Beschlussvorlage - 0002/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Finanzierung des Umbaus der Kindertageseinrichtung Oase Loxbaum zur Unterbringung einer heilpädagogischen Betreuungsgruppe zu.

2. Die Maßnahme wird zum Kindergartenjahr 2015/2016 (01.08.2015) umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat am 13.11.2013 die Rahmenkonzeption zur „Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen“ zur  Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII Detailkonzepte zu den in der Rahmenkonzeption genannten Bausteinen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen.

Für den ersten Schritt, dem Umbau der Kindertageseinrichtung Oase Loxbaum zur Unterbringung einer heilpädagogischen Betreuungsgruppe, sind Investitionen in Höhe von 106.795 € erforderlich. Die Finanzierung kann aus den Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexmittel) erfolgen.

 

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat am 13.11.2013 die Rahmenkonzeption zur „Inklusion in den Hagener Kindertageseinrichtungen“ zur  Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt in Zusammenarbeit mit der AG 3 nach § 78 SGB VIII Detailkonzepte zu den in der Rahmenkonzeption genannten Bausteinen zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Die Rahmenkonzeption, die am 1.10.2013 von allen 33 Trägern der Hagener Kindertageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, basiert auf dem Grundgedanken, dass eine wirkliche Chance zur  Inklusion in den Kindertageseinrichtungen nur besteht, wenn das gesamte System  schrittweise und  konzeptionell  umgebaut wird.  Entscheidend für die Entwicklung der Rahmenkonzeption ist daher gewesen, nicht das Ziel zu verändern oder gar zu schmälern, sondern vielmehr den Weg hin zu einer qualitativen inklusiven Kitalandschaft in Hagen zu beschreiben und die hierfür notwendigen Schritte aufzuzeigen. 

 

Die in der Rahmenkonzeption aufgezeigten Bausteine zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems sollen im Weiteren detailliert bearbeitet, mit konkreten Finanzierungskonzepten hinterlegt und im Anschluss dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden

 

 

Der erste Baustein beinhaltet die schrittweise Verlagerung der heilpädagogischen Gruppen auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet zur wohnortnahen Versorgung von behinderten Kindern. Beginnend mit der Verlagerung einer heilpädagogischen Gruppe in die Kindertageseinrichtung Oase Loxbaum, sollen dann zum Kindergartenjahr 2016/2017 die beiden weiteren Gruppen folgen.

Die Einzelheiten dieses ersten Schrittes wurden dem Jugendhilfeausschuss bereits am 26. März 2014 (Vorlage 0343/2014) ausführlich dargestellt. 

 

„…Um die Räumlichkeiten für die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder herzurichten sind einige Umbauarbeiten erforderlich. Dazu hat der Träger, die evangelische Jugendhilfe Iserlohn- Hagen gGmbH, eine Bauplanung inklusive Kostenkalkulation (Umbaukosten in Höhe von 68.417,86 €) vorgelegt. Hinzu kommen Kosten für eine adäquate Ausstattung in Höhe von 32.100 € und das Architektenhonorar. Somit würden für die erste Umbaustufe einmalige Gesamtkosten in Höhe von 106.795 € entstehen. …“

 

Der Jugendhilfeausschuss hat das Finanzkonzept im März 2014 zur Kenntnis genommen; Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung wurden damals vor dem Hintergrund der Konnexitätsrelevanz nicht gesehen. Hierzu hat es zwischenzeitlich eine Verständigung der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung gegeben, die eine zusätzliche Finanzierung der Inklusion durch das Land nicht mehr in Aussicht stellt. Anschließend bestand die Erwartung, dass die angekündigten weiteren Investitionsfördermittel für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen durch den Bund auch für den inklusiven Ausbau verwendet werden können. Die erhofften Fördermittel wurden den Kommunen Ende November 2014 vom Land zugewiesen. Allerdings sind sie weiterhin ausschließlich für den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen zu verwenden.

 

Um den ersten Schritt zur Umsetzung der Rahmenkonzeption dennoch zu realisieren, wird vorgeschlagen die für den Umbau und die Einrichtung entstehenden Investitionskosten aus den Mitteln des Belastungsausgleichsgesetzes (Konnexmittel)  zu finanzieren.

 

Neben den einmaligen Kosten sind darüber hinaus dauerhafte Betriebskosten (Miete, Nebenkosten, Reinigung) einzuplanen. Auf den Standort Kita Oase Loxbaum bezogen würde die Schaffung der heilpädagogischen Betreuungsplätze nach Berechnung des Trägers zu Kosten in Höhe von 13.160 € jährlich führen. Diese Kosten sind durch die Refinanzierung des Landschaftsverbandes nicht gedeckt. Die evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen ist jedoch bereit auf eine Kompensation bei den Betriebskosten zu verzichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5000166

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Dritte/KITAS

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2015

2016

2017

2018

Einzahlung(-)

681200

106.795 €

106.795

Auszahlung (+)

781800

106.795 €

106.795

Eigenanteil

 

0 €

0

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgabe für den erforderlichen Umbau (Aus- und Umbau des Gebäudes sowie Anschaffung von Ausstattungsgegenständen) in Höhe von 106.795,-- € an die evangelische Jugendhilfe Iserlohn – Hagen gGmbH stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO dar und ist somit als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Dieser ist in Anlehnung an den Zuwendungsbescheid des Landes über eine Zweckbindungsdauer von 5 bzw. 20 Jahren abzugrenzen. Die Abgrenzung führt zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Finanzierung der Ausgabe wird aus den Mitteln des Belastungsausgleichs (Konnexmittel) sichergestellt. Hierfür ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt  parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe Ertrag für die Ergebnisrechnung dar.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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12.03.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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26.03.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen