Beschlussvorlage - 0249/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.03.2015
|
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen einer Prüfung der Finanzierung der Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass Kindpauschalen beantragt und bewilligt wurden, obwohl Anforderungen hinsichtlich der Jugendhilfeplanung nicht erfüllt bzw. diese nicht fristgerecht vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden waren.
Daher hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen am 09. April 2014 per Erlass verfügt, das die Jugendhilfeplanung gemäß § 18 Abs. 2 KiBiz unabdingbare Voraussetzung für die Förderung des laufenden Betriebes von Einrichtungen ist.
„Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Nach Absatz 4 S. 1 ergeben sich aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach Absatz 3 bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf die Einrichtungen entfallenden Kindpauschalen.“
Daher fordert das Ministerium eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung, die bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung zum 15.03. vorliegen muss.
Ab dem kommenden Kindergartenjahr ist im Rahmen von KiBiz.web eine entsprechende Bestätigung seitens des Jugendamtes im elektronischen Antragsverfahren abzugeben.
Die in der Anlage beigefügte einrichtungsscharfe Darstellung der Belegung der Kindertageseinrichtungen in Hagen für das nächste Kindergartenjahr bewegt sich im Rahmen der bereits am 11.12.2014 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Platzkontingente.
Vor dem Hintergrund der angestiegenen Kinderzahlen konnten nach Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) gem. § 78 SGB VIII durch Überbelegungen in einzelnen Gruppen, weitere 82 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Mehrplätze ist im laufenden Haushalt gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
47,8 kB
|
