Beschlussvorlage - 0126-1/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die folgenden drei Satzungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, wie sie ergänzt um die in dieser Ergänzungsvorlage dargestellten Inhalte der Friedhofsgebührensatzung- als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage 0126/2015 sind, zur Kenntnis:

 

  1. Satzung für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen (Friedhofssatzung)
  2. Satzung für das Eduard-Müller-Krematorium in Delstern (Krematoriumssatzung)
  3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung),

 

Die Satzungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

In seiner zweiten Lesung zur Friedhofsgebührensatzung hat der Verwaltungsrat des WBH AöR eine Änderung gegenüber der ursprünglich eingebrachten Satzung beschlossen. Demnach sind die Gebührenpositionen

 

2.20 Erdbestattung eines Kindes

 

und

 

2.40 Tuchbestattung eines Kindes

 

gebührenfrei.

 

Dieser Beschluss war bei der Erstellung des in der Anlage zu Vorlage 0126/2015 dargestellten Satzungstextes der Friedhofsgebührensatzung versehentlich untergegangen.

 

Die Verwaltung bittet, diese Änderung bei der Beschlussfassung durch den Rat zu berücksichtigen.

 

Im Übrigen gelten der Begründungstext und die Anlage zu Vorlage 0126/2015.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

in Vertretung

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen