Beschlussvorlage - 0150/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl beschließt, die von der Krähnockenstr. abzweigende, im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/2006 (581) liegende Verkehrsfläche, mit

 

An der Warte

 

zu benennen.

 

 

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk  8  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/2006 (581) liegende Baugebiet Krähnockenstr, als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, wird von privaten Erwerbern mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.  4/2006 (581)  Baugebiet Krähnockenstraße  weist eine öffentliche Verkehrsfläche  (VM, Verkehrsmischfläche) aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt ein Gebiet, das der eingereichten Planung nach mit Wohnhäusern bebaut werden soll.

 

Da die örtlichen  Planums-, Absteckungs-  und  Kanalarbeiten  fortgeschritten  sind,

kann ein entsprechendes Benennungsverfahren eingeleitet werden.

 

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zur bereits  bestehenden Krähnockenstraße erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig.

Um den Häusern jedoch eine ordnungsgemäße  Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es ratsam die o.g. Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Die in diesem Gebiet vorhandenen  und für die Benennung weniger geeignete Gewannenbezeichnung lautet: Lehmkuhle. Andere Gewannenbezeichnungen sind bereits für frühere Straßenbenennungen verwandt worden.

 

In Anbetracht der waldnahen Lage, könnten Namen aus der Tierwelt, wie Rabenweg, Dompfaffweg oder Salamanderweg, in betracht kommen.

Alternativ könnte auch ein Begriff nach der Lage gewählt werden, so z.B. Sadtblick, Talblick oder auch An der Warte (Niederdeutsch: Hoher Standort) infrage kommen.

 

Aufgrund der im Vorfeld geführten Gespräche werden folgende Namensvorschläge zu Abstimmung gestellt:

 

An der Warte

abgeleitet aus dem Niederdeutschen: Hoher Standort

 

 

Elmarweg

auf Vorschlag der dort künftig wohnenden Familie Voß / Schmieder, da der sich dort vorher befindende Sportplatz diesen Namen trug.

 

 

An der Lehmkuhle

abgeleitet aus der etwas entfernt liegenden Gewannenbezeichnung

 

 

Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte  gegen diese Vorschläge keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen in diesem Gebiet wird von der Verwaltung der Vorschlag befürwortet, die Verkehrsfläche - im beigefügten  Lageplan orange/weiß dargestellt-  den Namen

 

 

“ An der Warte “

 

zu geben.

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan grau dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl wird um einen Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.

 

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab: ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.03.2015 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl