Beschlussvorlage - 0221/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung ergibt sich aus der Beratung

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Antragsteller regt an, dass die vor Jahren abgeschaffte Baumschutzsatzung für die Stadt Hagen wieder eingeführt wird. Seiner Kenntnis nach wurde seit Abschaffung der Baumschutzsatzung eine Vielzahl von Bäumen im Stadtgebiet beseitigt, ohne dass Ersatzpflanzungen erfolgten. Um diese Entwicklung zu stoppen soll die Baumschutzsatzung wieder eingeführt werden.

 

Begründung

 

Der Antragsteller, Herr Rechtsanwalt Theissen- Graf Schweinitz, regt mit seinem Antrag vom 10.12.2014 an, die vor Jahren abgeschaffte Baumschutzsatzung für die Stadt Hagen wieder zu installieren bzw. „zum Leben zu erwecken“. Zur Begründung weist er darauf hin, dass seiner Kenntnis nach an einer Vielzahl von Stellen  im Stadtgebiet, sei es nun im unmittelbaren Stadtbereich oder in Randbereichen, an Straßenrändern oder im Wald, viele Bäume, insbesondere größere und ältere, beseitigt worden seien, ohne dass klar sei, ob diese Gehölze auch wieder angepflanzt werden.

 

Ihm sei, so der Antragsteller, im Übrigen nicht klar, welchen vernünftigen Grund die Abschaffung der Baumschutzsatzung damals hatte. Seiner Ansicht nach hätte die Baumschutzsatzung gar nicht erst abgeschafft werden dürfen bzw. sollen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Begründung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumschutzsatzung), zuletzt in der Fassung vom 21.11.2000, ergibt sich aus der Drucksache Nr. 0590/2007. Hier ist die Aufhebung der Satzung als Einzelmaßnahme innerhalb des gesamtstädtischen Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit (HSK) genannt. Die Eintragung findet sich unter HSK 2007- Stellenfortfall Baumschutz, 24-M01-4.

 

Der Rat der Stadt Hagen hatte in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007, das Investitionsprogramm bis 2010 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2007 mit dem Strategiekonzept  in der fortgeschriebenen Fassung einschließlich der 1. und 2.Veränderungsliste beschlossen. Dies beinhaltete auch die Konsolidierungsmaßnahme „Wegfall des Baumschutzes“ beim damaligen Forstamt. Diese Maßnahme führte dazu, dass die Aufgaben des bis dahin beim Forstamt beschäftigten „Baumschutzbeauftragten“ wegfielen. Die Stelle war mit einem Beamten des mittleren nichttechnischen Dienstes besetzt. Durch die Aufgabe des Baumschutzes konnten nach damaliger Rechnung jährliche Personalkosten in Höhe von 33.000 € und die Kosten für einen Büroarbeitsplatz in Höhe von 15.600,-€ eingespart werden.

 

Auf die Auswirkungen dieser Konsolidierungsmaßnahme wurde in der Begründung zur Vorlage ausdrücklich hingewiesen. Danach sei es das Ziel der Baumschutzsatzung gewesen, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen für den Erhalt von Bäumen auf privaten Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes zu sensibilisieren. Dieses Ziel sei im Laufe der letzten Jahre erreicht worden. Es  seien ca. 400 Bäume erhalten geblieben, die aufgrund ihres Umfangs unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen.  Beim Wegbrechen dieser Aufgabe sei der verantwortungsbewusste Umgang zum Erhalt von Bäumen gefährdet.

 

Nach eingehender Beratung der Vorlage wurden die Aufhebung der Baumschutzsatzung und der Wegfall der Stelle beim Forstamt nach namentlicher Abstimmung mit Mehrheit im Rat beschlossen.

 

In der Sitzung des Rates am 13.11.2014  (Drucksache Nr. 1119/2014) befasste  sich der Rat aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen Hagen Aktiv, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Stadtgrün. Es wurde letztlich beschlossen, dass die Verwaltung einen ausführlichen Bericht zum stadtweiten Stand der Umsetzung der Maßnahme 5.3.28 „Intensivierung der Straßenbegrünung und Pflanzung staubfilternder Vegetation“ erstatten soll. Der Bericht soll auch Auskunft geben über „die qualitative Versorgung, also den Pflegezustand des Grüns und dessen funktionale Nutzbarkeit im Hinblick auf soziokulturelle, gesundheitliche, ökologische und klimatische Funktionen. Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Einbeziehung der GWH, der privaten Wohnungswirtschaft und ggf. weiterer Akteure ein Stadtgrün- Entwicklungskonzept für die Gesamtstadt (Grüner Masterplan) zu erarbeiten, das nach Fertigstellung dem Rat zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

 

Dieses Konzept wird sich zwangsläufig auch mit der Frage des Erhalts des vorhandenen Grüns im Stadtgebiet und gegebenenfalls auch mit den dafür notwendigen Schutzmaßnahmen beschäftigen. Vor diesem Hintergrund wird es als nicht zielführend angesehen, in Überlegungen zur Wiedereinführung der Baumschutzsatzung als isolierte Maßnahme einzutreten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.03.2015 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Beschwerde/Anregung wird r erledigt erklärt.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0