Mitteilung - 0165/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

enfällt

 

Begründung

 

Die Mark-E Aktiengesellschaft plant, auf einer Länge von ca. 470 m innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.34 „Egge“ die vorhandene, unterirdische 10-kV-Stromleitung entlang der Straße „Alte Stadt“ zu erneuern. Die Leitung stammt aus dem Jahr 1910 und ist dringend erneuerungsbedürftig. Die Leitungstrasse verläuft entlang der nördlichen Asphaltgrenze in der Straße.

 

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 6 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW (Genehmigung des Eingriffs) und die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Hagen, die Baubeschreibung und ein Lageplan sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Verbote des Landschaftsplans der Stadt Hagen nicht betroffen sind, da der Ausbaugrad der Leitung nicht verändert wird. Nach Beendigung der Abgrabungsarbeiten wird die ursprüngliche Oberflächengestalt wieder hergestellt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich nach § 4 Abs. 3 Nr. 4 Landschaftsgesetz NW nicht um einen Eingriff; da die Verlegung von Leitungen im baulichen Außenbereich im Baukörper von Straßen und befestigten Wegen, soweit dabei angrenzende Bäume nicht erheblich beschädigt werden, nicht als Eingriff zu beurteilen ist. Da entsprechend des Antrages bei betroffenen Bäumen im Traufbereich zur Wurzelschonung Handschachtung vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass es zu keiner erheblichen Schädigung von angrenzenden Bäumen kommen wird.

 

 

Da weder Verbote des Landschaftsplans betroffen sind, noch ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, beabsichtigt die untere Landschaftsbehörde, dem Vorhaben zuzustimmen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.03.2015 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen