Beschlussvorlage - 0235/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.    Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 311.500 € (=50,08% des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

 

2.              Der Rat stimmt zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der HAGENagentur die bisherige satzungsmäßige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der HAGENagentur durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

 

3.              Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der HAGENagentur dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

 

4. Der Rat stimmt zu, dass sich die Besetzung des Aufsichtsrats der HAGENagentur nach Anteilserwerb durch die HVG weiterhin nach Maßgabe von § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag bestimmt, wonach die Stadt Hagen fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet.

 

5.               Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse auf Seiten der HVG und der HAGENagentur umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse zu Ziff. 1 bis Ziff. 4 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW durchzuführen.

 

6.               Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Erwerb des von der Stadt Hagen an der agentur mark GmbH (agentur mark) gehaltenen Geschäftsanteils im Nennbetrag von 15.500 € (=50 % des Stammkapitals) durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu einem Kaufpreis von 1 € zu.

 

7.              Der Rat stimmt zu, dass die HVG ab ihrer Gesellschafterstellung an der agentur mark die bisherige Verpflichtung der Stadt Hagen, den Liquiditätsbedarf der agentur mark durch Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses sicher zu stellen, übernimmt und umsetzt. Die Stadt Hagen wird der HVG die hierfür erforderliche jährliche Liquidität im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zur Verfügung stellen (Liquiditätszahlung).

 

8.              Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG eine Weisung an den Geschäftsführer der HVG erteilt, dass die HVG in ihrer Funktion als Gesellschafterin der agentur mark dieser den für die Führung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellt, sofern die Stadt Hagen gegenüber der HVG eine entsprechende Liquiditätszahlung vornimmt.

 

9.               Nach Eintritt der HVG als Gesellschafterin sollen für die HVG durch die Stadt Hagen zu bestimmende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsendet werden. Die HVG soll daher nach Anteilserwerb die im Ratsbeschluss vom 3.7.14 (0323/2014) bestimmten Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark entsenden. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Hagen in ihrer Stellung als Alleingesellschafterin der HVG jeweils eine entsprechende Weisung in Form eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses erteilt, entsprechende Entsendungen vorzunehmen.

 

10.              Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, den Beschluss zu Ziff. 6 bis Ziff. 9 durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse auf Seiten der HVG und der agentur mark umzusetzen. Er ist zudem ermächtigt, alle weiteren zur Umsetzung der Beschlüsse nach Ziff. 6 bis Ziff. 9 erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen sowie das notwendige Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg als Kommunalaufsicht gem. § 115 Abs. 1lit. b) GO NRW umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat eine Neuordnung der Beteiligungsstruktur beschlossen (Drucksachennummer 0791-9/2010). In der Ratssitzung am 11.12.14 wurde die im Kontext zu dieser Konsolidierungsmaßnahme stehende Übertragung der städtischen Anteile der HAGENagentur und der agentur mark auf die HVG im Grundsatz beschlossen und die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der HVG die notwendigen Einzelbeschlüsse für die rückwirkende Übertragung  zum 01.01.15 für die erste Beratungsfolge 2015 der Stadt Hagen mit abschließender Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 26.02.15 vorzubereiten (vgl. auch Vorlage 1225/2014).

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes 2014/15 als Bestandteil der Genehmigung vom 24.04.14 die Stadt Hagen verpflichtet, “Ratsbeschlüsse zur Eingliederung der HAGENagentur GmbH und der agentur mark GmbH in die HVG“ vorzulegen. Insofern setzt die Stadt Hagen mit der Übertragung der städtischen Anteile der HAGENagentur und der agentur mark auf die HVG auch eine Forderung der Bezirksregierung Arnsberg um.

 

Ziel der Konsolidierungsmaßnahme “Neuordnung der Beteiligungsstruktur“ ist generell ein Einspareffekt durch die Realisierung von Synergieeffekten. Der Beitrag, den die Übertragung der städtischen Anteile der HAGENagentur und der agentur mark auf die HVG hier zu leistet, lässt sich aktuell noch nicht beziffern.

 

Die bisher von der Stadt getragenen Betriebskostenzuschüsse für beide Gesellschaften werden künftig die HVG als Hauptgesellschafterin belasten. Von daher ist die jährliche Liquiditätszuführung der Stadt an die HVG –für die Stadt durch den Wegfall der Zuschüsse an HAGENagentur und agentur mark im Ergebnis aufwandsneutral- entsprechend zu erhöhen.

 

Der Ertragswert beider Gesellschaften ist dauerhaft negativ. Die Übertragung der Anteile erfolgt wegen der unzureichenden Werthaltigkeit für beide Gesellschaften für jeweils einen Euro.

 

Soweit Risiken aus einem Altdarlehen in CHF bei der HAGENagentur zu finanziellen Belastungen führen, sind diese durch die Altgesellschafterin Stadt Hagen auszugleichen. Zurzeit sind keine weiteren finanziellen Altlasten bei der HAGENagentur oder agentur mark bekannt. Sofern zukünftig solche auftreten sollten, sind diese ebenfalls durch die Stadt Hagen als Altgesellschafterin auszugleichen.

 

Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der HVG in seiner Sitzung am 2.3.15 zeitlich vor einer Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen eine entsprechende Vorberatung nebst Beschlussfassung vornimmt. Dies entspricht der Vorgabe des § 11 Abs. 7 S. 1 Ziff. 6 lit. g)  des Gesellschaftsvertrages der HVG. Eine abschließende Beschlussfassung ist durch schriftlichen Gesellschafterbeschluss der Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG vorgesehen. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1150

Bezeichnung:

Beteiligungscontrolling

Finanzstelle:

5.000265

Bezeichnung:

An- und Verkauf von Beteiligungen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

684550

-2

-2

Auszahlung (+)

 

 

 

-2

-2

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2014 (sh. Vorlage 1225/2014) hat die Stadt Hagen die Übertragung der städtischen Anteile der HAGENagentur und der agentur mark beschlossen. Aufgrund der hierdurch entstandenen konkreten Verkaufsabsicht wurden die betroffenen Geschäftsanteile im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 in das Umlaufvermögen umgegliedert. Die Bewertung im Umlaufvermögen erfolgt zum strengen Niederstwertprinzip, so dass eine Abwertung auf den Übertragungswert in Höhe von 1,00 € bereits im Geschäftsjahr 2014 erfolgt ist. Während die Anteile der HAGENagentur bereits mit einem Restbuchwert von 1,00 € bilanziert wurden, wurde bezogen auf die Anteile der agentur mark (34.842,00 €) eine Abwertung vorgenommen, die gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurde.

 

Die Übertragung der städtischen Anteile der HAGENagentur sowie der Anteile der agentur mark auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs- GmbH zum 01.01.2015 zu einem Verkaufserlös in Höhe von jeweils 1,00 € (Gesamterlös 2,00 €) erfolgt somit zum jeweiligen Buchwert im Umlaufvermögen und führt zu keinerlei Auswirkungen in der Ergebnisrechnung 2015.

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz, Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann,

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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12.03.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen