Beschlussvorlage - 0189/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Anmietung eines Gebäudeteils des Helmut-Turk-Zentrums als Dependance der Kindertageseinrichtung Eschenweg zu.

Die Maßnahme wird zum 01.08.2015 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Zur Sicherstellung der kommunalen Verpflichtung bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und zur Vermeidung, dass Eltern ihren Rechtsanspruch finanziell einklagen, ist die dauerhafte Nutzung eines Gebäudeteils des Helmut-Turck-Zentrums als Kindertageseinrichtung für die Sozialräume Boele und Helfe bedarfsdeckend. Das vorher als Provisorium genutzte Gebäude kann aus Mitteln des Belastungsausgleichgesetzes (Konnex-Mittel) für eine dauerhafte Nutzung hergerichtet werden. Dadurch entfällt auch die bestehende Rückbauverpflichtung.

 

 

 

Begründung

 

Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung „Am Bügel“ am selben Standort wurde es erforderlich die fest angemeldeten Kinder der Kindertageseinrichtung in einem Provisorium unterzubringen. Dieses Provisorium konnte in einem Gebäudeteil des Helmut-Turck-Zentrums der AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, ca. 100 Meter von der Kindertageseinrichtung Eschenweg entfernt, kurzfristig realisiert werden. Allerdings waren in dem vorher als Beratungsstelle genutzten Gebäude einige, für den Betrieb einer provisorischen Kindertageseinrichtung notwendige Umbauarbeiten erforderlich. Für die Herrichtung der Räumlichkeiten, Mietzahlungen an den Eigentümer und den vertraglich vereinbarten Rückbau der kindgerechten Einbauten wurden aus Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes 161.000 € eingeplant. Von diesen Mitteln wurden ca. 70.000 € nicht verausgabt, die nach Fertigstellung der Kindertageseinrichtung „Am Bügel“ im November 2014 für den vereinbarten Rückbau der Räumlichkeiten zu verausgaben waren.

 

Aufgrund einer Anfrage im Jugendhilfeausschuss zur Versorgung von Flüchtlings-/Asylbewerberkindern mit Kinderbetreuungsplätzen, wurde im Oktober/November 2014 eine diesbezügliche Bedarfsanalyse durchgeführt. Diese ergab, dass allein bei den zentralen Unterkünften in der Posener Straße und am Loxbaum, ungeachtet der unterjährigen Zuzüge, bereits jetzt ein Bedarf von circa einer Betreuungsgruppe besteht. In einer kurzfristig einberufenen Besprechung mit den in diesen Sozialräumen tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen erklärte sich die evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen zum Ausbau der Kindertageseinrichtung Loxbaum um eine halbe Gruppe zur Aufnahme von Flüchtlings-/Asylbewerberkindern bereit. Für die zentrale Unterkunft in der Posener Straße stellt die evangelische Melanchthon- Kirchengemeinde in der Kindertageseinrichtung Krambergstraße eine halbe Betreuungsgruppe für diese Zielgruppe zur Verfügung.

 

Durch diese Maßnahmen entfallen in der Folge Betreuungsplätze, die zur normalen Bedarfssicherung im Sozialraum vorgesehen waren und auch benötigt werden.

Vor dem Hintergrund, dass für den provisorisch zur Kinderbetreuung hergerichteten Gebäudeteil des Helmut-Turck-Zentrums keine unmittelbare Anschlussnutzung bestand, wurde mit der AWO die Möglichkeit einer weiteren Nutzung der Räumlichkeiten als dauerhafte Kindertageseinrichtung erörtert.

 

Im Ergebnis ist die AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis bereit, mit der Stadt Hagen einen Zehn-Jahres-Vertrag zur weiteren Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertageseinrichtung abzuschließen. Bei Vertragsabschluss entfällt die Rückbauverpflichtung aus dem vorherigen Vertrag der provisorischen Unterbringung. Das Gebäude soll für die Unterbringung von zwei Betreuungsgruppen, davon eine Gruppe mit Kindern unter drei Jahren, hergerichtet und als Dependance der Kindertageseinrichtung Eschenweg betrieben werden. Hierfür sind folgende, auf der Grundlage der bindenden KiBiz-Personalvereinbarung, personellen Ressourcen erforderlich:

 

1 Gruppe vom Typ I

(20 Kinder von 2 – 6 Jahren)

2 Erzieher (S 6 TvöD-SuE)

 

1 Gruppe vom Typ III

25 Kinder von 3 – 6 Jahren)

1 Erzieher (S 6 TvöD-SuE)

1 Kinderpfleger (S 4 TvöD-SuE)

 

Die laufenden Betriebskosten für die zusätzlichen Gruppen sind im Budget des Doppelhaushalts 2014/2015 enthalten. Die für die Gruppen im Helmut-Turck-Zentrum anfallenden Mietkosten werden zukünftig zu 30% vom Land refinanziert.

Da im Vergleich zu einer provisorischen Nutzung für einen dauerhaften Betrieb als Kindertageseinrichtung zusätzliche Anforderungen des Landesjugendamtes und des Brandschutzes zu erfüllen sind, sind im Vorfeld, insbesondere in Bezug auf die Küche, das Außengelände und den Brandschutz (Türen und Fluchtwege) weitere Herrichtungsmaßnahmen durchzuführen.

Die zurzeit bestehende Kostenschätzung beziffert einen Betrag in Höhe von 165.554,55 €. Hierin enthalten sind alle notwendigen Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine Einrichtung mit zwei Gruppen vollständig und langfristig betreiben zu können. Einzelne Posten könnten noch variabel sein (z.B. Eingangstür). Hier wird derzeit verhandelt, ob der Vermieter ganz oder anteilig Kosten übernimmt.

 

Zur Verfügung stehen aktuell aus den nichtverbrauchten Mitteln bezüglich der Nutzung als Provisorium noch ca. 70.000 €. Zusätzlich werden Fördermittel nach dem U-3 Ausbauprogramm 2015 – 2018 in Höhe von 45.900 € beantragt. Somit stehen zunächst 115.900 € bereit. Aktuell ergibt sich eine Differenz von 49.654,55 €, die aus dem Etat des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnex-Mittel) gedeckt werden kann.

Nach Ablauf der zunächst vereinbarten Mietzeit besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages, eine Rückbauverpflichtung wird nicht mehr Vertragsbestandteil sein.

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist zeitnah eine entsprechende Nutzungsänderung zu beantragen.

 

Zur Sicherstellung der kommunalen Verpflichtung bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen und zur Vermeidung, dass Eltern ihren Rechtsanspruch finanziell einklagen, ist die dauerhafte Nutzung des Helmut-Turck-Zentrums, insbesondere auch vor dem Hintergrund der dadurch entfallenden Rückbauverpflichtung, eine zielführende Option.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

11222

230603

Bezeichnung:

Eschenweg 36

MA Eschenweg 36

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2016

2017

2018

Ertrag (-)

414200

-175.206

-74.818

-75.941

-77.080

Aufwand (+)

501200

523500

524102

524105

542202

69.625 €

144.225 €

1.750 €

15.240 €

12.138

167.100 €

0 €

4.200 €

36.575 €

29.131

167.100 €

0 €

4.200 €

36.575 €

29.131 €

167.100 €

0 €

4.200 €

36.575 €

29.131

Eigenanteil

 

67.772

162.188

161.065

159.926

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtung für Kinder

Finanzstelle:

5000169

Bezeichnung:

Baukosten Neu- und Anbau KITAs

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

681200

-21.330

Auszahlung (+)

783100

21.330

Eigenanteil

 

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Laut Kostenberechnung in Anlehnung an die DIN 276, erstellt durch die GWH, entfallen von den Gesamtausgaben circa 21.330,00 € auf Einrichtungsgegenstände wie eine Küchenzeile und diverse Kleingeräte wie Waschmaschine und Trockner. Diese sind anhand ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben.

Hierdurch ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 2.133,00 €

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 21.330,00 € wird über Fördermitteln für den U3-Ausbau in voller Höhe sichergestellt. Somit ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der parallel zur Nutzungsdauer der einzeln aktivierten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird.

Der jährlicher Ertrag durch Auflösung des Sonderpostens beträgt somit 2.133,00 €.

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.133,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.133,00

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S4 TvöD-SuE

sind im Stellenplan

2016

einzurichten.

3

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S6 TvöD-SuE

sind im Stellenplan

2016

einzurichten.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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11.03.2015 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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12.03.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.03.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen