Beschlussvorlage - 0150/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Baugebiet Krähnockenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Andreas Henkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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18.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/2006 (581) liegende Baugebiet Krähnockenstr, als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, wird von privaten Erwerbern mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4/2006 (581) Baugebiet Krähnockenstraße weist eine öffentliche Verkehrsfläche (VM, Verkehrsmischfläche) aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt ein Gebiet, das der eingereichten Planung nach mit Wohnhäusern bebaut werden soll.
Da die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind,
kann ein entsprechendes Benennungsverfahren eingeleitet werden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zur bereits bestehenden Krähnockenstraße erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig.
Um den Häusern jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es ratsam die o.g. Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Die in diesem Gebiet vorhandenen und für die Benennung weniger geeignete Gewannenbezeichnung lautet: Lehmkuhle. Andere Gewannenbezeichnungen sind bereits für frühere Straßenbenennungen verwandt worden.
In Anbetracht der waldnahen Lage, könnten Namen aus der Tierwelt, wie Rabenweg, Dompfaffweg oder Salamanderweg, in betracht kommen.
Alternativ könnte auch ein Begriff nach der Lage gewählt werden, so z.B. Sadtblick, Talblick oder auch An der Warte (Niederdeutsch: Hoher Standort) infrage kommen.
Aufgrund der im Vorfeld geführten Gespräche werden folgende Namensvorschläge zu Abstimmung gestellt:
An der Warte
abgeleitet aus dem Niederdeutschen: Hoher Standort
Elmarweg
auf Vorschlag der dort künftig wohnenden Familie Voß / Schmieder, da der sich dort vorher befindende Sportplatz diesen Namen trug.
An der Lehmkuhle
abgeleitet aus der etwas entfernt liegenden Gewannenbezeichnung
Es bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte gegen diese Vorschläge keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Betrachtung der vorhandenen Straßenbezeichnungen in diesem Gebiet wird von der Verwaltung der Vorschlag befürwortet, die Verkehrsfläche - im beigefügten Lageplan orange/weiß dargestellt- den Namen
“ An der Warte “
zu geben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan grau dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Die Bezirksvertretung Eilpe / Dahl wird um einen Beschluss zur Straßenbenennung gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab: ohne
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,5 kB
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