geeignete Standorte für

Automatenspielhallen identifiziert, als auch städtebaulich sensible Gebiete vor einer

Ansiedlung solcher Einrichtungen geschützt werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/12 (641) – Vergnügungsstätten

Altenhagener Straße befindet sich das Quartierversorgungszentrum Altenhagen.

Dieses wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen als zentraler

Versorgungsbereich definiert. Das Vergnügungsstättenkonzept für die Stadt Hagen

trifft dazu folgende Aussage:

„Zielsetzungen sind demnach, dass weitere Agglomerationen von

Vergnügungsstätten an diesem Standort nicht sinnvoll sind. Insbesondere im

nördlichen Bereich des B-Planes steht die Versorgungfunktion im Vordergrund. Die

Ansiedlung von Vergnügungsstätten kann zu Verdrängungsprozessen führen.

Dadurch ergeben sich Verzerrungen des Boden-/ und Mietpreisgefüges, die bereits

bestehenden Trading-Down Effekte werden verstärkt. Eine Entwertung der

geleisteten öffentlichen Investitionen sind unbedingt zu vermeiden. Die üblichen

Außendarstellungen von Spielhallen oder Wettbüros sind grundsätzlich städtebaulich

nur schwer zu integrieren. Eine weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten in

diesem Bereich führt zu einer negativen Beeinträchtigung des Straßenbildes.“

 

Aufgrund der komplexen Planungsaufgabe in Bestandsstrukturen konnte das Bebauungsplanverfahren bisher nicht abgeschlossen werden. Um sicherzustellen, dass die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan nach Ablauf der Veränderungssperre von 2 Jahren am 01.06.2015 nicht durch ein andersartiges Bauantragsverfahren unterlaufen werden können, ist ein Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

 

 

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Tech. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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24.03.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen